Hat irgend jemand schon etwas von diesem Urteil gehört?

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    • Hat irgend jemand schon etwas von diesem Urteil gehört?

      The Raw Story | Germany fines circumciser for initiation of 7 boys

      Germany fines circumciser for initiation of 7 boys

      dpa German Press Agency
      Published: Tuesday October 17, 2006
      Dusseldorf- A 77-year-old Turkish national who performed ritual circumcisions on seven boys was convicted Tuesday in Germany of causing dangerous bodily harm and fined 2,100 euros. Prosecutors told the state court in Dusseldorf that circumcision was only allowed in Germany for medical reasons and could only be performed by surgeons. Traditional Turkish Muslims practise circumcision on boys aged 6 to 11 as a manhood initiation ritual.

      The accused did not attend the trial, a re-hearing in an appeal court, two years after he had been fined the same amount.

      At the original trial, the accused agreed he had performed the circumcisions at the request of parents in several cities. Police who seized the surgical instruments at his home described them as dirty and university scientists said he did not follow hygiene rules.

      © 2006 dpa German Press Agency
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich war auch eben sehr erstaunt. Seltsam, das man immer nur das köllner Urteil erwähnt.
      Es liegt also schon ein Urteil vor, das vor 6 Jahren erlassen wurde.

      Scheinbar wird es von allen Gerichten ignoriert.
      Keine Stimme bei den nächsten Wahlen für Beschneidungsbefürwortern ! Egal welcher Partei !
    • riverpirate schrieb:

      Scheinbar wird es von allen Gerichten ignoriert.
      Nicht nur das. Man sieht, dass an nichts hängt, dass das Kölner Urteil plötzlich diese Ausmaße angenommen hat. Das hätte vor 6 Jahren schon passieren können, tat es aber nicht.... warum nur?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Noch vor einigen Jahren überwog bei diesen Themen eher eine Haltung des naiven Bestaunens solcher "exotischen Bräuche".
      Inzwischen sind wir alle näher zusammengerückt. Ernsthafte Bestrebungen, eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund z. B. am Bildungssystem zu ermöglichen und auch einzufordern, gibts auch noch nicht so lange.
      "Was die da mit ihren Bälgern so machen, geht mich ja nichts an!", so eine Haltung kann in einem kleinen, dicht besiedelten Land keine Dauerlösung sein.
    • Vielleicht lag es daran, dass der Verurteilte damals kein Arzt war, und somit nicht grundsätzlich die Beschneidung in Frage gestellt wurde, sondern "nur" das Ausführen des Eingriff zu Hause durch einen Nichtmediziner? Im Gegensatz zum Kölner Urteil...
    • @susanna

      Susanna hat m.E. recht. Vor Gericht werden ja auch " subjektive Entschuldigungsgründe" geprüft (Täterstrafrecht, nicht Tatstrafrecht). Die Akzeptanz von " exotischen Bräuchen" unterliegt ja einer historischen Entwicklung. Vor Jahren wurden " Ehrenmorde" ja noch " rechtfertigend" betrachtet. In Sizilien wurde bis vor einigen Jahren noch jeder gehörnte Ehemann freigesprochen, der seine Ehefrau und deren Liebhaber erschoss, wenn er sie in flagranti erwischte. Heute jedoch nicht mehr,:)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Vielleicht spielt noch dies eine nicht ganz unwichtige Rolle: Die Gefühle von Männern werden endlich auch einmal ernst genommen. Neulich gabs einen Prozess um häusliche Gewalt mit Verurteilung - dabei war das Opfer ein Mann!
      Und wenn es zu Aulandseinsätzen der Bundeswehr kommt, schwingt auch kaum einer mehr fröhlich die Fahne. Sondern alle bangen, das nur ja nichts passieren möge, und jeder "Gefallene" wird öffentlich mit großem Kummer registriert (glücklicherweise anders als in den USA, da gibts ja immer noch "Helden") - das nenn ich zivilisatorischen Fortschritt!
    • Nicht zu früh freu!

      Zitat: Beschneidung und das deutsche Recht Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte « TEKMAN POST



      "Doch weit gefehlt, wer nun gedacht hätte, das Gericht hätte Bedenken gegen die Beschneidung an sich gehabt! Grundsätzlich war es nämlich der Auffassung, dass der operative Eingriff nach den Grundsätzen der rechtfertigenden Einwilligung gem. § 228 StGB gerechtfertigt sei, wenn der Verletzte oder, wie hier im Falle unmündiger Kinder, der gesetzliche Vertreter eingewilligt hätte. Auch das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis wurde für unschädlich angesehen. Allerdings handelte es sich bei diesen Erwägungen um obiter dicta, denn es kam letztlich nicht darauf an. Woran das Gericht Anstoß nahm, war lediglich der „verdreckte” Zustand des Besteckkastens („Arztkoffer”), in dem „sich diverse dort
      nicht hineingehörende Gegenstände wie Bahncard und Reiseunterlagen”40 befanden. In Kenntnis dieses Hygienezustandes hätten aber die Kindseltern, wovon das Gericht „zwanglos und als selbstverständlich”41 vermeinte ausgehen zu dürfen, von einer Beauftragung des Angeklagten Abstand genommen. Damit litten die erteilten Einwilligungen aber unter wesentlichen und durchgreifenden Willensmängeln und waren somit unwirksam.
      Mit anderen Worten: Hätte der Beschneider sein Besteck geputzt und Bahncard wie Reiseunterlagen nicht im Besteckkasten, sondern anderorts aufbewahrt, hätte das erkennende Gericht nichts gegen die Beschneidungen einzuwenden gehabt. So kann man das Urteil eigentlich nur als Mahnung lesen, beim Beschneiden besser auf die Hygiene zu achten."

      (Gefunden nach google Suche)
    • Descant schrieb:

      Eine Freundin von mir hat das Aktenzeichen des Urteils herausbekommen - da es aber nicht veröffentlicht wurde, könnt wohl nur ein Jurist es anfordern:

      Das Aktenzeichen lautet: 41Ds60Jf3518/00

      Mittlerweile ist das Urteil öffentlich. Der Richter hatte seine Mühe mit dem Angeklagten...


      "Der Angeklagte lebt seit 1969 in Deutschland, ohne aber der deutschen Sprache mächtig zu sein. Seit vier oder fünf Jahren – genauer vermochte er es nicht anzugeben – ist er in zwei Ehe verheiratet; die Ehefrau lebt in der Türkei. Seine erste Ehefrau ist verstorben. Den Lebensunterhalt bestreitet der Angeklagte von einer Rente in Höhe von monatlich 500 Euro.

      In mindestens sieben Fällen zwischen Februar 2000 und dem 13. April 2001 nahm er in seiner X Wohnung jeweils im Auftrage der Kindeseltern die Circumcision vor, obwohl er dafür keine Erlaubnis hatte und die hygienischen Voraussetzungen für eine gefahrlose Operation nicht vorlagen. Nach Vornahme der Circumcision behandelte er die Wunde mit einem Pulver. Aufgetretene Komplikationen sind nicht bekannt.

      Bis zum 5. Oktober 2000 war der Angeklagte im Besitz einer umgebauten Gas-Signalpistole der Marke „Valtro mod. 85 Combat“, Fabrikat ME (Bruno Melcher, Solingen) mit Selbstladefunktion, die er in einer Plastiktüte unter seinem Wohnzimmerschrank verwahrte. Die funktionstüchtige aber nicht geladene Waffe war ursprünglich für das Verschießen von Kartuschenmunition des Kalibers 9 mm P.A.K. eingerichtet, jedoch ist sie so verändert worden, dass sie nunmehr zum Verschießen scharfer Munition geeignet ist.

      Der Angeklagte hat diese Sachverhalte eingeräumt. Allerdings, so hat er geltend gemacht, sei er von der Rechtsmäßigkeit seiner Beschneidertätigkeit ausgegangen, zumal er in der Türkei anerkannter Beschneider sei und die Kindeseltern ihn beauftragt hätten. Die Waffe habe er in dem Glauben besessen, sein türkischer Waffenschein berechtige ihn auch zum Besitz einer Waffe in Deutschland.

      Wie der Angeklagte durch seinen Verteidiger nach Vorhalt des Sachverständigengutachtens und des Polizeiberichts über die Wohnungsdurchsuchung eingeräumt hat, war sein Instrumentarium in einem „verdreckten“ Zustand, und in seinem „Arztkoffer“ befanden sich diverse dort nicht hineingehörende Gegenstände wie Bahncard und Reiseunterlagen.

      Auch wenn der Angeklagte nach dem Eindruck, den sich das Gericht von ihm verschaffen konnte, von eher bescheidenem Verstand ist und sich durch seinen Verbleib in der türkischen Kulturwelt weitgehend gegenüber dem deutschen Rechtsethos und Kulturleben abgeschottet hat, kann ihm nach über 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht verborgen geblieben sein, in welchem Maße hier Anforderungen an die Voraussetzungen, unter denen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ausnahmsweise rechtmäßig sind, gestellt werden. Einen etwaigen diesbezüglichen Irrtum hätte er also schon bei minimaler Gewissensanspannung vermeiden können.

      Strafmildernd konnte dem Angeklagten zugute gehalten werden, dass er die Taten durch seinen Verteidiger hat einräumen lassen...und er als alter, körperlich und geistig ersichtlich sehr verbrauchter, Mann strafempfindlicher sein dürfte als ein junger Mensch. Auch dürfte ihm die – wenngleich selbstgewählte – Ausgrenzung aus der hiesigen Gesellschaft sein Verständnis für Sicht auf kultivierte Verhaltensnormen in erheblichem Maße eingeschränkt haben.

      Scharfschärfend war bei der Körperverletzung zu berücksichtigen, dass ein Eingriff am männlichen Glied bei unsachgemäßer Behandlung stets mit der Gefahr verbunden ist, bei dem Opfer erhebliche Schmerzen – im Extremfall sogar Zeugungsunfähigkeit – zu verursachen."


      (Hervorhebungen und Textauslassungen von mir)


      Ein bildungsferner, gebrechlicher und bewaffneter Beschneider mit Bahncard! Hoffentlich ein einmaliger Fall...


      justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duessel…8_00_Urteil_20041117.html
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Scharfschärfend
      strafverschärfend?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Hat leider nicht viel mit dem Kölner Urteil gemein...

      "... kann ihm nach über 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht verborgen geblieben sein, in welchem Maße hier Anforderungen an die Voraussetzungen, unter denen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ausnahmsweise rechtmäßig sind, gestellt werden."

      Das Gericht geht hier also davon aus das Eltern an dem Pipiman ihrer Jungen rumschnippeln dürfen. Vorausgesetzt der Schnippler hat einen gut aufgeräumten "Arztkoffer" und seine Bahncard irgendwo anders untergebracht. Zusätzlich sollte er nach deutschem Recht ausgebildeter Beschneider sein... Beim Kölner Urteil war mehr als interessant das es sich um einen Arzt gehandelt hat, der in Deutschland auch praktizieren darf...
    • Kai schrieb:

      ...im Kölner Urteil war mehr als interessant das es sich um einen Arzt gehandelt hat, der in Deutschland auch praktizieren darf...
      Nein, lässt sich natürlich nicht vergleichen. War auch nicht von mir intendiert.

      Zwei Dinge finde ich an dem Urteil bemerkenswert. Zum einen, welche Art von rituellen Beschneidern (zumindes damals) in der Türkei "anerkannt" waren und dem türkische Eltern vertraut haben (hoffentlich hat sich wenigstens das mittlerweile geändert) und zum zweiten, dass es zumindest für die Staatsanwanwaltschaft nicht so klar war, dass Nicht- Ärzte beschneiden dürfen. Dadurch wird die Behauptung, dass bis zum Kölner Urteil alles selbstverständlich erlaubt war, doch deutlich eingeschränkt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ja, ist ja auch richtig so, auch wenn es sich irgendwie seltsam anhört. So hat jede Zunft wohl ihre Marotten: wir verwenden manchmal verschrobene Ausdrücke und die Ärzte noch verschrobenere Handschriften. Mit Ausnahmen; meine Schwester kann leserlich schreiben und ich frage mich bis heute, wie sie damit die Zulassung bekommen hat.
    • Maria Werner schrieb:

      Ja, ist ja auch richtig so, auch wenn es sich irgendwie seltsam anhört. So hat jede Zunft wohl ihre Marotten: wir verwenden manchmal verschrobene Ausdrücke und die Ärzte noch verschrobenere Handschriften. Mit Ausnahmen; meine Schwester kann leserlich schreiben und ich frage mich bis heute, wie sie damit die Zulassung bekommen hat.
      du, da steht s c h a r f und nicht straf als Vorsilbe... immer noch richtig?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Brauchte man früher für Kindsverstümmelung eine behördliche Erlaubnis?

      Der 77-Jährige soll in seiner Wohnung sieben Jungen die Vorhaut entfernt haben. Laut Staatsanwaltschaft fehlte ihm dazu aber die behördliche Erlaubnis.


      Körperverletzung: Muslimischer "Beschneider" vor Gericht - Welt - Tagesspiegel

      Hm, da haben es die "Abschneider" doch heute viel einfacher! Weil für unsere Volksverräter Kinderrechte ja nur ein lästiger Furz sind, sobald mächtige Lobbys ins Spiel kommen brauchen sie heute nur von einer Religionsgemeinschaft (oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die sind denen nach GG ja gleichgestellt) ausgebildet zu sein.
      Die muslimischen Kindervorhautamputateure sind doch bestimmt alle von anderen muslimischen Kindervorhautamputateuren ausgebildet - im Prinzip also nicht anderes als bei den Mohalim.
      Sie müssen sich jetzt nur auf Babys unter sechs Monate beschränken, bei denen reicht ja lt. der Parlamentsmehrheit eine ineffektive "Betäubung" mit Emla. Und die sind doch bestimmt viel billiger, billiger, billiger als ein richtiger Facharzt!
      Eine staatliche Prüfung oder Überwachung der Ausbildung gibt es ja nicht.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.