Das "gelesene" Geschlecht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Das "gelesene" Geschlecht

      FAZ schrieb:

      Ein parteiübergreifender Zusammenschluss im Münchner Stadtrat hat den Antrag gestellt, dass weiblich gelesene Personen oben ohne schwimmen dürfen. Das wirkt recht traditionell. Denn wenn, was bald Gesetz werden soll, allein der Wunsch das Geschlecht definieren soll, dann wäre eine weibliche Brust ohnehin erst dann ein Zeichen von Weiblichkeit, wenn ihre Besitzerin das so definiert, und die allgemeine Pflicht zur Bedeckung gar nicht zu rechtfertigen.
      Ältere Männer haben da allerdings auch z.T. einiges zu bieten die sog. Biert..... ;)

      Also - das müsste dann doch eigentlich das Ende der meisten immer noch geschlechtsspezifischen Gesetze bedeuten?

      Z.B. auch §183 StGB, "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt..."

      Art 12a GG: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an...zum Dienst in den Streitkräften..verpflichtet werden"

      "Für Personen ohne Geschlechtseintrag nach § 22 Absatz 3 PStG sind diese Pflichten [nach Art. 12a GG] und Vorgaben nicht übertragbar"

      Hey, wie praktisch! Da sollte man doch den Geschlechtseintrag löschen lassen, wer weiß, was kommt? Wir leben in unsicheren Zeiten...

      § 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

      Erst mal bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht und hat jede Menge Zeit, den Sohn genitalverstümmeln zu lassen, der Vater kann da nichts machen. Bis er gnädigenfalls das Mit-Sorgerecht bekommt ist die Vorhaut ab.
      Im Falle eines Babys ist das ja auch viel "günstiger" - da braucht es keinen Arzt, keinen Anästhesisten - was das alles kostet!

      Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern, §19 (4) "Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle" (ohne rot zu werden)

      §226a StGB "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt..."

      Bei einer männlichen Person ist es egal - solange die zu jung ist um sich zu wehren.

      usw...

      Selbstverständlich wurden seit Bestehen der Bundesrepublik alle geschlechtsspezifischen Gesetze zum Nachteil von Frauen und Mädchen längst abgeschafft, bzw. symmetrisiert.

      Z.B. 1958 "Abschaffung des Letztentscheidungsrechts des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten"

      Das Eherecht. Früher konnten Mädchen mit 16, mit Ausnahmegenehmigung auch schon mit 15 heiraten, bzw. "verheiratet werden". Männer konnten erst ab 18 heiraten.
      Heute beide Geschlechter ab 18.

      1977: "Abschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenverteilung in der Ehe, Frauen benötigen zur Berufsausübung nicht mehr die Erlaubnis des Ehemanns"


      oder die Änderung des §226 (ohne a) StGB, schwere Körperverletzung:

      Aus

      "Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
      1.das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Zeugungsfähigkeit verliert,"

      wurde

      "Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
      1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,"

      Einfach irre: googelt man nach "Gesetzliche Diskriminierung von Männern" kommt als erstes kackfrech die Bundesregierung:

      bundesregierung.de schrieb:

      In Deutschland ist die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht.

      Soll das ein Witz sein? :FP01


      Und dann:

      Sustainable Development Goals [auf Englisch hört sich das doch viel moderner an!] – Geschlechtergleichheit herstellen...

      Beendigung aller Formen von und Präventionen vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen...

      Die Geschlechtergerechtigkeit und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen ist eine Querschnittsaufgabe für die nachhaltige Entwicklung

      Und Jungen? "Wir müssen draußen bleiben!" ;(

      "..dann wäre eine weibliche Brust ohnehin erst dann ein Zeichen von Weiblichkeit, wenn ihre Besitzerin das so definiert"

      Dann wäre der Penis des Jungen erst dann keine Klitorisspitze, wenn der Besitzer das so definiert. Und wenn er zu jung ist das zu definieren - darf man nicht schneiden.

      Der Gesetzgeber ist auf einem Auge blind
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • In diesem Gutachten des Bundesfrauenministeriums gibt es tatsächlich ein Kapitel:

      5.2.3 Vorschriften zur Förderung der Gleichstellung von ... Mädchen und Jungen


      Wow! Da muss doch jetzt was kommen, oder? Etwas zu nicht-indizierten Genitalreduktionen!


      Eine große Gruppe geschlechtsdifferenzierender Normen stellen Regelungen zur Förderung
      der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen dar.
      Ja ganz genau! Siehe mein voriger Beitrag! Da gibt es viel zu tun.


      Hinsichtlich der staatlichen Pflicht zur Förderung der Gleichberechtigung finden sich in Bezug
      auf Kinder im geltenden Bundesrecht insbesondere „weiche“ Gleichstellungsregelungen, die
      etwa die Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sicherstellen
      sollen...
      Mit "Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen von Mädchen und Jungen" - das ist jetzt mühsam verklausuliert, da ist gemeint, dass es bei Jungen eine wirkmächtige Lobby gibt die genitalreduzierende Operationen fordert, bei Mädchen bislang noch eher nicht (die Forderungen scheinen aber stärker zu werden).

      Ansonsten kommen Jungen nicht viel vor im Text

      In § 9 Nummer 3 werden jeweils die Wörter „Mädchen und Jungen“ durch die Wörter
      „Mädchen, Jungen und Kindern weiterer Geschlechter“ ersetzt.
      Wow! Das ist echte Gleichstellung! (deswegen muss ja auch auf die drei Arten Vorhäute im Gesetz eingegangen werden, wegen der Gleichstellung)


      Eine große Gruppe geschlechtsdifferenzierender Normen stellen Regelungen zur Förderung
      der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen dar. Dabei geht es etwa
      um Regelungen zur Gremien- und Stellenbesetzung, die in unterschiedlicher Form die
      Geschlechterverteilung bzw. -berücksichtigung regeln, u. a. durch paritätische Vertretung von
      Frauen und Männern oder die bevorzugte Einstellung von Bewerberinnen, um Vorgaben zur
      besonderen Berücksichtigung der verschiedenen Belange der beiden Gruppen, um Erfassungs-
      und Berichtspflichten, Gleichstellungspläne und sonstige Gleichstellungsinstrumente. Rege-
      lungen reichen von Gleichstellungsgesetzen wie dem Bundesgleichstellungsgesetz oder dem
      Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien bis hin zu einzelnen,
      teils fragmentarischen Regelungen beispielsweise im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder-
      und Jugendhilfe, § 9 Nummer 3
      Blablabla-blupp wo ist jetzt was zur Gleichstellung von Jungen und Mädchen?

      Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe, § 9 Nummer 3:

      "Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern"


      Die "unterschiedliche Lebenslage". Eben. Papi ist auch so....also unter's Messer mit dem Burschen! Und schon ist die lebenslängliche Lebenslage "vorhautlos" gesichert.

      Die unterschiedliche Lebenslage heißt: Tradition der Eltern. Aber nur, wenn es um Jungen geht.



      Im Rahmen der Begutachtung der sonstigen aufgefundenen geschlechtsbezogenen Regelun-
      gen wurden Fallgruppen gebildet, von denen die wichtigsten im Folgenden überblicksartig
      vorgestellt werden. Dabei geht es nicht um die Prüfung, ob die Geschlechterdifferenzierung im
      binären System, also zwischen Frauen und Männern, gerechtfertigt ist.
      Nee, ist klar. Solange die Differenzierung zum Nachteil von Jungen / Männern ist ist doch supi!

      Wir vom Bundesfrauenministerium wollen uns doch nicht an "heiklen Themen" die Finger verbrennen!


      Die aufgefundenen über 2.000 Treffer wurden nach Anknüpfungsbegriffen, Rechtsgebieten, Rechtsfolgen und Regelungszwe-
      cken (Differenzierungs- bzw. Registrierungszwecken) bearbeitet.47 Es hat sich eine hohe Zahl
      irrelevanter Treffer erwiesen, die bereits nicht in den Themenbereich des Gutachtens fallen
      (insgesamt mehr als ein Viertel, z. B. Adjektiv „junge“....

      Zu blöd für "case sensitive"-Suche? :rolleyes:

      Logisch, dass viel von "Operationen" die Rede ist, aber das böse Wort "Vorhaut" nicht auftaucht.

      Aber der 1631d taucht auf, und sogar "Beschneidung"


      Das Gericht hat insbesondere über die Indikation im Sinne von § 1631d Satz 1 zu urteilen – eine abstrakte
      Gefahr reicht hierfür nicht aus...
      Versteht das einer? Sollte das 1631e heißen?

      Gemäß Satz 5 hat § 1631d zu Beschneidungen weiterhin Geltung.
      Das "Jungen" lassen wir an dieser Stelle mal lieber weg. Sähe wohl möglich nach "binär" und diskriminierend aus.

      Ach, das ist ja sehr beruhigend für die kleinen Jungen! Und so geschlechtergerecht....

      Und jetzt läuft gerade die Leichtathletik-EM in München - total binär....Männlein und Weiblein schön getrennt und sonst nix Drittes....Dass das Geschlechtervielfaltsministerium da noch nicht eingeschritten ist.... ;)

      Aber Unisex wäre da wohl möglich zum Nachteil von Frauen.... :D
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.