Als Zeuge im Beschneidungsprozess

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    • Als Zeuge im Beschneidungsprozess

      Eine "Beschneidung" durch einen "Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie" in einer "Flüchtlingsunterkunft" an einem 14 Monate alten Jungen in nur fünf Minuten für 180€ (natürlich "bar" :D ) "eine hier in der Stadt übliche Summe" (macht 2.160€ Stundenlohn (steuerfrei? ;) )).
      Ergebnis: Die Mutter erscheint am nächsten Tag beim (Kinder?-Arzt), der Junge unruhig, schien unter starken Schmerzen zu leiden, das Genital geschwollen und gerötet, die Wunde nicht wie üblich versorgt.
      Der Arzt erstattet Anzeige. Ein Jahr später geht das vor den Kadi.
      Ergebnis; Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße (keine Strafe) von 5.000€. Also ein Minus von 4820€. Was sich aber durch gut 2h Fließbandverstümmeln leicht wieder reinholen ließe.
      Die Krönung: Der Anwalt des Angeklagten bedroht den anzeigenden Arzt auch noch, er könne wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht rechtlich belangt werden.
      So wurde elegant ein öffentlicher Prozess, eine Zeitungsnotiz und jegliche Diskussionen vermieden. Man regelt das lieber unter der Hand.

      Der anzeigende Arzt möchte lieber anonym bleiben. Er wird wissen, warum.

      S. 122
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Springt mir gerade so ins Gesicht (was nicht heißen muss, dass es sich um jenen Arzt handelt):

      Schwerpunktpraxis für Chirurgiesowie Orthopädie und Unfallchirurgie
      Standort Offenbach

      Dr. med. Nasim Wardak


      Standort Frankfurt
      Dr. med. Wolfgang Ripp
      und Herr Rami Dabboor


      Zirkumzision (Beschneidung)
      Unter einer Zirkumzision (von lat. circumcisio „Beschneidung“) versteht man die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut.
      Es gibt mehrere Gründe für eine Beschneidung:


      Medizinische Gründe:
      • Entzündungen oder Einengung (Phimose) der Vorhaut
      • Religiöse-kulturelle Gründe (Wunschbeschneidungen)
      • Hygienische und sonstige Gründe.

      "Hygiene" und "Sonstiges" oder Elternwünsche sind medizinische Gründe?
      Wunschbeschneidung bei Säuglingen und Kindern
      Wunschbeschneidungen (rituelle Beschneidungen) bei Säuglingen und Kindern können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Abwägung von Kindeswohl und Elternwille)ambulant durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
      Wunschbeschneidung? Echt, die Säuglinge und Kleinkinder wünschen sich das? :FP01


      Die Zirkumzisionen wird in kurzen Sedierung durchgeführt. Die Patienten werden schläfrig und spüren den Schmerz während der Operation nicht.
      Wie geht das bei Säuglingen? Die Methode ist mir neu.


      Abwägung von Kindeswohl und Elternwille

      Soll man lachen oder weinen?

      praxis-wardak.de/chirurgie/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Mit Kindeswohl hat das sicher nichts zu tun. Ich wurde auch als Kind beschnitten, mit Vollnarkose etc. und trotzdem war mir dann nach der OP alles andere als wohl. Der Gesetzgeber erlaubt Gewalt an Kindern. Manchmal frage ich mich dann, warum wir überhaupt noch von einem angeblichen Rechtsstaat sprechen, wenn sowas erlaubt wird...
    • Wenn sowas nochmal vor ein Gericht kommt und das Gericht das Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig hält, könnte dann evtl. doch das Verfassungsgericht entscheiden müssen?

      Grundgesetz Art 100 schrieb:

      (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
      (2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
      (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
    • Rush schrieb:

      könnte dann evtl. doch das Verfassungsgericht entscheiden müssen?
      Ganz genau. Das ist eine der wenigen Konstellationen, die für eine Normenkontrolle bei diesem Gesetz in Frage kommen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich bin mir fast sicher, dass irgendwann ein Gericht Zweifel äußern wird.
      In absehbarer Zeit sehe ich das leider nicht. Dazu muss man sich die Urteile der letzten Zeit nur anschauen.
      Kusch, kusch, kusch. Unterwürfiger und verständnisvoller geht kaum noch.

      z.B.:

      OLG Hamm schrieb:

      Die von dem Kindesvater angeführten verbleibenden medizinischen Restrisiken auch einer ärztlich ordnungsgemäßen Beschneidung sowie die von mehreren Beteiligten und der Sachverständigen aufgeführten mit dem Eingriff verbundenen Schmerzen sind insoweit für sich genommen allerdings nicht entscheidungserheblich, denn diese liegen auch bei jeder medizinisch indizierten Beschneidung vor. Würde man auf diese Risiken und Schmerzen abstellen, würde das Recht der Eltern aus § 1631 d Abs. 1 BGB ausnahmslos ins Leere laufen, da jeder medizinisch nicht indizierte Eingriff dann bereits wegen der gesundheitlichen Restrisiken und der durch den Eingriff zugefügten Schmerzen zu unterbleiben hätte.
      ....
      Was für eine hanebüchne Argumentation! Wenn das Leben oder die Gesundheit eines Kindes bei nicht-operieren in Gefahr wäre dann muss man die Risiken einer Operation eingehen. Bei einem gesunden Kind ist das nicht der Fall. Wie kann man das überhaupt nur vergleichen?


      OLG Hamm schrieb:

      Der Kindesmutter wird die Entscheidungsbefugnis über die Beschneidung lediglich vorläufig entzogen, bis durch die oben skizzierte zukünftige Beweisaufnahme in der Hauptsache eine belastbare Tatsachengrundlage dafür vorliegen wird, ob im Ergebnis im Falle der Beschneidung von G über die reinen Schmerzen des Eingriffs bzw. der lokalen Betäubung hinaus (diese Belastungen nimmt § 1631 d Abs. 1 BGB inzident hin, indem er einen Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erlaubt) gewichtige Anhaltspunkte für eine nicht nur unerhebliche Gefährdung des Kindeswohls bestehen oder nicht. Sollte die nach § 26 FamFG von Amts wegen angezeigte umfassende Beweisaufnahme die Bedenken des Kindesvaters widerlegen, wird die Kindesmutter in einigen Monaten im Rahmen ihrer dann zu erwartenden nach entsprechender amtsgerichtlicher Entscheidung wieder vollständig alleinigen Personensorge berechtigt sein, gemäß ihrem Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, 8 EMRK von der Möglichkeit der Zustimmung zu einer rituell/kulturell begründeten Beschneidung Gs durch einen Arzt Gebrauch zu machen.
      Indem der Gesetzgeber in § 1631 d Abs. 1 S. 2 BGB auch den Zweck der Beschneidung mit in die Berücksichtigung einzieht, hat er jedoch deutlich gemacht, dass das Kindeswohl insoweit kein feststehender Begriff ist.
      Je nach der Schutzwürdigkeit des im Vordergrund stehenden Motivs für die Beschneidung kann die Schwelle einer Kindeswohlgefährdung niedriger als nach dem dargelegten allgemeinen Maßstab des § 1666 BGB anzusetzen sein (vgl. Hamdan, in: juris-PK-BGB, a. a. O., Rn. 18 und 19).
      Wenn die Eltern ein starkes Motiv haben muss das Kindeswohl halt zurückstehen! <X

      Hamdan, Hamdan, immer wieder dieser Hamdan...

      Ob es sich um jenen Prof. Dr. Marwan Hamdan, Rechtsanwalt handelt?

      de.linkedin.com/in/prof-dr-marwan-hamdan-706b92b9

      Marwan ist sicher nur zufällig ein ägyptischer Vorname, und in Ägypten ist sicher nur zufällig BGM flächendeckend und auch GGM recht verbreitet?

      Siehe auch:

      Mutter bekommt alleiniges Sorgerecht um BGM durchführen zu können

      Erneut Bewährung für illegale Beschneidung des Sohnes
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ja, aber die Gerichte sind nicht alle gleich und es braucht nur eins mit Zweifeln und dann müssen sie sich in Karlsruhe damit früher oder später beschäftigen. Ich denke, das Gesetz wird in dieser Form keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Maximal könnten sie vielleicht irgendwie eine Ausnahme für das Judentum argumentieren und ein neues Gesetz einbringen, aber so auf keinen Fall und im Islam ist es keine Pflicht afaik. Da hat die Politik bestimmt auch Angst vor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rush ()

    • Rush schrieb:

      Ja, aber die Gerichte sind nicht alle gleich und es braucht nur eins mit Zweifeln und dann müssen sie sich in Karlsruhe damit früher oder später beschäftigen. Ich denke, das Gesetz wird in dieser Form keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.


      Ich wäre da weniger optimistisch.

      Dem Bundesverfassungsgericht gehört seit 2018 ein Henning Radtke an, der 2012 in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss den Entwurf Beschneidungsgesetz juristisch legitimierte: yumpu.com/de/document/read/110…adtke-deutscher-bundestag

      Ich habe hier mal versucht, als juristischer Laie, Radtkes rechtliche Argumentation für die Rechtmäßigkeit der Jungenbeschneidung, zu analysieren:
      Henning Radtke – der Bundesverfassungsrichter, der Kindern das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit abspricht.

      Entscheidend ist: Radtke argumentiert überhaupt nicht mit dem Recht auf freie Religionsausübung.

      Sofern ich Radtkes Argumentation richtig verstanden habe, sind die Grundrechte von Kindern bis zur Volljährigkeot defakto Elternrechte, die Grundrechte (einschließlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit) gehen bis zur Erreichung der Volljährigkeit in die Verwaltung der Eltern über, die über diese Grundrechte ihrer Kinder entscheiden können wie über ihre eigenen. Das bedeutet im Falle der körperlichen Unversehrtheit auch, dass Eltern in die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit der Körper ihrer Kinder einwilligen können als wäre es ihr eigener Körper. Randtke spricht in diesem Zusammenhang von der "Berechtigung, über die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu disponieren" !!! Einzige Einschränkung dieser Verfügungsgewalt über die Grundrechte ist das (nicht klar definierbare) Kindeswohl.


      Das wirft die Frage sind, inwiefern Grund- und Menschenrechte, die durch Dritte "fremd-verwaltet" werden, überhaupt noch Grundrechte sind. Nach Radtkes Argumentation hätte wohl auch ein Sklave Grundrechte, die nur eben durch seinen Sklavenhalter verwaltet würden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Rush schrieb:

      Interessant ist dann auch, dass die Politik allerdings gerade mit den Religionen argumentiert hat. Die meisten Leute hier würden wohl komisch gucken, wenn Steinmeier und co. im Zusammenhang mit der Beschneidung von Kindern mit Kindeswohl argumentiert hätten.
      Das stimmt. Das ist ein Widerspruch. In der öffentlichen Debatte und in der Politik wurde immer mit der Religionsfreiheit argumentiert. Das endgültige Beschneidungsgesetz stützt sich nicht auf die Religionsfreiheit.

      Aber Radtke argumentiert auch nicht mit dem Kindeswohl für die Beschneidung. Das Kindeswohl ist gewissermaßen die Grenze. Er argumentiert mit dem Erziehungsrecht.

      Eltern haben dieser Argumentation folgenden, das Recht, Körperverletzungen an ihren Kindern zu verüben oder durch Dritte verüben zu lassen (Radke schreibt im Juristendeutsch von der "Berechtigung, über die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu disponieren") solange diese Körperverletzungen das Kindeswohl nicht verletzt. Körperliche Züchtigung stellt wohl eine Verletzung dar und die genitale Verstümmlung von Jungen nicht.
    • Sokrates schrieb:

      Eltern haben dieser Argumentation folgenden, das Recht, Körperverletzungen an ihren Kindern zu verüben oder durch Dritte verüben zu lassen (Radke schreibt im Juristendeutsch von der "Berechtigung, über die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu disponieren") solange diese Körperverletzungen das Kindeswohl nicht verletzt. Körperliche Züchtigung stellt wohl eine Verletzung dar und die genitale Verstümmlung von Jungen nicht.
      Widersprüche über Widersprüche, das klingt ganz nach einem kranken Rechtssystem.
    • Rush schrieb:

      Ja, aber die Gerichte sind nicht alle gleich und es braucht nur eins mit Zweifeln und dann müssen sie sich in Karlsruhe damit früher oder später beschäftigen.
      Die Gerichte haben die Lektion, die dem Kölner Landgericht 2012 erteilt wurde sehr wohl wahrgenommen. Das wurde ja geradezu abgewatscht, u.a. von der Kanzlerin, der Bundesjustizministerin und dem Präsidenten des Gerichts.
      Und dann die Reaktionen aus dem Ausland. USA, Israel, Türkei, Aserbaidschan, usw. (Man hat das ja später auch in Dänemark erlebt, bis hin zur Drohung mit wirtschaftlichen Konsequenzen). Seit dem lehnt sich niemand mehr aus dem Fenster.


      es braucht nur eins mit Zweifeln
      Nur?
      "Hallo BVerfG, wir haben Zweifel"?
      Ein solches "Anrufen" muss sehr gründlich begründet sein. Das ist sehr aufwändig. Das kostet Zeit. Und es ist bestimmt nicht förderlich für die Karriere. Zumal bei den minimalen Erfolgsaussichten (dazu komme ich noch). Dazu kommt, dass die Gerichte permanent überlastet sind.

      2012, da war ich auch 100%ig der Meinung - wenn der 1631d vor das Bundesverfassungsgericht kommt wird das Gericht dieses schändliche Gesetz hinwegfegen wie Superman die Bösewichte. Schließlich hatte sich ja auch der (inzwischen offenbar "gesäuberte") wissenschaftliche Dienst entsprechend geäußert. Denn meiner Meinung nach ist der 1631d vielfach verfassungswidrig:

      Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen

      Mit der Abrissbirne durch neun Grundrechte

      Die Strafrechtler waren sich 2012 auch weitgehend einig: dass "Beschneidung" von Jungen ohne med. Notwendigkeit eine strafbare Körperverletzung ist. Ist ja im Grunde auch völlig logisch und intuitiv einleuchtend.

      Aber vorm BVerfG geht es nicht um Strafrecht sondern um Verfassungsrecht!

      Und bei den Verfassungsrechtlern ergibt sich ein anderes Bild: Ute Sacksofsky, Paul Kirchhof, Stefan Huster, Bernhard Schlink, Hillgruber, Höfling, Fateh-Moghadam, Germann, Papier, Kyrill-A. Schwarz, Jestaedt, Heinig, di Fabio...


      Sokrates schrieb:

      Dem Bundesverfassungsgericht gehört seit 2018 ein Henning Radtke an
      nicht nur das: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts heißt Stefan Harbarth und der hat 2012 im Bundestag für den §1631d BGB gestimmt. Und die übrigen Richter wurden von den Parteien installiert, die mehrheitlich für den Jungesnverstümmelungsparagraphen gestimmt haben.
      Wenn der §1631d zum jetzigen Zeitpunkt vor das BVerfG käme wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit der Super-Gau für unser Anliegen, für die genitale Autonomie von Jungen.
      Das BVerfG würde vielleicht die Rahmenbedingungen noch etwas "verschärfen" - das mit den "Religionsgesellschaften" rausstreichen - und dann den Orden "verfassungsgemäß" umhängen. Das höchste staatliche Gütesiegel, gewissermaßen. Und das würde uns dann bei jeder Gelegenheit um die Ohren gehauen "Was wollt ihr denn? Ist doch alles vom deutschen Grundgesetz gedeckt!"


      Inzwischen hat sich meine Einschätzung um 180° gedreht, zu meinem Entsetzen.

      Das BVerfG hat schon einige unfassbare Urteile gefällt. Es hatte auch nie ein Problem mit einer geschlechtlichen Diskriminierung zum Nachteil von Männern (§175 StGB, Wehrpflicht).
      Das BVerfG verkündet seine Urteile stets dreist "im Namen des Volkes" - aber das Volk hat dabei absolut nichts zu sagen, sein Rechtsempfinden (mehrheitlich gegen Jungenverstümmelung) interessiert das Gericht nicht.

      Falls es dazu kommt kann ich mir das ellenlange, hochjuristische Geschwurbel schon vorstellen. So disfunktioniert Politik, Justiz und Demokratie.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Für mich persönlich verletzt so ein Gesetz schon das Gerechtigkeitsgefühl. Vielleicht sollte man sich von diesem Staatsgebilde innerlich trennen, macht diese Form noch so viel sinn, wenn Gewalt gegen Kinder legal ist? Für mich ist sowas höchst illegal und ich will mich auch nicht mit Menschen, die sowas durchführen, abgeben.
    • Rush schrieb:

      Vielleicht sollte man sich von diesem Staatsgebilde innerlich trennen,
      Als "Reichsbürger"? xD
      Ich halte es da mit Churchill. Der hat mal (sinngemäß) gesagt: von all den schlechten Staatsformen die ich kenne ist die Demokratie immer noch die beste.
      Bloß sollte sie um Elemente der direkten Demokratie erweitert werden. Dann gäbe es keinen 1631d.


      und ich will mich auch nicht mit Menschen, die sowas durchführen, abgeben.
      Ich habe da überhaupt kein Problem mit. Unter denen sind ganz prima Menschen! Nur, was BGM angeht haben sie leider ein Brett vor dem Kopf.
      Aber deshalb sind das doch keine schlechten Menschen!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Haha, sicher nicht als Reichsbürger, das wäre ja genauso unvernünftig.
      Ja, direkte Demokratie wäre schon ein Versuch wert. Allerdings würden dann vor so einer Abstimmung bestimmt extrem hohe Summen in Kampagnen für die Beschneidung gesteckt, um die Meinung der Leute zu beeinflussen. Ich glaube kaum das die contra-Seite, da budgetmäßig mithalten könnten. Wobei die Meinung der meisten Leute hier wahrscheinlich erstmal contra Beschneidung wäre.

      Ich habe auch mal mit einer Schweizerin gesprochen, die eher genervt war von den Entscheidungen. Ein gutes Grundgerüst würde ja schon viel ausmachen, aber da sehe ich hier in Deutschland Zweifel, wenn nicht-medizinische Beschneidung angeblich möglich sein soll ohne das Kindeswohl zu verletzten.
    • Eine extreme Kampagne pro Jungenverstümmelung gab es 2012, vom sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und von der sogenannten "Qualitätspresse". Und von Politikern aller im Bundestag vertretenen Parteien. Vorneweg die Kanzlerin.
      Ich erinnere mich noch sehr gut daran.
      Genutzt hat es nichts. Die große Mehrheit war gegen den §1631d.
      Verabschiedet hat man ihn trotzdem, ohne mit der Wimper zu zucken. Und der Bundespfarrer hat's ohne zu zögern unterschrieben.

      Eine solche Kampagne bräuchte ja nachvollziehbare Argumente. Und die gibt es nicht.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Rush schrieb:

      wäre uns auch in der deutschen Geschichte einiges erspart geblieben.
      Bei aller verständlichen Emotionalität:
      Die Entscheidung für eine medizinisch nicht indizierte Vorhautamputation bei Jungen mit der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen, ist daneben und hilft der Diskussion nicht weiter.
      Bitte solche Vergleiche und Beispiele in Zukunft unterlassen!
      Danke!
    • Es ging eher um die Anfälligkeit der Menschen durch Propaganda. Wie es auch bei einer direkten Demokratie eben durch privat-finanzierte Propaganda bei/vor Abstimmungen sein könnte, unabhängig von den Themen.
      Außerdem enthält die deutsche Geschichte nicht nur den Nationalsozialismus, ich könnte genauso die DDR oder evtl. ganz neu vielleicht zu heftige Coronamaßnahmen gemeint haben.

      Aber gerne höre ich auch komplett auf hier zu posten, das macht eh kein Sinn, wenn selbst beim Verfassungsgericht Juristen sitzen, die bei der Beschneidung das Kindeswohl nicht gefährdet sehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rush ()

    • Wir brauchen gar nicht so lange über bundesweite Volksabstimmungen zu philosophieren - sie werden nicht kommen. Obwohl SPD, Union und Grüne das mal auf dem Stack hatten:
      sueddeutsche.de/politik/koalit…lksabstimmungen-1.1816241
      handelsblatt.com/archiv/rot-gr…abstimmungen/2366978.html


      Wenn es dann zum Spruch kommt ziehen sie alle den Schwanz ein. Dann haben sie Angst vor der Schwarmintelligenz des Volkes. Weil sie ja meinen alles besser zu wissen. Über die AfD brauchen wir uns nicht zu unterhalten.


      2012 hätten wir in Deutschland die Chance gehabt, einmal nicht Schlusslicht sondern Vorreiter zu sein in Sachen "menschenrechtlicher Fortschritt". Aber schnell wurde alles in Hinterzimmern ausgekungelt und dann wurde das Parlament überrumpelt.

      Machen wir uns nichts vor. Wenn irgendwo der erste Dominostein umkippt wird das nicht Deutschland sein. Unser Land wird wieder Schlusslicht sein. Erst, wenn es gar nicht mehr anders geht.
      Wir brauchen einen langen Atem, aber es wird kommen. Und es kann dann ganz plötzlich kommen. Ich vergleiche es gerne mit dem Fall der Berliner Mauer.
      BGM hat ja auch etwas von einer Mauer.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Rush schrieb:

      Ich denke, das Gesetz wird in dieser Form keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
      Wer sich Illusionen über das Bundesverfassungsgericht macht sei auf das Urteil von 2002 zum betäubungslosem Schlachten von Kälbern, Lämmern und anderen Wirbeltieren verwiesen.

      Ein langer Sermon, ein worthülsenreiches Geschwafel - und am Ende ganz schlicht: Grundrecht Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Religionsfreiheit steht über allem!

      Wenn von einer Religionsgemeinschaft etwas als "zwingend erforderlich empfunden" wird - dann ist es gut, dann ist es OK. Dann dürfen die das.

      Dann müssen Jungen und Tiere halt unnötig leiden - was soll's? Da ist das BVerfG knallhart und brutal.

      Außer natürlich die Zwölf Stämme, die Zeugen Jehovas, die Dawoodi Bohra, Schaffiten... Und wenn sich Muslime auf ihr im Koran verbrieften Züchtigungsrecht gegenüber ihren Ehefrauen berufen kommen sie natürlich auch nicht damit durch. Denn da geht es ja um FRAUEN und nicht "nur" um kleine Jungen. Die sind dagegen ja eher vernachlässigbar.


      BVerfG schrieb:

      Ob für den einzelnen Gläubigen zwingende Vorschriften in dem genannten Sinne bestünden, sei im Hinblick auf das Gebot strikter weltanschaulicher Neutralität des Staates nicht vom staatlichen Gericht verbindlich zu entscheiden. Es reiche deshalb aus, wenn aus den Umständen hinreichend deutlich hervorgehe, dass eine ernsthafte Glaubensüberzeugung vorliege.
      Mit dieser "Neutralität" scheint es nicht weit her zu sein. Ganz offensichtlich diskriminiert der Staat zwischen "solchen" und "solchen" Religionsgemeinschaften.

      Da fällt dann auch der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein müssen hinten runter. Muslimische und jüdische Schlachter dürfen Wirbeltieren ohne Betäubung die Kehle durschschneiden - christliche oder ungläubige Schlachter dürfen das nicht. Für letztete gilt das Tierschutzgesetz, bei Verstoß werden sie bestraft.


      GG Art. 3 Abs. 3 "Niemand darf wegen .. seines Glaubens, seiner religiösen ...Anschauung...bevorzugt werden"

      Besonders absurd ist daher:


      BVerfG schrieb:

      Das Schächtverbot verstoße ferner gegen Art. 3 Abs. 1 GG

      Art. 3 Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"


      Wie hieß das noch in Orwells "Farm der Tiere"?

      Alle Tiere sind gleich,
      aber manche sind gleicher



      BVerfG schrieb:

      Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen.



      Papier Jaeger Haas
      Hömig Steiner Hohmann-Dennhardt
      Hoffmann-Riem Bryde
      Inzwischen dürfte das Gericht in Sachen "Schutz von Wehrlosen" nicht günstiger besetzt sein. Eher ungünstiger.

      bundesverfassungsgericht.de/Sh…s20020115_1bvr178399.html

      Siehe auch:

      rbb24 schrieb:

      Das Land Berlin kann Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten. So sagt es das Bundesverfassungsgericht.

      Neutralität ist offensichtlich nicht erwünscht.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"