„Ärztliche Kunst“ - die schlechtmöglichste Rechtfertigung.

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    • „Ärztliche Kunst“ - die schlechtmöglichste Rechtfertigung.

      In den Augen des Gesetzes ist „ärztliche Kunst“ die Rechtfertigung, einen Jungen lebenslänglich körperlich zu schaden. Allein Zirkumzision als „Kunst“ zu betrachten ist hochzirkumphil. Sehen wir uns mal an, wofür man „Kunst“ nach dieser Logik als Rechtfertigung nehmen könnte:

      „Upskirting“, das Fotografieren einer Frau unter ihrem Rock ohne ihre Zustimmung, ist in den Augen des Gesetzes eine „Verletzung sexueller Selbstbestimmung“. Aha. Aber das erzwungene Abschneiden der Vorhaut mit den Folgen einer dauerhaft ungeschützten Eichel und eingeschränkten Möglichkeiten beim Sexaufwärmspiel gelten als „ärtzliche Kunst“. Was für ein elender Blödsinn.

      Warum gilt Upskirting eingentlich nicht als „fotografische Kunst“? Wenn „Kunst“ und „die Person wird sich nicht daran erinnern“ Rechtfertigungen für Zirkumzision seien, warum nicht auch dafür? Immerhin ist ein Foto unter dem Rock „anonym“ und „könnte von jeder beliebigen Frau gemacht worden sein“, nicht wahr?

      Rachepornos sind auch ohne Einwilligung der gefilmten Person erlaubt, solange sie unter den Regeln der filmerischen Kunst produziert worden sind.“, „Menschen dürfen überfahren werden, solange die Regeln der fahrerischen Kunst beachtet werden.“ - Ergibt Sinn, nicht wahr?

      Und jetzt kommen wieder die Vergleiche mit Impfungen: „Aber, aber, ein Kind kann einer Impfung ja auch nicht zustimmen!“. Oder, wie der Zirkumphiliesuperstar Brian Morris sagte, "circumcision is a surgical vaccine". Der Unterschied, dass ein hochempfindliches und schützendes Körperteil dauerhaft entfernt wird, scheint ihm aber nicht ganz so einzuleuchten.




    • ZirkumphilieExposed schrieb:

      In den Augen des Gesetzes ist „ärztliche Kunst“ die Rechtfertigung, einen Jungen lebenslänglich körperlich zu schaden
      Also so ist das ja nun nicht. Die vermeintliche Rechtfertigung ist das Sorgerecht der Eltern. Die Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst ist Voraussetzung für das Greifen des §1631d.
      Dass das mit den "Regeln der ärztlichen Kunst" bei einer Genitalverstümmelung ein Widerspruch in sich ist, darüber müssen wir uns nicht unterhalten. Dass nichtärztliche Verstümmler diese eh nicht einhalten können war dem Gesetzgeber auch klar.
      Der 1631d ist eine Riesen-Mogelpackung. Es soll einfach alles weiterlaufen, ob ohne Betäubung, mit unzureichender Betäubung oder mit oralem Absaugen, das will der Staat gar nicht wissen.
      Er baut auf "Wo kein Kläger, da kein Richter". Und Eltern und Verstümmler werden kaum Selbstanzeige erstatten.


      ZirkumphilieExposed schrieb:

      Warum gilt Upskirting eingentlich nicht als „fotografische Kunst“?
      Warum sollte es? Das ist eine Unverschämtheit, die sich keine Frau gefallen lassen muss.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Rush schrieb:

      Ich meine Steinmeier hat mal in einer Rede über die Debatte gesagt, dass ein Wert verraten werden wird.

      Frank-Walter Steinmeier schrieb:

      Wir werden eine Entscheidung treffen - aber natürlich wird am Ende ein Wert verraten sein.


      Entweder derjenige der sagen Religionsfreiheit bedeutet auch Achtung vor
      anderen Religionen zu haben für die die Beschneidung ein konstitutives
      Element der Religionsausübung ist, oder aber... die sagen: "Nein, die
      Religionsfreiheit kann nie stehen über dem Kindeswohl, das wäre
      genauso begründbar aus der dt. Verfassung... das Kindeswohl, das wir nie
      durch Rücksichtnahme auf einen religiösen Ritus zu verraten haben
      Er hat sich voll verplappert.
      Er hat das Kindeswohl verraten, und die SPD ist ihm mehrheitlich dabei gefolgt.

      Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten! (Marlene Rupprecht und einige andere ausdrücklich ausgenommen)
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.