Falls sich immer noch jemand Illusionen über das Bundesverfassungsgericht, auch in Sachen Jungen-Genitalverstümmelung macht:
In Berlin gibt es ein Neutralitätsgesetz, dass Lehrkräften an staatlichen Schulen religiöse Beeinflussung der Schüler durch demonstrativ getragene religiöse Bekleidung untersagt.
Das hat ein Arbeitsgericht! für verfassungswidrig befunden. Das Land hat gegen diesen Entscheid in Karlsruhe geklagt - und was macht das BVerfG? Es duckt sich weg. Einfach so, ohne Begründung.
Ohne Begründung ist eine Frechheit!
Zuvor hatte das BVerfG einer klagenden Lehrerin Recht gegeben, mit der (einleuchtenden) Begründung, es wäre ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip wenn ihr das Tragen eines Kopftuches untersagt wird, während anderen das Tragen einer Soutane oder einer Kippa gestattet ist.
Das Gleichheitsprinzip ist aber in Berlin nicht verletzt.
Und jetzt - beredtes Schweigen bei unserem höchsten Gericht.
Es scheint langsam, mit Religion!!! kann man alles begründen. Und wenn Gerichte erst mal dahinter kommen, dass bestimmte, "leichtere" Formen der Mädchenverstümmelung auch religiös begründet werden, dann ist zu befürchten, dann geht es auch Mädchen - nicht an den Kragen - aber an den Schritt.
Außer natürlich, Christen die sich auf die Bibel berufen und deswegen Kinder züchtigen. Dann zählt Religion überhaupt nicht mehr.
faz.net/aktuell/politik/inland…um-kopftuch-18647187.html
In Berlin gibt es ein Neutralitätsgesetz, dass Lehrkräften an staatlichen Schulen religiöse Beeinflussung der Schüler durch demonstrativ getragene religiöse Bekleidung untersagt.
Die Begründung lautet, dass der Staat keine Religion verkörpern und sich laut Bundesverfassungsgericht auch nicht mit bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen identifizieren darf. Er muss allen Religionsgemeinschaften neutral gegenüberstehen. Beamte sind Angestellte des Staates – sie sind dessen Repräsentanten und dürfen im Dienst keine religiösen Symbole tragen. Das bedeutet: Sie müssen auf Kippa, Kreuz und Kopftuch verzichten.
Das hat ein Arbeitsgericht! für verfassungswidrig befunden. Das Land hat gegen diesen Entscheid in Karlsruhe geklagt - und was macht das BVerfG? Es duckt sich weg. Einfach so, ohne Begründung.
Ohne Begründung ist eine Frechheit!
Zuvor hatte das BVerfG einer klagenden Lehrerin Recht gegeben, mit der (einleuchtenden) Begründung, es wäre ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip wenn ihr das Tragen eines Kopftuches untersagt wird, während anderen das Tragen einer Soutane oder einer Kippa gestattet ist.
Das Gleichheitsprinzip ist aber in Berlin nicht verletzt.
Und jetzt - beredtes Schweigen bei unserem höchsten Gericht.
Es scheint langsam, mit Religion!!! kann man alles begründen. Und wenn Gerichte erst mal dahinter kommen, dass bestimmte, "leichtere" Formen der Mädchenverstümmelung auch religiös begründet werden, dann ist zu befürchten, dann geht es auch Mädchen - nicht an den Kragen - aber an den Schritt.
Außer natürlich, Christen die sich auf die Bibel berufen und deswegen Kinder züchtigen. Dann zählt Religion überhaupt nicht mehr.
Das erinnert an: "Verbot nur zulässig bei Gefährdung des Kindeswohls". Und dann definiert bzw. postuliert man einfach, dass das Kindeswohl in der Regel nicht gefährdet ist - fertig ist die Laube!Verbote nur zulässig bei Gefährdung des Schulfriedens
faz.net/aktuell/politik/inland…um-kopftuch-18647187.html
There is no skin like foreskin