"Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks und Rolf Schwanitz nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen."
Kinder- & Jugendrzte im Netz
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"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.