Noch 'ne Lachnummer: Anna-Sophia Weber: "Beschneidung im Lichte des Verfassungsrechts"

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    • Noch 'ne Lachnummer: Anna-Sophia Weber: "Beschneidung im Lichte des Verfassungsrechts"

      Man soll lachen, wenn es zum Weinen nicht reicht

      Uni Heidelberg, einfach Unglaublich. Unwissenheit oder bewusste Ignoranz?
      Die Verfasserin studiert im sechsten Fachsemester Rechtswissenschaft an der Ruprecht-
      Karls-Universität Heidelberg. Der vorliegende Beitrag war Teil des Seminars „Wie
      zukunftsfähig ist das Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes?“ im Sommersemester
      2021 bei Prof. Dr. Ute Mager. Ihr gilt besonderer Dank für das lehrreiche Seminar. ...

      Anna-Sophia Weber schrieb:

      Hinsichtlich der Risiken der Beschneidung besteht gerade keine hinreichend
      gesicherte Datenlage, die auf unvertretbar schwere Folgen schließen lassen
      würde. Aus diesem Grund muss der Staat an dieser Stelle neutral bleiben und die
      religiöse und kulturelle Bedeutung der Beschneidung respektieren.
      Neutral? Neutral ist "abschneiden"? Ist das "neutral" gegenüber dem Kind?

      "Unvertretbar schwere Folgen"?
      Hier werden sie z.B. aus dem Tal der Ahnungslosen geholfen:

      Beschneidungen mit Todesfolge

      Postoperative Komplikationen der Beschneidung


      Jeder tote Junge und jeder Pflegefall, jede Eichel- oder Penisamputation und jeder Mann, der unter seinem Vorhautverlust leidet ist eine "Beschneidung" zu viel!



      Im Rahmen der Abwägung ist auch die historische Verantwortung, die dem
      deutschen Staat gegenüber dem Judentum zukommt, zu berücksichtigen.

      Jungen dürfen nicht vor genitaler Reduzierung geschützt werden, weil sie zufällig in Deutschland leben? Haben die was schlimmes verbrochen? Sind die überhaupt schuldfähig?
      Warum sollen kleine Jungen für die grauenhaften Nazi-Verbrechen büßen?


      Ist Deutschland minderberechtigt Kinder zu schützen? Andere Länder dürften es schon?


      Und wegen dieser "historischen Verantwortung" müssen alle Jungen - 99,9% der Jungen sind nicht Söhne jüdischer Eltern - um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit gebracht werden?



      Auch die
      integrationspolitischen Auswirkungen für in Deutschland lebende Muslime
      dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
      Genitalverstümmelung ist doch gerade das größte Integrationshindernis! Brett vor dem Kopf?


      Eine staatliche Handlungspflicht
      könnte sich aus der Beeinträchtigung in die körperliche Unversehrtheit des
      Kindes gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergeben.

      Könnte? Hallo?


      Der Staat ist daher gesetzgeberisch tätig geworden, um
      die Intensität des Eingriffs für das Kind zu begrenzen. Dabei müsste er aber das
      mildeste ihm zur Verfügung stehende Mittel eingesetzt haben
      Das mildeste Mittel ist "radikale Zirkumzision"? Äußere und innere Vorhaut komplett ab? Keine Fitzelchen darf dranbleiben? (der Schelm könnte ja später sonst restaurieren!) Frenumlum auch gerne?
      Maximale Sensorik-Minderung?


      Zudem ist die traditionelle Durchführung der Beschneidung
      im Rahmen einer Zeremonie auch durch § 1631d Abs. 2 BGB ermöglicht, indem
      der religiöse Beschneider den Eingriff auf traditionelle Art und Weise vornimmt.

      Also mit einer "Anästhesie" in Form eines nachträglichen Tropfen Rotweins, ohne Mundschutz, ohne Latexhandschuhe, auf dem Wohnzimmertisch oder Küchentisch und evtl. noch mit Penis-Mundkontakt.

      Die Einhaltung der "Regeln der ärztlichen Kunst" kontrolliert der Staat ja nicht. Er will das gar nicht wissen.
      (Wobei sich nach den Regeln der ärztlichen Kunst Amputationen an gesunden nicht-einwilligungsfähigen Personen eh verbieten. Arzt ist ein Heilberuf.

      Jetzt wird es wirklich tolldreist, bitte anschnallen: Vergleich mit der Klitoris-Vorhautamputation:


      Zu beachten sind jedoch die unterschiedlichen Konsequenzen der (teilweisen)
      Vorhautentfernung bei Männern und Frauen. [soll wohl heißen: bei Jungen und Mädchen?]
      Während hinsichtlich der Risiken
      und Folgen der männlichen Beschneidung keine gesicherte medizinische
      Datenlage besteht,109 herrscht im Hinblick auf die Risiken der Beschneidung
      weiblicher Kinder Einigkeit: Die Beschneidung führt oftmals zu akuten
      Blutungen, Inkontinenz und Infektionen. 110 Auch längerfristige chronische und
      psychische Belastungen, sowie Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt
      können hinzutreten. 111 Hinzu kommt, dass die weibliche Genitalverstümmelung
      in Form der Beschneidung überwiegend in afrikanischen Ländern Brauchtum
      ist.112 Sie wird dort unter hygienisch miserablen Umständen und mit nicht
      fachgerechten Instrumenten durchgeführt.113
      Eine Studie der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes berichtet im Rahmen der häufigsten
      Methoden über die Durchführung der weiblichen Beschneidung mit
      Glasscherben oder Rasierklingen.114 Diese Instrumente führen über die
      Konsequenzen des Eingriffs selbst zu weiteren Verletzungen. Zudem wird der
      Eingriff meist von Frauen ausgeführt, die kaum über Kenntnisse der weiblichen
      Anatomie verfügen. 115 Die Regeln ärztlicher Kunst, wie sie im Rahmen der
      Beschneidung männlicher Kinder gemäß § 1631d Abs. 1 BGB einzuhalten sind,
      werden bei der Beschneidung weiblicher Kinder keineswegs beachtet.116 Dies gilt
      auch für § 1631d Abs. 2 BGB, da den religiösen Beschneidern gewisse
      medizinische wie hygienische Kenntnisse abverlangt werden. Das ist jedoch bei
      der Vornahme der weiblichen Beschneidung nicht der Fall.
      "Während hinsichtlich der Risiken und Folgen der männlichen Beschneidung keine gesicherte medizinische Datenlage besteht,..."

      Gibt es denn eine gesicherte Datenlage bezüglich der Komplikationen der Klitorisvohautentfernung unter medikalisierten Bedingungen? ;)

      "Das ist jedoch bei der Vornahme der weiblichen Beschneidung nicht der Fall."

      Stimmt nicht. Gerade die KVH-Amputation wird in Asien sehr häufig unter medikalisierten Bedingungen durchgeführt.

      Und wie ist das in Afrika? Jungen wie Mädchen: Glasscherben oder Rasierklingen, oder dreckiges Messer.
      Mit den entsprechenden Folgen. Bei beiden Geschlechtern.

      Vorsicht, erschreckende Bilder, die Weber nicht kennt oder doch?
      web.archive.org/web/2019042303…lwaluko.co.za/Photos.html

      "Das ist jedoch bei der Vornahme der weiblichen Beschneidung nicht der Fall."

      Ja muss denn dann nicht der Staat im weberschen Sinne eingreifen und "die Regeln der ärztlichen Kunst" für die Klitorisvorhaut"beschneidung" vorschreiben? Sonst passiert das wohlmöglich im "Hinterzimmer"!

      Denn wie hieß das bei Weber bezüglich der Jungenverstümmelung?

      Weber schrieb:

      Ein Verbot der Beschneidung könnte zudem dazu führen, dass Beschneidungen
      heimlich in Hinterzimmern durchgeführt werden....

      Im Hinterzimmer ist natürlich auch was ganz anderes als im Wohnzimmer oder auf dem Küchentisch!
      Heimlich? Niemand braucht die Verstümmelung seines Sohnes öffentlich bekannt zu machen - in irgend einer Weise erfasst werden Jungenverstümmelungen auch nicht, der Bundestag war dagegen. Weil er das gar nicht so genau wissen will.

      Jetzt möchte man nur noch die Note für diesen Dummquatsch wissen...


      Es handelt sich dabei jedoch keinesfalls um eine „bizarre Missachtung kindlicher Rechte“.

      Stimmt!

      Es handelt sich "lediglich" um eine "bizarre Missachtung" der Rechte von Jungen. Mädchen bleiben ja verschont. So einen Satz kann man als Verschonte und niemals Bedrohte ja locker raushauen.


      journals.ub.uni-heidelberg.de/…icle/download/89859/84444
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Weber schrieb:

      Die Klitorisvorhaut dient dem Schutz der Klitoris, die Vorhaut des männlichen Gliedes soll die
      Eichel schützen.108 Insofern entsprechen sich die männliche und die weibliche Vorhaut in ihrer Funktion
      Nicht der Klitoris, sondern der Klitoris-Eichel. Anatomiekenntnisse?

      Man achte auf die Feinheiten! Die KVH "dient", das ist also gesicherte Erkenntnis, die PVH "soll" lediglich - ist also nicht sicher, ob sie wirklich schützt.

      "Funktion"! Aha, gibt es also schon, auch für Weber. Wenn man eine "Funktion" kaputt macht, was passiert dann? Dann funktioniert etwas nicht mehr.
      Und der Schutz der Eichel ist nur eine von mehreren Funktionen.

      Und diese Funktionsberaubung eines Kindes ist für Weber bei Jungen OK, bei Mädchen nicht. :FP01


      Des Weiteren ist zu beachten, dass die weibliche
      Genitalverstümmelung nicht auf religiösen Gründen beruht, sondern vielmehr
      als Eintrittsritus in die Welt der Erwachsenen angesehen wird und der
      Unterdrückung der weiblichen Sexualität dient.


      Blablabla. Sieht aus wie nachgeplappert.
      Die Genitalverstümmelung von Jungen wird auch vielfach als Initiationsritus angesehen.
      Sie findet auch ohne religiösen Hintergrund statt, die von Mädchen auch mit.
      Und als Motiv der BGM wird z.T. auch Unterdrückung der Sexualität angesehen, sieh .z.B. bei Maimonides.


      Andererseits spricht er aber
      auch exemplarisch eine Unzulässigkeit der Einwilligung an, wenn diese der
      Erschwerung der Masturbation dienen soll.
      Ja und? Wird die Motivlage der Eltern überhaupt überprüft? Nein! Was ändern die Motive an den Auswirkungen der GM?
      Die Zerstörung der Vorhaut ist prinzipiell eine Masturbationserschwerung. Ganz unabhängig von den Motiven der Eltern.
      Die Masturbation ist eine völlig legitime Form der Sexualität - bei Frauen wie bei Männern.
      Allerdings masturbiert niemand wegen fehlender Vorhaut weniger. Eher häufiger (Laumann).
      Es wird versucht Qualität durch Quantität zu ersetzen

      Die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung ihres Kindes nach § 1631d BGB
      ist im Wege verfassungskonformer Auslegung auf religiöse Motive zu begrenzen.
      Und die christlichen Philippinos? Dürfen net? Obwohl die das doch seit vielen Jahrhunderten...? Und viele Migranten aus Afrika, bei denen das "ganz wichtige" "Stammestradition" ist?
      Und nicht religiöse Juden, Türken...?

      Die Lage durch den 1631d ist die:
      Jeder Sorgeberechtigte kann aus beliebigen Gründen seinen/ihren Sohn verstümmeln lassen, z.B. "weil heute Montag ist" oder "der Ranger hat mal eine Abreibung verdient!" oder "Weil der Papi auch genitalreduziert ist"
      Da fragt kein Schwein nach. Wo kein Kläger, da kein Richter. Der 1631d lässt Jungen voll und ganz im Stich, bzw. er liefert sie ans Messer.


      Anna-Sophia Weber schrieb:

      Zuletzt ist anzuführen, dass der Gesetzgeber mit § 1631d BGB eine fast
      gelungene Lösung dieses komplexen rechtlichen und gesellschaftlichen Problems
      gefunden hat, denn es ist eine Korrektur im Hinblick auf die Begrenzung auf
      religiöse Motive vorzunehmen
      *prust*

      Weil eine Studentin im sechsten Semester das sagt? Der Gesetzgeber hat eine solche Begrenzung ganz bewusst weggelassen, weil er allen Eltern diese Miss-Handlung ermöglichen will. Auch denen, bei denen das eine säkulare Tradition ist. Weil es auch unmöglich ist, die "religiösen Motive" zu verifizieren.

      Na, Hauptsache Prof. Dr. Ute Mager gefällt's, gell? :-((
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Rush schrieb:

      selbst mit Narkose war das ganze kein Spaß als Kind.
      Leider vergessen viele dabei, dass einer der widerwärtigsten Schmerzerfahrungen unmittelbar nach der Beschneidung erst beginnt, die Offenlegung der schutzlosen sensiblen Eichel.
      Als müsste man mehrere Wochen mit permanent offenen Auge herumlaufen und dabei wird das Auge mit leichten Berührungen immer wieder gereizt.
    • Alles was Juristen für das Beschneidungsgesetz schreiben...da hätte ich gerne NUR eine Antwort auf die Frage "Darf es in einem Rechtsstaat ein Gesetz geben, dass etwas erlaubt?"
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Alles was Juristen für das Beschneidungsgesetz schreiben...da hätte ich gerne NUR eine Antwort auf die Frage "Darf es in einem Rechtsstaat ein Gesetz geben, dass etwas erlaubt?"


      Das frage ich mich auch: Vor allem wenn diese Erlaubnis darauf ausgerichtet ist, ein Strafgesetz außer Kraft zu setzen, welches ein fundamentales Grundrecht (Recht auf körperliche Unversehrtheit) schützt.
    • Das ist wirklich ein übles Machwerk.

      Ich habe mir das auch noch mal angesehen. Ich möchte noch mal etwas zum Vergleich der weiblichen mit der männlichen Beschneidung anmerken.

      Weber vergleicht zunächst - korrekterweise - die Entfernung der Penisvorhaut mit der verbotenen Entfernung Klitorisvorhaut! Sie weist aber dann aber der Klitorisvorhautentfernung die Komplikationen schwererer Formen der weiblichen Beschneidung vor (Infibulation bzw. pharaonische Beschneidung, Klitorisspitzenamputation) zu:

      Zu beachten sind jedoch die unterschiedlichen Konsequenzen der (teilweisen) Vorhautentfernung bei Männern und Frauen. Während hinsichtlich der Risiken und Folgen der männlichen Beschneidung keine gesicherte medizinische Datenlage besteht,109 herrscht im Hinblick auf die Risiken der Beschneidung weiblicher Kinder Einigkeit: Die Beschneidung führt oftmals zu akuten Blutungen, Inkontinenz und Infektionen.110 Auch längerfristige chronische und psychische Belastungen, sowie Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt können hinzutreten.111 Hinzu kommt, dass die weibliche Genitalverstümmelung in Form der Beschneidung überwiegend in afrikanischen Ländern Brauchtum ist.112 Sie wird dort unter hygienisch miserablen Umständen und mit nicht fachgerechten Instrumenten durchgeführt.1

      Diese hier genannten Horror-Folgen der weiblichen Beschneidung sind die Folgen der schweren Formen von FGM/weiblicher Beschneidung - aber nicht der bloßen Entfernung der Klitorisvorhaut.

      Dass die Entfernung der – relativ kleinen – Klitorisvorhaut Komplikationen bei der Schwangerschaft oder Geburt verursachen kann, erscheint aus anatomischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar.

      Die Behauptung, "dass hinsichtlich der Risiken und Folgen der männlichen Beschneidung keine gesicherte Datenlage erfolge", belegt Weber nicht mit einer medizinwissenschaftlichen Quelle sondern mit den Ausführungen des Theologen! und Ethikratmitglieds Peter Damrock!

      Und diese Aussage stimmt so nicht. Tatsächlich gibt es niemanden – nicht mal die seriösen Beschneidungsbefürworter – der ernsthaft bestreitet, dass die männliche Beschneidung ein Risiko für Komplikationen besitzt. Selbst die American Academy of Pediatrics (AAP), die wohl beschneidungsfreundlichste Ärzteorganisation in der westlichen Welt, erkennt in ihrem mittlerweile stillgelegten "Policy Statement" zur Beschneidung an, dass dieser Eingriff ein Risiko für Komplikationen hat. Nur behaupten sie eben, dass die vermeintlichen prophylaktischen "Vorteile" der Beschneidung dieses Komplikationsrisiko "überwiegen" würde. Die Opfer von Komplikationen komplett unnötiger Beschneidungen bei Kindern werden in dieser zynischen Kalkulation gewissermaßen als "Kollateralschäden" betrachtet.

      Danach rechtfertigt sie die rechtliche Ungleichbehandlung mit dem Umständen, unter denen die Eingriff stattfinden. Dabei sind diese Umstände komplett beliebig. Sämtliche Eingriffe können unter denselben Umständen stattfinden.

      Hinzu kommt, dass die weibliche Genitalverstümmelung in Form der Beschneidung überwiegend in afrikanischen Ländern Brauchtum ist.112 Sie wird dort unter hygienisch miserablen Umständen und mit nicht fachgerechten Instrumenten durchgeführt.1

      Männliche Beschneidungen können unter miserablen hygienischen Umständen durchgeführt werden und werden dies sehr häufig auch. In Südafrika sterben jedes Jahr junge Männer an den Komplikationen ritueller Beschneidungen. Umgekehrt können weibliche Beschneidungen auch unter "Regeln der ärztlicher Kunst" in einem klinischen Umfeld durch Mediziner vorgenommen werden - was ja auch in vielen Staaten wie Malaysia oder Singapur geschieht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Sokrates schrieb:

      Weber vergleicht zunächst - korrekterweise - die Entfernung der Penisvorhaut mit der verbotenen Entfernung Klitorisvorhaut!
      Da entblöden sich BGM- Befürworter dann gerne mit der "Argumentation", dass es ja mit BGM die Jahrtausende alte Erfahrung gäbe, dass diese in aller Regel komplikationslos verlaufe (weswegen es ja auch die Regel gibt, dass wenn bereits zwei Söhne dabei über den Jordan gegangen sind, der dritte verschont werden darf) , während es bei der KVH-Amputation keine gesicherten Erkenntnisse gäbe, also müsse man letzteres verbieten und erstere erlauben...
      Nicht lachen, manche argumentieren wirklich so. :huh:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Sokrates schrieb:

      Theologen! und Ethikratmitglieds Peter Damrock!
      Der heißt Dabrock, und ist nicht nur Mitglied (vmtl, mit intaktem Glied) sondern inzwischen sogar Vorsitzender (Aktion Böcke zu Gärtnern)

      Peter Dabrock klopft sich zum großen Ethikverrat auf die Schultern

      Ach, seltsam das!

      Youtube schrieb:

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      War wohl einfach zu oberpeinlich
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"