Vorhautentzündung durch Gewalt?

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    • Hier zwecks PatientenUnterlagen

      Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

      Da macht es da nur Sinn wenn man schon die nötige geistige Reife hat dafür es zu erfühlen bzw in den Alter wo man schon Sex haben könnte oder Errektionsfähigkeit (muss eigentlich immer sein / nächtliche errektionen)
      ,Orgasmusfähigkeit ( ca. Mit 7 war bei mir glaube Anfangs Grundschule) bekommen kann ect. Im Falle das der penis nicht komplett zerstümmelt wurde

      . und als Betroffener die Beeinträchtigung der Funktionsweise usw. Selber schon nachweisen kann hier zu Klagen usw

      Ansonsten bei nicht vorhandener geistiger Reife bitte wenn was komisch vorkommt müssen es Eltern machen . Nicht das sowas wie bei mir raus kommt durch zu langes warten und nicht soweit denken können (wegen Teenageralter) bzw oder sich trauen was gegen Behandlungsfehler zu unternehmen. Wo es denn wahrscheinlich schon verjährt ist und das in allen Möglichkeiten Gerechtigkeit zu bekommen.

      Gutachten müssen nicht akzeptiert werden von keiner Seite . Das muss ein ZivilGericht schlüssig entscheiden .









      Hier auch interessanter TEXTAUSZUG von
      bussgeldkatalog.org/hemmung-der-verjaehrung/#hemmungsgruende

      Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

      Eine Verjährungshemmung kann durch eine Verhandlung über den Anspruch in Gang gesetzt werden.

      Im Falle der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sieht das Gesetz in § 208 BGB ebenfalls eine Verjährungshemmung vor. Darauf basierende Ansprüche sind demnach bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehemmt.

      Sofern der Geschädigte mit derjenigen Person, die die Verletzungen seiner sexuellen Selbstbestimmung begangen hat, in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, ist die Verjährung sogar bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem diese Gemeinschaft aufgelöst wird.

      Fazit
      Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe an Konstellationen, in denen eine Verjährungshemmung eintritt.

      Es lohnt sich mithin durchaus, bei Ansprüchen genauer zu hinterfragen, ob eine der genannten Situationen zutrifft, ehe Sie sich auf die Verjährung eines Anspruches berufen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Notlage ()