Männliche Beschneidung: Religiöses Existenzminimum/Weibliche Beschneidung: Asylgrund

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    • Männliche Beschneidung: Religiöses Existenzminimum/Weibliche Beschneidung: Asylgrund

      Interessanter Netzfund:

      Der "Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V." hat diesen Monat einen "Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für Geflüchtete" veröffentlicht.

      Darin wird unter dem Abschnitt "Gesundheit und ärztliche Versorgung" geschrieben:

      Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schrieb:

      Nach § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es aber auch „sonstige Leistungen“, nach denen eigentlich nahezu der gesamte Umfang medizinischer Leistungen, analog zu denen der GKV, zur Verfügung stehen müsste, wie bspw.:
      [...] - Kosten, die notwendig mit der Wahrnehmungdes religiösen Existenzminimums entstehen, z. B.Kosten der männlichen Beschneidung, [...]
      Religiöse Vorhautamputation als Leistung der gestzlichen Krankenversicherung? Wäre mir (abgesehen von Gefälligkeitsdiagnosen) neu.
      Generell: "Notwendig" und "Existenzminimum" ist schon dreist, als würde man den Opfern einer Beschneidung sonst die Lebensgrundlage entziehen.

      Weiter wird ausgeführt:

      Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schrieb:

      Wichtig ist, dass all diese Leistungen, leider, immer vor der Inanspruchnahme beim Sozialamt beantragt und genehmigt werden müssen.
      Tja, "leider" eher in dem Sinne, als dass es generell möglich ist, dies vom Amt bewilligen zu bekommen.

      Richtig interessant ist aber Folgendes:

      Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schrieb:

      Diese Handreichung wird gefördert durch PRO ASYL, Förderverein PRO ASYL e.V.

      Schauen wir doch mal, was "PRO ASYL" zur Genitalverstümmelung sagt:

      PRO ASYL schrieb:

      Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Asylgrund!

      PRO ASYL schrieb:

      Schutzmaßnahmen umsetzen!
      Es ist sicher richtig und notwendig, den Schutz der Frauen und Mädchen vor der Praxis der FGM weltweit einzufordern. Glaubwürdig wird das aber erst, wenn die Schutzmaßnahmen, die in der unmittelbaren Verantwortung deutscher Behörden liegen und die sehr einfach und wirkungsvoll umgesetzt werden könnten, auch realisiert werden, namentlich:
      - eine konsequente Anerkennung der erlittenen und drohenden FGM und deren auch psychischen und sozialen Folgen als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das BAMF,
      - die Sicherstellung von Angeboten spezifischer qualifizierter Rechtsberatung und fachmedizinischer Betreuung schon vor einer persönlichen Anhörung der betroffenen Frauen und Mädchen, [...]


      Man könnte also wie folgt zusammenfassen:
      Möchte ein Asylbewerber sein männliches (!) Kind genitalverstümmeln, so soll dies mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Ist ein weibliches (!) Kind bedroht von einer Genitalverstümmelung, so soll dieses Asyl bekommen und die Verstümmelung soll mit staatlichen Mitteln verhindert werden.

      Es ist schon eine paradoxe Welt, in der wir leben.
    • Kosten, die notwendig mit der Wahrnehmungdes religiösen Existenzminimums entstehen, z. B.Kosten der männlichen Beschneidung, [...]


      Mir wäre beinahe das Frühstück aus dem Gesicht gefallen

      Reduzierung auf das genitale Existenzminimum sollte das wohl heißen. Hauptsache, Kinderzeugen geht noch!

      Diese "Flüchtlings"räte und "Flüchtlings"hilfen scheinen ja überhaupt ganz begeistert von Genitalverstümmelung zu sein - natürlich nur, wenn es um Jungen geht.

      Juchhu, der Verstümmler ist da!

      Pro Asyl? Und warum gewähren die der Jungen-Vorhaut kein Asyl, keinen Schutz? Warum nur den Vorhäuten von Mädchen?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"