Kinderchirurgie am Holstentor schrieb:
Bis zu einem Alter von 3-5 Jahren spricht man von einer physiologischen Phimose, also einer normalen Verengung der Vorhaut, die sich mit der Zeit erst langsam öffnet. Bei Beschwerdefreiheit sollte somit bis zu diesem Alter keine Therapie durchgeführt werden. Es kann weiter abgewartet werden.
kinderchirurgieluebeck.de/service/operationen-erkl%C3%A4rtDeutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie schrieb:
Empfehlung 7: Ziel der Behandlung soll die Beschwerdefreiheit (vor Abschluss der
Pubertät) und die freie Zurückstreifbarkeit (nach Abschluss der Pubertät) sein. Dabei
soll die zugrundeliegende Pathologie kuriert und das Präputium, wenn möglich,
erhalten werden. (11/11
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.