Im Zuge der Beschneidung sei es ganz normal...

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    • Im Zuge der Beschneidung sei es ganz normal...

      In Göppingen muss sich ein Syrer vor Gericht verantworten. Aber nicht etwa wegen Genitalverstümmelung.

      Prozess in Göppingen : Gerichtsverhandlung: Onkel schickt Nacktvideo von Kleinkind an besten Freund

      Ein 23-Jähriger aus Aichelberg hatte eine Aufnahme von seinem nackten, einjährigen Neffen an einen Freund geschickt. Deswegen musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.

      Ein kurzes Video zeigt einen kleinen Jungen, er läuft nackt herum. Ein Erwachsener fasst an den Penis des Kindes und fragt mehrmals lachend "Was ist das?"
      Diese Aufnahme war der Grund, warum ein syrischer Staatsangehöriger sich jetzt vor Gericht verantworten musste Der heute 23-Jährige aus...

      ...Kulturkreis ganz anders mit dem männlichen Glied umgegangen werde, denn im Zuge der Beschneidung sei es ganz normal, den Penis des Kindes anzufassen.
      BGM ist also auch noch ein Freibrief zum Grabschen?

      Verdammt, warum kümmert sich das Göppinger Gericht nicht um die ständig stattfindenden, weitaus schwerwiegenderen Genitalverstümmelungen von Jungen?
      Weil es das nicht darf. Der deutsche Bundestag hat es allen Gerichten verboten das staatliche Wächteramt für kleine Jungen wahrzunehmen.

      swp.de/lokales/goeppingen/proz…sten-freund-70575389.html

      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.

    • Selbstbestimmung schrieb:

      In Göppingen muss sich ein Syrer vor Gericht verantworten. Aber nicht etwa wegen Genitalverstümmelung.

      ...Kulturkreis ganz anders mit dem männlichen Glied umgegangen werde, denn im Zuge der Beschneidung sei es ganz normal, den Penis des Kindes anzufassen.

      Ja, das sind natürlich die typischen Verteidigungserklärungen des Anwalts.

      Im Prinzip zeigt dieses Gerichtsverfahren, wie komplett absurd und widersprüchlich die Rechtslage im Bezug zur männlichen Beschneidung mittlerweile ist.

      Dem Angeklagten wird sexueller Missbrauch vorgeworfen, weil er den Penis eines einjährigen Jungen (laut dem Artikeltitel nur sein Neffe) in einem Video angefasst haben soll.

      Wenn dies sexueller Missbrauch sein soll - was ist es dann erst, wenn ein Mann den Penis eines Jungen anfasst, und die Vorhaut mit Gewalt von der Eichel reißt, dann mit einem Skalpell einscheidet, und ringsherum abschneidet?! Also genau das, was bei einer Beschneidung passiert?!
      Den Penis eines Kindes anfassen - sexueller Missbrauch? Den Penis eines Kindes anfassen, mit scharfen Gegenständen daran manipulieren, und Teile davon abschneiden - völlig ok?!

      Das mag alles noch bei einer medizinischen-therapeutischen Motivation, in den wenigen Fällen, in denen es wirklich notwendig ist, noch alles gerechtfertigt sein. Jede medizinischer chirurgischer Eingriff ist zunächst eine Körperverletzung, die aber durch ihren medizinischen Zweck gerechtfertigt wird und nicht strafrechtlich nicht verfolgbar ist.

      Ich habe mich stets dagegen gewehrt, medizinisch unnötige Zwangs-Beschneidungen von Kindern als sexuellem Missbrauch zu bezeichnen und anzusehen. Weil ich immer der Meinung war und weiterhin bin, dass bei den allermeisten dieser Eingriffe keine sexuelle Motivation vorliegt.

      Aber bei dem vorliegen Fall bin ich mir auch nicht sicher, dass eine klare sexuelle Motivation seitens des Tatverdächtigen vorgelegen hat. Ich kann auf den Artikel nicht zugreifen und mir sind keinerlei Einzelheiten bekannt. Und ich bin auch juristischer Laie. Aber die Staatsanwaltschaft scheint möglicherweise allein aufgrund des körperlichen Kontaktes der Sexualorgane eine sexuelle Natur der Handlung zu begründen.

      Wenn jeder unnötige körperliche Kontakt der Genitalien eines Kindes unabhängig von der Motivation eine sexuelle Handlung darstellen würde, und dass die auch gültige Rechtslage in Deutschland darstellt, dann wäre dann auch jede medizinisch nicht notwendige Beschneidung sexueller Missbrauch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Sokrates schrieb:

      Im Prinzip zeigt dieses Gerichtsverfahren, wie komplett absurd und widersprüchlich die Rechtslage im Bezug zur männlichen Beschneidung mittlerweile ist.

      Exakt.

      Ich kann den Artikel auch nicht lesen, bzw ich habe nicht die geringste Lust, deswegen ein Abo abzuschließen.
      Ich weiß also auch keine Details. Wenn der Onkel den Penis des Jungen nur kurz angefasst hat kann man kaum davon ausgehen, dass dem Jungen dadurch nachhaltige Schaden entstanden ist.
      Nach der heutigen, immer wieder verschärften Rechtsauffassung / Gesetzeslage könnte das Vorgehen aber als Herstellung und Vertrieb eines kinderpornographischen Werkes aufgefasst werden, weil hier das Geschlechtsteil besonders zur Schau gestellt wurde.
      Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

      Das zeigt nur, wie stark die Schere beim Kinderschutz auseinander gegangen ist.
      Denn das gewaltsame Abschneiden von innerer und äußerer Vorhaut und des Frenulums und das Zufügen starker Schmerzen am Genital wurde ja LEGALISIERT.

      D.h. der tatsächlich beim Kind entstandene Schaden spielt überhaupt keine Rolle. Es geht um Pseudo-Kinderschutz, es geht um Ideologie. Die erwachsenen, Zugewanderten eines entsprechenden Kulturkreises "sollen sich hier willkommen fühlen". Kleine Jungen müssen da halt die Zähne zusammenbeißen.


      Möglicherweise ging es mit "was ist das?" aber auch gar nicht um den Penis an sich, sondern um die (noch vorhandene und längst nach Auffassung des Neffen "überfällige") Vorhaut des Jungen. Die im arabischen Kulturkreis z.T bereits kurz nach der Geburt gewaltsam amputiert wird.

      BTW, was allerdings "Beschneidungsvideos" angeht könnte auch der


      § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen


      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...

      2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
      StGB greifen.

      Was natürlich aus Sicht des Gesetzvermurksers den Vorteil hat, dass die Grausamkeit so mancher Jungenverstümmelung vor den Augen der "kulturunsensiblen" Mehrheit verborgen bliebe.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.