Interessanter Netzfund:
Der "Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V." hat diesen Monat einen "Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für Geflüchtete" veröffentlicht.
Darin wird unter dem Abschnitt "Gesundheit und ärztliche Versorgung" geschrieben:
Generell: "Notwendig" und "Existenzminimum" ist schon dreist, als würde man den Opfern einer Beschneidung sonst die Lebensgrundlage entziehen.
Weiter wird ausgeführt:
Richtig interessant ist aber Folgendes:
Schauen wir doch mal, was "PRO ASYL" zur Genitalverstümmelung sagt:
Man könnte also wie folgt zusammenfassen:
Möchte ein Asylbewerber sein männliches (!) Kind genitalverstümmeln, so soll dies mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Ist ein weibliches (!) Kind bedroht von einer Genitalverstümmelung, so soll dieses Asyl bekommen und die Verstümmelung soll mit staatlichen Mitteln verhindert werden.
Es ist schon eine paradoxe Welt, in der wir leben.
Der "Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V." hat diesen Monat einen "Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für Geflüchtete" veröffentlicht.
Darin wird unter dem Abschnitt "Gesundheit und ärztliche Versorgung" geschrieben:
Religiöse Vorhautamputation als Leistung der gestzlichen Krankenversicherung? Wäre mir (abgesehen von Gefälligkeitsdiagnosen) neu.Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schrieb:
Nach § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es aber auch „sonstige Leistungen“, nach denen eigentlich nahezu der gesamte Umfang medizinischer Leistungen, analog zu denen der GKV, zur Verfügung stehen müsste, wie bspw.:
[...] - Kosten, die notwendig mit der Wahrnehmungdes religiösen Existenzminimums entstehen, z. B.Kosten der männlichen Beschneidung, [...]
Generell: "Notwendig" und "Existenzminimum" ist schon dreist, als würde man den Opfern einer Beschneidung sonst die Lebensgrundlage entziehen.
Weiter wird ausgeführt:
Tja, "leider" eher in dem Sinne, als dass es generell möglich ist, dies vom Amt bewilligen zu bekommen.Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schrieb:
Wichtig ist, dass all diese Leistungen, leider, immer vor der Inanspruchnahme beim Sozialamt beantragt und genehmigt werden müssen.
Richtig interessant ist aber Folgendes:
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schrieb:
Diese Handreichung wird gefördert durch PRO ASYL, Förderverein PRO ASYL e.V.
Schauen wir doch mal, was "PRO ASYL" zur Genitalverstümmelung sagt:
PRO ASYL schrieb:
Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Asylgrund!
PRO ASYL schrieb:
Schutzmaßnahmen umsetzen!
Es ist sicher richtig und notwendig, den Schutz der Frauen und Mädchen vor der Praxis der FGM weltweit einzufordern. Glaubwürdig wird das aber erst, wenn die Schutzmaßnahmen, die in der unmittelbaren Verantwortung deutscher Behörden liegen und die sehr einfach und wirkungsvoll umgesetzt werden könnten, auch realisiert werden, namentlich:
- eine konsequente Anerkennung der erlittenen und drohenden FGM und deren auch psychischen und sozialen Folgen als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das BAMF,
- die Sicherstellung von Angeboten spezifischer qualifizierter Rechtsberatung und fachmedizinischer Betreuung schon vor einer persönlichen Anhörung der betroffenen Frauen und Mädchen, [...]
Man könnte also wie folgt zusammenfassen:
Möchte ein Asylbewerber sein männliches (!) Kind genitalverstümmeln, so soll dies mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Ist ein weibliches (!) Kind bedroht von einer Genitalverstümmelung, so soll dieses Asyl bekommen und die Verstümmelung soll mit staatlichen Mitteln verhindert werden.
Es ist schon eine paradoxe Welt, in der wir leben.