Alternativer Gesetzentwurf

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    • Alternativer Gesetzentwurf

      "Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks und Rolf Schwanitz nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen."


      Kinder- & Jugendrzte im Netz
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Hier eine frühere Erklärung von Frau Rupprecht, Gölze und Dörner - als Kinderschutzbeauftragte der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen,

      und hier der o.g. Gegenentwurf [Link wird noch nachgetragen, habe ich bei Frau Rupprecht angefordert]}.

      werner hat mittlerweile den Link gefunden: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf - siehe auch den neuesten Thread dazu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Descant ()

    • werner schrieb:

      "Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks und Rolf Schwanitz nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen."


      Kinder- & Jugendrzte im Netz

      Damit kann ich leben. Mit 14 kann man sich durchaus gegen eine nicht gewollte Beschneidung wehren.
      Keine Stimme bei den nächsten Wahlen für Beschneidungsbefürwortern ! Egal welcher Partei !
    • Wir werden als Juden das tun, was wir für richtig halten!

      Bitte keine weiteren Kommentare... Das steht für sich.
      Man sieht ja, wie das läuft...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Wenn man mit 14 wählen soll ob einem die Vorhaut amputiert wird, sollte man doch bitte auch mit 14 den Führerschein machen können.
      (Selbstverständlich nur als "Mann")

      Wobei...

      Wenn man als Geschenk für die Beschneidung z.B. einen Computer bekommt, kann man sich (selbst)bestimmt auch noch ein tolles Autorennspiel besorgen.

      Ich finde es sollte auf jeden Fall auch noch eine Debatte über die Religionsmündigkeit geführt werden und diese von 14 auf 18 Jahre angehoben werden. Mit 14 ist man(frau) meiner Ansicht nach immer noch zu stark beinflussbar in religiöser Hinsicht und auch noch zu stark dem Druck der Religionsgemeinschaft und/oder der Eltern ausgeliefert um wirklich halbwegs "frei" entscheiden zu können.

      Ich gebe mich da ungern mit Kompromissen zufrieden und sehe auch nicht wieso man in dieser Frage den Religionsgemeinschaften entgegenkommen sollte?

      Das ist im übrigen ein Kernproblem in der ganzen Diskussion. Die Beschneidungsbefürworter meinen ZURECHT! erkannt zu haben, dass die Beschneidungsdebatte die religiöse Machtausübung quasi an den E...rn packt und somit auch die Gelegenheit bietet die Religionsfreiheit weiter voranzutreiben.
      Es geht um mehr Freiheit VON und nicht FÜR Religion.
      Die Religionen geniessen ohnehin schon eine mächtige Sonderstellung in vielen Punkten.
      Da religiöse Indoktrinierung bei den Kindern beginnt und zumeist auch von diesen fortgesetzt wird, rüttelte das Kölner Urteil deshalb auch an einem der Fundamente der Religion. Da wundert es mich natürlich nicht, dass ausgerechnet "fundamentale" Vertreter ihrer jeweiligen Religion aufschreien. ;)
    • Toller Kompromiss!!


      Ist es vor Körperlicher Gewalt geschützt,
      ist es den Mädels gleichgestellt,
      wählt es seine Religion tatsächlich selbst
      wenn es mit 14 Jahren beschnitten wird? Ein Großteil seiner empfindlichsten Geschlechtsteile passend zur Pubertät amputiert wird ?


      Was hat das Kind gewonnen?

      Papa und Mama kann es verklagen, wenn diese ihm auch nur ausversehen, als "Ausrutscher", eine Ohrfeige geben. Die Geschlechtsteilverstümmelung jedoch ist Straffrei. Bleibt für den Nachwuchs nur die Hoffnung als Mädel auf die Welt zu kommen, da ist ja auch schon ein kleiner Schnitt richtigerweise verboten.

      Es darf keine Kompromisse zu Lasten von Kindern für eine Religion geben !
    • werner p schrieb:

      die Religionsmündigkeit geführt werden und diese von 14 auf 18 Jahre angehoben
      Ich würde keine Diskussion über die allgemeine Religionsmündigkeit führen, sondern ein Mindestalter fordern, ab dem ein Jugendlicher in eine Beschneidung einwilligen kann. Dass mindeste sind für mich 16 Jahre, besser 18 Jahre, also das Erreichen der Mündigkeit.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • CarniRbhv schrieb:

      Toller Kompromiss!!


      Ist es vor Körperlicher Gewalt geschützt,
      ist es den Mädels gleichgestellt,
      wählt es seine Religion tatsächlich selbst
      wenn es mit 14 Jahren beschnitten wird? Ein Großteil seiner empfindlichsten Geschlechtsteile passend zur Pubertät amputiert wird ?


      Was hat das Kind gewonnen?

      Papa und Mama kann es verklagen, wenn diese ihm auch nur ausversehen, als "Ausrutscher", eine Ohrfeige geben. Die Geschlechtsteilverstümmelung jedoch ist Straffrei. Bleibt für den Nachwuchs nur die Hoffnung als Mädel auf die Welt zu kommen, da ist ja auch schon ein kleiner Schnitt richtigerweise verboten.

      Es darf keine Kompromisse zu Lasten von Kindern für eine Religion geben !

      ich verstehe es so, dass der 14 Jährige dann auch seine Eltern wie bei einer Backpfeife verklagen könnte.
      Keine Stimme bei den nächsten Wahlen für Beschneidungsbefürwortern ! Egal welcher Partei !
    • Ein Kind hat z. Zt. die gleichen Menschenrechte wie ein Erwachsener auch. Wird die von den Eltern geforderte Vorhautamputation legalisiert so verliert das Kind sein Recht auf Körperliche Unversehrtheit. Der Schwächste der Gesellschaft wird also weiter geschwächt.

      Für mich nicht akzeptabel.
    • Kompromisse zu finden, eine gute Sache !

      Aber:
      Haben sich die religiösen Fundamentalisten bewegt ?

      Nein, nicht einen Zentimeter !!!!!

      Selbst der Gesetzesentwurf, der ihnen alle Rechte ihres Beschneidungswahns legalisieren soll, wurde nur als "akzeptabler Kompromiss" bezeichnet.
    • ich denke, die religionsmündigkeit wurde auf 14 jahre (d. h. auch für minderjährige möglich) festgelegt, weil die entscheidung, einer religion bei- oder auszutreten jederzeit revidiert werden kann und keine bleibenden konsequenzen hat.

      bei der beschneidung verhält es sich bekanntlich vollkommen anders, hier zählt nur die volljährigkeit.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • B.O.Bachter schrieb:

      ich denke, die religionsmündigkeit wurde auf 14 jahre (d. h. auch für minderjährige möglich) festgelegt, weil die entscheidung, einer religion bei- oder auszutreten jederzeit revidiert werden kann und keine bleibenden konsequenzen hat.

      bei der beschneidung verhält es sich bekanntlich vollkommen anders, hier zählt nur die volljährigkeit.

      Stimmt.

      Trotzdem wird diese Religionsmündigkeit mit 14 nun in der Beschneidungsdebatte bei Beschneidungskritikern als eine Art "entgegenkommen" benutzt.
      Find ich nicht gut !
    • Der alternative Gesetzesentwurf sieht also vor:

      "......er erlaubt den Eltern die Beschneidung seiner Söhne wenn sie denn 14 Jahre alt sind....."

      Die Eltern haben nicht das Recht eine Geschlechtsteilamputation an ihren Kindern durchführen zu lassen !!!
      Wollen wir das tatsächlich legalisieren?!

      Des weiteren heißt es:
      "Junxx sind den Mädels nun gleichgestellt"
      Seit wann darf man an seiner Tochter rumschnipseln wenn sie 14 Jahre alt ist ?!

      So ein Schwachsinn!!!!!!
    • 14, 16 oder 18

      Beschneidung ist nichts Anderes als die Amputation eines Fingergliedes, das Anbringen einer Narbe am Körper, das Entfernen eines Ohrläppchens etc. Zu diesen Maßnahmen ist die elterliche Einwilligung, die diejenige des Kindes ersetzt, solange es noch nicht mündig ist, nur wirksam, wenn es eine medizinische Notwendigkeit gibt.

      Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, von dieser klaren und für jedermann einsichtigen Regelung abzuweichen!

      Es gibt im menschlichen Körper keine Organe, die einen minderen Wert haben und vom Kind z.B. zur Befriedigung religiöser Gefühle der Eltern geopfert werden dürfen. Schon gar nicht gehören dazu die Sexualorgane oder Teile davon.

      Fazit:
      Keine Beschneidung Minderjähriger

      D.h. ein Minderjähriger kann sich nicht beschneiden lassen, auch wenn er es will - egal ob die Eltern zustimmen oder nicht.
    • Ich habe in diesem (!) Punkt Prof. Putzke nie verstanden. Dass ein Minderjähriger in die Selbstamputation eines derart wichtigen Körperteils aus nicht-medizinischen Gründen einwilligen kann/darf, erschliesst sich mir genausowenig wie die die gesamte Diskussion über "Berücksichtigung des kindlichen Willens", wie sie z.B. der Kinderschutzbund vertritt. Unsere Rechtsprechung hat sich - aus guten Gründen - dafür entschieden, Minderjährige zwar ernst ( ernster, als dies früher der Fall wahr) zu nehmen, setzt deren " Entscheidungsgewalt" jedoch eindeutige Grenzen.
      Sich nicht entscheiden zu müssen, sondern in einem Schutzraum experimentieren zu können, ist aus heutiger Sicht ein wesentlicher Bestandteil von "Kindheit". Diese Freiheit wird dem Kind durch die Beschneidung für immer genomen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich stelle mir gerade das Aufklärungsgespräch beim Arzt mit dem Jugendlichen vor: "Tja, mein Junge, kann sein, dass du durch die reduzierte Sensibilität in jungen Jahren ein ganz ausdauernder Hecht im Bett bist, leider hast du aber mit 50 Jahren ein so-und-so-vielfach erhöhtes Risiko, wenn, dann nur noch mit Analverkehr überhaupt zum Orgasmus kommen zu können!" Da kann ein 14-jähriger sich natürlich ganz genau vorstellen, was auf ihn eventuell zukommt...
      Das gibt Bauchschmerzen. Aber trotzdem könnte ich damit leben, weil ich weiß, was für ein riesiger Schritt das für orthodox Gläubige ist, die eigenen Kinder nicht als (zweifellos liebevoll umsorgte) Verfügungsmasse, sondern als Individuen mit Rechten wahrzunehmen.
      Es wäre zumindest eine Basis, von der aus dann schrittweise eine weitere Anhebung der Altersgrenze folgen könnte.
    • Götz schrieb:

      D.h. ein Minderjähriger kann sich nicht beschneiden lassen, auch wenn er es will - egal ob die Eltern zustimmen oder nicht.
      Ich denke auch, dass ein 14-jähriger in der Regel noch nicht einsichtig und gefestigt genug ist, um einem Beschneidungsvorschlag widerstehen zu können.Mit Volljährigkeit wäre man zweifellos auf der richtigen Seite. Vielleicht könnte man auch noch mit 16 Jahren leben, aber das ist das absolute Minimum.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • werner schrieb:

      Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist.
      Daran ist doch etwas faul. Wenn es um Selbstbestimmung ginge, bräuchten die Eltern keine Rechte und keine Erlaubnis, dann müsste es heißen : Der Gesetzentwurf erlaubt Jugendlichen ab 14, sich beschneiden zu lassen. Schon Druck zu machen, sich beschneiden zu lassen, sollte verboten sein.
      Erwachsen sein ist heilbar !
    • Wenn die Eltern aus religiösen Gründen die Unversehrtheit ihrer Kinder beenden dürfen, dann muss der Gesetzgeber auch den unter BIID-Leidenden (Patienten mit Body Integrity Identity Disorder ), die ein eigenes voll funktionsfähiges Körperteil amputiert haben wollen, das Recht auf diese Amputation einräumen. Da bin ich mal gespannt. Ich habe über diese Krankheit eine Fernsehreportage gesehen und war schockiert darüber, wie sehr diese Menschen leiden.
      [Admin: Body Integrity Identity Disorder – Wikipedia]
    • Descant schrieb:

      Wenn die Eltern aus religiösen Gründen die Unversehrtheit ihrer Kinder beenden dürfen, dann muss der Gesetzgeber auch den unter BIID-Leidenden (Patienten mit Body Integrity Identity Disorder ), die ein eigenes voll funktionsfähiges Körperteil amputiert haben wollen, das Recht auf diese Amputation einräumen. Da bin ich mal gespannt. Ich habe über diese Krankheit eine Fernsehreportage gesehen und war schockiert darüber, wie sehr diese Menschen leiden.
      [Admin: Body Integrity Identity Disorder – Wikipedia]
      Ja so ist es! Dieses Krankheitsbild BIID ist mir auch aus den Medien bekannt geworden und es gibt sogar ein Buch darüber: Body Integrity Identity Disorder (BIID): Störungsbild, Diagnostik, Therapieansätze: Amazon.de: Aglaja Stirn, Aylin Thiel, Silvia Oddo: BÃŒcher

      Es das ist analog zur Amputation der funktionsfähigen und gesunden Vorhaut.
      Was das Amputieren gesunder Körperteile, um Krankheiten vorzubeugen, betrifft, so frage ich mich, warum legalisiert man nicht das Amputieren der Zehen, um sie vor Pilzinfektion zu bewahren, der weiblichen Brüste ab 14 Jahren, um die Frauen vor Brustkrebs zu schützen und die Hoden auch - nachdem man reife Spermien eingefroren hat, um die Männer vor Hodenkrebs zu schützen?

      Jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und medizinisch-chirurgische Behandlungen sind nur dann zulässig, wenn ein gesundheitliches Leiden vorliegt.
      "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
      "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)