Prof. Dr. Thomas Weigend

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    • Prof. Dr. Thomas Weigend

      Das Strafrecht muss sich häufig Kompromissen bedienen. Wie kann es unterschiedlichen Wertvorstellungen in unserer pluralistischen Gesellschaft gerecht werden?
      Prof. Dr. Weigend: Das Strafrecht soll eigentlich nur die äußersten Grenzen des nicht mehr Tolerierbaren aufzeigen. Insofern sollte man meinen, dass auch in einer pluralistischen Gesellschaft die Regeln des Strafrechts im Prinzip konsentiert sind. Deswegen fallen mir auch wenige Situationen oder Fälle ein, in denen strafrechtliche Regelungen in Konflikt mit ethischen oder religiösen Vorstellungen von Minderheiten kommen. Was vor Jahren mal heftig diskutiert wurde, ist die Frage der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. Das hat der Gesetzgeber aus nachvollziehbaren Gründen zugunsten der Religionsfreiheit entschieden. Andererseits gibt es Dinge wie Zwangsheirat oder auch Genitalverstümmelung bei Frauen, wo man sich einig ist, dass auch kulturelle Bräuche von Minderheiten nicht dazu führen können, dass man so gravierende Eingriffe in den Körper und die Willensfreiheit zulässt.
      Konsenz? 70% der Deutschen lehnen nicht nur die Genitalverstümmelung von Mädchen sondern geschlechtergerecht auch die von Jungen ab. Und von "religiösen Gründen" ist im Gesetz überhaupt nicht die Rede, das sollte ein Professor der Jurisprudenz eigentlich wissen.
      Alle Eltern dürfen Jungen Genitalverstümmeln, seit Inkrafttreten des §1631d. Gleich welcher Religion oder ungläubig. Aller Jungen wurden entrechtet.


      Weigend schrieb:

      Ein klassisches Beispiel sind nichtkörperliche Angriffe auf die Privatsphäre oder auf die sexuelle Autonomie
      Blablabla...

      Was zur Hölle ist am §1631d ein Kompromiss?
      0% Selbstbestimmung über den eigenen Körper
      0% genitale Autonomie und Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (Recht auf Sex mit vollständigen erogenen Zonen)
      0% Recht auf körperliche Unversehrtheit
      0% Recht auf Religions-Freiheit des Betroffenen (was auch die Freiheit von irreversiblen religiösen Körpermarkierungen einschließt)
      0% Gleichberechtigung der Geschlechter

      jurios.de/2023/05/11/gerechtig…t-prof-dr-thomas-weigend/
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Resolution des deutschen Bundestags schrieb:

      Der Bundestag wolle beschließen:
      Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
      im Herbst 2012, unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
      Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von
      Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.
      ...unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
      Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit,...Beschneidung
      Heureka! Die Quadratur des Kreises!

      Ohne unnötige Schmerzen == ggf. mir dem religiös nötigen vollen Schmerzprogramm
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.