Ein Nachzügler: Prof. Dr. Matthias Krüger: "Zur Knabenbeschneidung gemäß § 1631 d BGB"

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    • Ein Nachzügler: Prof. Dr. Matthias Krüger: "Zur Knabenbeschneidung gemäß § 1631 d BGB"

      Während die meisten Irrlichter der Jurisprudenz ihren üblen Senf zu dem Thema bereits 2012/13 abgesondert hatten meinte Krüger offenbar, das 2019 nachholen zu müssen.

      Die Juristische Rundschau hat das sogar veröffentlicht, obwohl Küger im wesentlich nur die alten hohlen Phrasen herunterleiert:
      "Komplikationen...relativ selten" "Penisamputationen ....eher vernachlässigbar", "praktische Konkordanz", "Taufe", "Gesundheitsrisiken...tolerabel", "Witwenverbrennungen" und "weibliche Genitalverstümmelungen" (in einem Atemzug), nee ist klar, das geht natürlich nicht... Und wie wäre es mit "Klitorisvorhautbeschneidungen"?

      Natürlich kein Wort zum Thema "Vorhaut", deren Aufbau und Funktionen. Dass sie ein Teil des männlichen Erregungssystems und kein Artefakt der Evolution ist. Nichts zur Auswirkung auf die Sexualität, bei Mann und Frau. So einfach kann es ein Jura-Professor sich machen.
      Auch kein Wort zur krassen geschlechtlichen Diskriminierung.


      Dass daraus eine Schranke für
      das vorbehaltlos gewährleistete Individualgrundrecht auf
      Glaubensfreiheit folgen soll, ist aus verfassungshistori-
      schen und -systematischen Gründen aber schlechterdings
      nicht vorstellbar.
      Vorbehaltlos gewährleistet? Die "Zwölf Stämme" glauben ganz fest, dass sie ihre Kinder züchtigen müssen wenn diese sich nicht "gottgefällig" verhalten. Und? Sind sie damit durchgekommen?

      Was heißt hier überhaupt "Individualrecht"? Jedes Individuum kann sich aus religiösen Gründen so verstümmeln, wie es lustig ist.

      Es hat noch kein Baby oder Kleinkind nach einer Genitalverstümmelung verlangt.

      Damit liegt ein Blick in die Leitlinien der Deutschen Gesell-
      schaft für Kinderchirurgie zur Phimose und Paraphimose
      nahe, bevor man als Arzt einen Jungen ohne medizinische
      Indikation beschneidet.

      Liegt nahe, sollte, könnte, schadet nicht wenn...bla-bla-bla

      Und wenn der Verstümmler gar kein Arzt ist, wie es der 1631d explizit und systemwidrig erlaubt? Dann kann er nicht mal eine Schmerzausschaltung gewährleisten - er kann gar nicht nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" operieren - das Gesetz schießt sich selbst in den Fuß!

      Das ist auch interessant, Krüger redet immer von "Ärzten": den Absatz 2 des 1631d blendet er aber komplett aus!

      Einfachrechtliche Betrachtung
      von § 1631 d Abs. 1 BGB

      Äh - und wo ist der Absatz 2?

      Trotzdem kommt er zu dem Schluss, dass der gesamte 1631d verfassungskonform sei. Der Absatz 2 war ihm wohl zu heikel?
      Als Fazit lässt sich festhalten, dass § 1631 d BGB einen
      angemessenen Ausgleich der kollidierenden verfassungs-
      und grundrechtlichen Belange im Wege der – vom Gesetz-
      geber sozusagen vorweggenommenen – praktischen Kon-
      kordanz vorsieht und die Knabenbeschneidung auf einem
      verfassungsrechtlich soliden Fundament ruht

      Während die Abkehr vom religiösen Glauben
      im späteren Leben relativ einfach umzusetzen ist...

      Und? Wächst die sensible und funktionale Vorhaut und das hochsensible Frenulum dann wieder nach? Oder muss der Betreffende dann gezwungen lebenslang mit einer religiösen Markierung am Körper herumlaufen, einer Religion, die er vielleicht inzwischen verachtet?
      Wenn Christen ihren Kindern nun ein Kreuz und einen Fisch auf die Pobacken tätowieren oder "besser" brennen (irreversibel muss es schon sein!) ließen, wäre auch OK? Das Kind kann doch immer noch später aus der Kirche austreten, gell?


      Matthias Krüger schrieb:

      Sicher kann man diesen Aspekt (wieder) beiseiteschieben, wenn mit der Knabenbeschneidung per se
      ein – medizinisch und damit verfassungsrechtlich relevantes – Todesrisiko oder vergleichbar gravierende Komplikationen verbunden wären.
      Davon kann – im verfassungsrechtlich relevanten Normalfall der Beschneidung – aber nicht wirklich die Rede
      sein.

      Schämen sie sich eigentlich gar nicht, Herr Krüger?


      Gerade erst passiert:

      Severe Brain Damage, Vision Loss, And More..

      The kid “will continue to suffer the effects of his disabilities for the balance of his lifetime
      ...Severe Brain Damage, Vision Loss, And More...

      Gerade erst passiert:


      Säugling in Frankreich nach ritueller Beschneidung gestorben


      Säugling in Frankreich nach ritueller Beschneidung gestorben

      Alles gut vertretbar, Herr Krüger?



      Die Beschneidung ist aber sicher nicht ent-
      würdigend, will man nicht die Ausübung eines Grundrechts als »entwürdigende Maßnahme« bezeichnen, wo-vor man sich sicher hüten sollte.

      Das Kind übt ein Grundrecht aus? Wenn die Eltern sich selbstbestimmt "beschneiden" lassen ist das sicher nicht entwürdigend. Dass ein ganzes Bündel von Grundrechten (des Kindes) verletzt wird kann nicht entwürdigend sein?
      Eine fremdbestimmte Verletzung im Genitalbereich ist nicht entwürdigend?

      Man soll sich hüten, kaputte Eicheln, irreversible Hirnschäden, zerfetzte Penisse und tote Jungen zu relativieren!

      Eine fremdbestimmte Verletzung im psycholgisch hochsensiblen Intimbereich kann nicht traumatisch und entwürdigend sein? Ich glaube, es hackt!


      Die üblichen Komplikationen von
      Beschneidungen sind damit für § 1631 d Abs. 1 Satz 2 BGB
      irrelevant, insbesondere wenn sie religiös motiviert sind

      Wie, wenn sie religiös motiviert sind sind sie noch irrelevanter als "irrelevant"?


      Die "Juristische Rundschau" sollte sich auch schämen. Widerlich.



      Krüger schrieb:

      Dass § 1631 d BGB dennoch kritisiert wird, ist im Übrigen hinzunehmen...
      Ach? Echt jetzt? Muss man denn nicht dagegen vorgehen? Das ist aber nett, Herr Krüger, vielen Dank! (Ironie)


      Quelle: Juristische Rundschau; 2019(9): 427–437
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wenn das alles so angeblich auf der Verfassung beruht müssten die zwölf Stämme zumindest die Jungen züchtigen dürfen. Da finde ich das sogar weniger schädlich. Körperliche Folgen wahrscheinlich eher kurzfristig, Trauma möglich. Bei der Beschneidung immer lebenslängliche körperliche Folgen und Trauma möglich.
    • Matthias Krüger schrieb:


      Damit liegt ein Blick in die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie zur Phimose und Paraphimose
      nahe, bevor man als Arzt einen Jungen ohne medizinische
      Indikation beschneidet.
      Ob Krüger da selbst mal reingeschaut hat?

      Wenn ja, dann sollte ihm eigentlich klar sein, dass die Vorhaut Funktionen hat - und ihre Zerstörung somit einen Funktionsverlust beinhaltet



      Das Präputium ist ein physiologischer Bestandteil des männlichen äußeren Genitales mit
      zahlreichen unterscheidbaren Funktionen....


      Die Vorhaut entsteht aus dem Aufeinandertreffen des äußeren (Ektoderm) und des
      mittleren Keimblattes (Mesoderm). Dieser Grenzbereich stellt den Übergang von
      Schleimhaut zu verhornendem Epithel dar – analog den Augenlidern, den kleinen Labien,
      dem Anus oder den Lippen (Cold und Taylor 1999). Die Vorhaut besteht aus einer Vielzahl
      zu unterscheidender histologischer und funktioneller Strukturen: Schleimhaut,
      spezialisierte Nervenfasern und Sinneszellen, Muskelzellen, Bindegewebe und schließlich
      normaler (haarloser) Haut....


      Die Innervation der Vorhaut ist komplex. Die somatosensorische Innervation der
      Vorhaut, die unter anderem für Berührungsempfindlichkeit und Wahrnehmung der
      Körperlage und –bewegung im Raum (Propriozeption) verantwortlich ist, wird über den
      dorsalen (hinteren) Nerven des Penis sowie anteilig über die perinealen Nerven
      vermittelt. Sie wird wie die autonome Innervation von sympathischen und
      parasympathischen Fasern aus dem Plexus lumbosacralis (einem Nervengeflecht der
      vorderen Spinalnerven des Lenden- und Kreuzbeinabschnittes des Rückenmarkes)
      gespeist. Ein Teil dieser autonomen Nervenbahnen verläuft dabei der Harnröhre
      angrenzend bzw. durch deren Wandung. Die Aufnahme von mechanischen Reizen erfolgt
      in einer Reihe von spezialisierten Nervenendigungen, die sich in großer Anzahl in der
      Vorhaut finden. Meißner-Tastkörperchen reagieren vor allem auf schnelle, Merkel-
      Körperchen auf langsame Druckveränderungen und Vater-Pacini-Körperchen vermitteln
      das Vibrationsempfinden. Freie Nervenendigungen (Nozizeptoren) in der Vorhaut
      vermitteln das Schmerzempfinden. Im Verhältnis zur Vorhaut ist die Eichel selbst relativ
      arm an Tastkörperchen, was nahelegt, dass die Vorhaut zum Erleben sexueller
      Empfindungen eine wichtige Rolle spielt (Cold 1999). Hierbei spielt das für die sexuell-
      sensible Funktion im inneren Vorhautblatt gelegene sog. geriffelte Band (Taylors Band,
      Ridged Band, Cingulus rugosus) eine wichtige Rolle. Es findet sich als Fortsetzung des
      Frenulums und zeichnet sich durch besonderen Nervenreichtum aus (Taylor et al., 1996).
      Die Durchblutung der Vorhaut ist ausgesprochen reichhaltig.....



      Die gute Durchblutung, ein hoher Phagozyten- und Lysozymanteil des
      Flüssigkeitsfilmes, sowie die in der Epidermis gelegenen Langerhans Riesenzellen lassen
      dem Präputium auch eine immunologische Rolle zukommen
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Krüger schrieb:

      Nachdem das LG Köln eine Knabenbeschneidung als
      strafbare Körperverletzung angesehen hat,2 kam es unmit-
      telbar darauf zu einer gesetzgeberischen Reaktion: Bereits
      Ende 2012 trat § 1631 d BGB in Kraft,3 der nach seiner
      gesetzlichen Überschrift – einem Oxymoron gleich – die
      »Beschneidung des männlichen Kindes« regelt und zu viel
      Aufschrei geführt hat
      Verständlich, der Aufschrei. Die große Mehrheit der Deutschen lehnt den §1631d BGB ab. Aber was scherte das unsere sogenannten "Volksvertreter"?

      Oxymoron? Was ist ein Oxymoron?

      WP sagt: "...ist eine rhetorische Figur, bei der eine Formulierung aus zwei gegensätzlichen, einander widersprechenden oder sich gegenseitig ausschließenden Begriffen gebildet wird,

      Passt scho! "Beschneidung" und "Kind" sind ein Gegensatz, sollten sich gegenseitig ausschließen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"