Alternativer Gesetzentwurf wurde veröffentlicht

    • Alternativer Gesetzentwurf wurde veröffentlicht

      dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf

      Gesetzentwurf

      der Abgeordneten Marlene Rupprecht, Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, Ingrid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Dirk Becker, Elke Ferner, Petra Hinz, Christel Humme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Gerold Reichenbach, Annette Sawade, Bernd Scheelen, Dr. Carsten Sieling, Ute Vogt, Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Ulrich Schneider, Memet Kilic, Dr. Harald Terpe, Monika Lazar, Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Uwe Kekeritz, Arfst Wagner, Agnes Krumwiede, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Dagmar Enkelmann, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Jens Petermann, Raju Sharma, Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Der Entwurf bringt schon viel in unsere Richtung. Wenn wir jetzt noch statt 14 wenigstens 16 Jahre hineinkriegen und das ganze Mehrheitsbeschluss wird, dann denke ich dass wir damit leben können.
      In dem Entwurf spiegelt sich m.E. die hartnäckige öffentliche Diskussion wider. Wir haben alle zusammen eben doch etwas bewegt - auch wenn es sich zunächst noch um den Antrag einer Minderheit handelt. Also weiter machen! :)
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Endlich wurd der Vorhaut der Platz eingeräumt, der ihr gebührt.

      Am besten gefällt mir jedoch folgendes:
      "Die Ausübung des alleinigen Entscheidungsrechts der Eltern ist hingegen richtigerweise zu verneinen, für solche Riten, die das Kind dauerhaft physisch schädigen oder kennzeichnen, was bei irreversiblen Eingriffen in die körperliche Integrität der Fall ist (so Dettmeyer/Laux/Friedl/Zedler/Bratzke/Parzeller, ArchKrim 227 <2011>, 85 <93>).
      Auch das Argument eines möglichen sozialen Nutzens der rituellen Beschneidung kann in der Abwägung zum eigenständigen Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nicht überzeugen.

      Hierfür spricht neben dem Vorrang des Grundrechts auch Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, nach der „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“ sind."

      Kritisch sehe ich immer noch die Altersvorgabe. Es geht m.E. ja nicht nur um die religiöse "Mündigkeit", sondern um die Einwilligung in die irreversible Vorhautbeschneidung. Ich kann (will?) mir nicht vorstellen, dass ein kurz vor bzw. heutzutage schon in der Pubertät stehender 14jähriger, der u.U. auch schon Erfahrung mit seiner Vorhaut hat, sich wirklich (!) freiwillig (!) beschneiden lässt.


      P.S. Dass es soviele "Atheisten" und "Antisemiten" im Bundestag gibt, hätte ich nicht gedacht. Womöglich kommen noch welche dazu:)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 22. November

      Dieser Gesetzentwurf hat mein volle Unterstützung. Und im Gegensatz zu vielen hier bin ich der Meinung, dass das vollendete 14. Lebensjahr im Regelfall ausreicht, um dem Jugendlichen diese Entscheidung zu überantworten. Schließlich geht es nicht um irgendetwas Abstraktes, sondern um eine richtige Operation, genauer gesagt Amputation.

      Die Jüdische Allgemeine hat die Veröffentlichung mittlerweile auch gemeldet , ohne weiteren Kommentar.

      Die Beratung im Bundestag wird am 22. November sein (Ziffer II a - b; Beratungszeit 1 Std) - und erst vier Tage später die Anhörung durch den Rechtsausschuss? Was soll das denn, wie können wir eine Terminverlegung erreichen?
    • @Descant

      Tut mir leid: mir klingen noch die Stimmen derjenigen im Ohr, die ihre Eltern dafür verfluchen, dass diese ihnen als Jugendliche das Tätowieren erlaubt haben.

      Mit der Koppelung der Beschneidung an die Religionsmündigkeit kriegen wir ja ausserdem nicht aus dem Schuh, dass es sich um ein religiöses Sondergesetz handelt. Das wollten wir ja eigentlich vermeiden.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • @werner - ja, aber wenn dieser Gesetzentwurf überhaupt eine realistische Chance bekommen soll, muss er dieses Alter vorsehen - ansonsten wird er mit Sicherheit nicht die erforderlichen Stimmen auch aus dem Lager der bisher Andersdenkenden bekommen. Tut mir leid, aber würde da "vollendete 18. Lebenjahr" stehen, könntest du ihn gleich "in die Tonne kloppen".
    • @Descant
      Für mich ist an diesem Gesetzentwurf das Entscheidende, dass er überhaupt existiert, und in den Bundestag eingebracht wird, u.a. von Mitgliedern des Kinderausschusses. Es wird jetzt nicht mehr so leicht sein, die "Holocaust-Keule" zu schwingen, und alles auf das "Bundespogrom" im Internet zu schieben. Ausser, man bezeichnet soundsoviele mit Klarnamen bekannte Abgeordnete des Antisemitismus. (Heribert Prantl hat jetzt ja auch seine "eingehegte Diskussion", wenn auch vielleicht nicht mit dem von ihm gewünschten Ergebnis:)

      Dieser Gesetzentwurf wird selbstverständlich nicht durchkommen. Dafür werden die Regierungsparteien und Teile der SPD schon sorgen:(

      Bezüglich der Altersfrage bin ich "Fundamentalist": weder die Rücksicht auf Zentralräte noch die Rücksicht auf polittaktische "Spielchen" dürfen auf der Vorhaut von Minderjährigen ausgetragen werden. Was in aller Welt haben die damit zu schaffen? Man könnte auch sagen: dieser Gesetzesentwurf ist ein rechtspolitischer "Coitus interruptus": kurz vor dem Ziel ( Volljährigkeit) wird der Wagen umgeschmissen :)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Nach einem Vierteljahr

      in denen über die männliche Vorhaut wiefolgt ungestraft gesprochen werden konnte:

      "überflüssig", "Unterhosenfusselsammelstelle", "ekelhaft", "ein Fetzen Haut" u.v.m.-

      wo man für gestört erklärt wurde, empfand man Trauer über diesen Verlust oder klagte man gar über "unbewiesene" physische Folgen -

      gibt der ausführliche Abschnitt, in denen die Funktionen der Vorhaut erklärt wird und ihre Bedeutung -

      uns Männern unsere Würde zurück.

      Wir dürfen nicht müde werden, diese immer wieder einzufordern!!!

      Danke diesen Abgeordneten.
    • Rupprecht-Entwurf im Original

      Hier noch einmal der alternative Gesetzentwurf ohne das störende Wasserzeichen. Wurde mir heute von einem Abgeordneten geschickt, der selbst nicht im Kopf des Entwurfs genannt ist. Ich hoffe, dass sich viele weitere MdBs diesem Gesetzentwurf anschließen.
      Dateien