Andreas Brämer: "Tierschutzrecht und religiöse Schlachtpraxis"

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    • Andreas Brämer: "Tierschutzrecht und religiöse Schlachtpraxis"

      Brämer beschäftigt sich als Seitenhieb auch mit der Genitalverstümmelung von Jungen und hat sich seinen Platz in der HOS redlich verdient:


      Dass fromme Handlungen von religiösen Minderheiten in Teilen der deutschen Mehrheitsgesellschaft besonders dann auf Ablehnung stoßen, wenn bei ihrem Vollzug auch Blut vergossen wird, hat die jüngste Debatte um die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen eindrucksvoll bestätigt. Erst mit einer Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1631d BGB) im Dezember 2012, die medizinisch nicht indizierte Zirkumzisionen des männlichen Kinds ausdrücklich gestattet, sofern diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, ebbte der medial ubiquitäre, zum Teil antisemitisch aufgeladene und mit aggressiven Untertönen vorgetragene Widerspruch ab
      Niemand hat das geringste dagegen, wenn erwachsene Menschen aus religiösen Gründen ihr eigenes Blut vergießen! Wenn derjenige glaubt, dass er dadurch einen "Bund" eingeht, geschenkt! Das wäre ja ähnlich wie bei den "schlagenden Verbindungen".
      Aber es geht hier um wehrlose Kinder. Das macht einen elementaren Unterschied.
      Das mit den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist schlicht Bullshit. Die ärztliche Kunst ist die Kunst des Heilens, nicht des Kaputtmachens. Und nicht-ärztliche Kinderverstümmler sind überhaupt nicht in der Lage, nach jenen Regeln zu operieren. Sie können nicht mal eine Anästhesie nach diesen Regeln.

      Und na klar, gebetsmühlenartig die "Untertöne" - der Versuch, Beschneidungsgegner zu diskreditieren.

      Sehen sich bei der Auseinandersetzung um die Beschneidung ebenso wie bei der Empörung über die betäubungslose Schlachtung gegenwärtig vor allem (in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zugewanderte) Muslime mit einer Ablehnung ihrer Traditionen konfrontiert, so wirkt sich diese Gegnerschaft – gleichsam als Kollateralschaden – auch auf das Judentum aus. Die Mehrzahl der in Deutschland beheimateten Jüdinnen und Juden betrachtet diese erodierende Entwicklung der religiösen Toleranz zu Recht mit Sorge
      Preisfrage: Wer hat bei der Genitalverstümmelung den Schaden? Und wem gegenüber mangelt es an Toleranz?


      ..nach dem Ende des Dritten Reichs...
      Oh-oh! Darf man gar nicht mehr sagen! Das ist Nazi-Sprech!

      Tatsächlich hatte es in der Bundesrepublik bis zu diesem Zeitpunkt keine öffentliche Kritik an der Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen gegeben
      Ja Hallo? Ist das jetzt einfach eine dicke, fette Lüge oder ist das schlicht totale Uninformiertheit?

      Kritik an BGM gab es, seit es BGM gibt, auch von jüdischer Seite.

      Hartwig Weber 2011 schrieb:

      Tatsächlich gibt es keinen logischen Grund, die Beschneidung bei Mädchen
      und Frauen in religiöser und kultureller Hinsicht anders zu werten als
      bei Jungen.

      Blutiger Schnit 2011 schrieb:

      Sie schildert dessen Angst vor dem Schmerz, und dass es niemanden gibt, der ihm diese Angst nimmt, nicht einmal die eigene Mutter. Wer Angst hat, ist wehleidig und damit „unmännlich“...
      „Die Beschneidung reproduziert eine autoritäre Gesellschaft, weil durch das Opfer der Vorhaut die Unterwerfung symbolisch wie materiell manifestiert wird.“ ...
      Die Verunsicherung muslimischer Jugendlicher und Männer hänge womöglich auch mit dem „Genitaltrauma“ der Beschneidung zusammen. ...
      Felix Schier, den Leiter der Kinderchirurgie an der Uniklinik in Mainz, machen solche archaischen Rituale wütend. Eingriffe ohne medizinischen Grund und dann auch noch bei nicht einwilligungsfähigen „Patienten“ seien unethisch und kein ärztliches Handeln. Die Vorhaut hält er für „ein weltanschauliches Organ“ und empört sich über die Duldsamkeit gegenüber Gepflogenheiten anderer Kulturen und Religionen auf Kosten der Kinder. ....

      Diese Männer gibt es aber. Der israelische Filmemacher Ari Libarski zeigt in seinem Dokumentarfilm „Circumcision“ etwa einen jungen Mann, der verzweifelt darüber ist, dass er kein normales Geschlechtsleben führen kann, weil ihm als Kind zu viel Haut weggeschnitten wurde. Libarski zeigt auch Eltern, die mit sich hadern, weil sie dem sozialen Druck nachgegeben haben und ihren Neugeborenen haben beschneiden lassen. Urologen und Kinderchirurgen wie Schier können von vielen Fällen berichten, wo der Schnitt schwerwiegende Folgen hatte.....

      Auch wenn gesundheitliche Vorteile nachweisbar wären: dem emeritierten Bochumer Strafrechtler Rolf Dietrich Herzberg ist das einerlei. Er glaubt nicht, dass Eltern das Recht zukomme, eine so weit reichende Entscheidung für ihr Kind zu treffen. Das Verbot der Körperverletzung, so Herzberg, erlaube nämlich keine Ausnahme: „Das Abschneiden der Vorhaut ist eine Körperverletzung, und Paragraph 223 des Strafgesetzbuches macht es grundsätzlich zur Pflicht eines jeden Staatsbürgers, seinem Mitmenschen keine Körperverletzung zuzufügen.“....

      Verstümmelung von Kindern nicht tolerieren

      JurBlog.de 2008 schrieb:

      Noch expliziter äußert sich Professor Günter Jerouschek dazu: „Im Geltungsbereich des Grundgesetzes aber wiegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerer als das Recht der Eltern, ihre Kinder zu verletzen, um der Religion, und sei es auch nur vermeintlich, Genüge zu tun.


      Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz weisen in ihrem Beitrag im Ärzteblatt zwar darauf hin, dass Eltern das Recht haben, „das Leben und die Entwicklung des der Personensorge unterstellten Kindes mehr oder weniger frei von jeglicher Bevormundung zu gestalten, erst recht, wenn es um religiöse Belange geht“. Dieses Recht soll aber bei der religiös bedingten Beschneidung von ärztlicher Seite abgelehnt werden...


      Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz weisen in ihrem Beitrag im Ärzteblatt zwar darauf hin, dass Eltern das Recht haben, „das Leben und die Entwicklung des der Personensorge unterstellten Kindes mehr oder weniger frei von jeglicher Bevormundung zu gestalten, erst recht, wenn es um religiöse Belange geht“. Dieses Recht soll aber bei der religiös bedingten Beschneidung von ärztlicher Seite abgelehnt werden....


      "Das mit HIV und der Übertragung bakterieller Geschlechtskrankheiten sind für die Frage, ob die Beschneidung im Kindeswohl liegt, keine überzeugenden Argumente. Dr. Putzke, Strafrechtler an der Ruhr-Universität, ist darauf in seinem Aufsatz (”Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung bei Knaben”, in: Festschrift für Rolf D. Herzberg, Tübingen 2008, S. 669 ff.) intensiv eingegangen."....


      "Derjenige Autor, der die ganze Diskussion ins Rollen gebracht hat (Dr. Holm Putzke) ist Rechtswissenschaftler und sicherlich niemand, der irgendeine Religion verunglimpfen will. Wer sowas behauptet, diskutiert unsachlich. Lieber sollte man sich mal mit den Argumenten von Putzke auseinandersetzen! Der Vergleich mit dem Beten ist auch völlig daneben: Beim Beten schneidet niemandem einem Kind etwas von seinem Körper ab......"


      "Das mit der “Hetze” ist doch Quatsch. Es gibt nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch die Wissenschaftsfreiheit. Putzke schreibt in meinen Augen absolut sachlich und gemäßigt. Was er erreichen will, ist eine Diskussion zu entfachen. Und was ist falsch daran, darüber nachzudenken, ob medizinisch überflüssige Eingriffe an Kleinkindern richtig sind? Jede Religion muss sich die Frage stellen, ob das, was sie tut, ethisch richtig ist. Und erst recht muss sich jede Religion den gesellschaftlichen Regeln anpassen. Beim Schächten von Tieren gab’s eine riesige Diskussion. Dabei ging es lediglich um einen Konflikt zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Beim Beschneiden geht es nicht nur um Tierschutz, sondern um das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes. Dieses Grundrecht wiegt viel mehr als der Tierschutz. Wenn die Eltern die Beschneidung außerhalb Deutschlands vornehmen, dann machen sie sich übrigens genauso strafbar wie im Inland...."

      Im Ausland gab es diese Debatte und die Kritik an BGM natürlich auch schon lange vor dem Kölner Urteil. Der Film "It's a boy!" von Victor Schonfeld" ist von 1995. 2011 wurde in Kalifornien die nötigen Unterschriften für eine Volksbefragung zu BGM erreicht. Lieder hat das Verfassungsgericht die Abstimmung verboten.

      OK, das betäubungslose Schlachten von Wirbeltieren ist hier nicht das Thema. Aber gerade jenes Thema zeigt, dass religiöses Recht nicht über weltlichem Recht steht, dass Religionsfreiheit nicht unbeschränkt ist - vom Europäischen Gerichtshof abgesegnet.
      Seltsam, darauf geht der Artikel (von 2022!) mit keiner Zeile ein.....


      In ihren Beiträgen war es den (ausschließlich männlichen) Autoren
      WTF spielt das für eine Rolle, wenn es um Tierschutz geht? Ob sie alle männlich, weiblich oder sonst was sind? Was zur Hölle soll dieser Hinweis?

      degruyter.com/document/doi/10.1515/vfzg-2023-0002/html
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.