lto.de/recht/nachrichten/n/bes…lungsfehler-beschneidung/Die Krankenkasse beauftragte daraufhin den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieser kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Beschneidung nicht geeignet sei, Beschwerden wie Impotenz zu verursachen
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.