"bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt"

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    • "bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt"

      Die nun erzielte Einigung zwischen dem Bundesfamilien- und dem Bundesjustizministerium sieht dem Bericht zufolge unter anderem vor, dass eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können soll.
      Klar, wenn die Eltern sogar über die Vollständigkeit der Genitalien entscheiden können - warum sollen sie nicht auch einfach par ordre du mufti das Geschlecht festlegen?
      Das heißt natürlich auch, dass ein Junge seine genitale Vollständigkeit nicht retten kann, in dem er sich vorübergehend zum Mädchen erklärt.
      Andererseits laufen Mädchen in Gefahr, von ihren Eltern zu Jungen umetikettiert zu werden und dann wegen der Tradition "beschnitten" zu werden.

      Es bleibt noch die Frage, zwischen wie vielen Geschlechtern die Eltern wählen dürfen. Zwei, drei, oder unendlich viele (Voß)...


      Die Bundesregierung hat beim von der Ampel-Koalition geplanten Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen eine Einigung erzielt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag berichtet, sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.
      faz.net/aktuell/gesellschaft/r…chtseintrag-18775519.html

      BTW, ob Serienvergewaltiger sich dann auch ins Frauengefängnis einliefern lassen können? ?( *SCNR*
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.