Mutter bekommt alleiniges Sorgerecht um BGM durchführen zu können

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    • Mutter bekommt alleiniges Sorgerecht um BGM durchführen zu können

      Hatten wir das schon? (ist von 2013)
      Einige Monate später wurde der Mutter auf ihren Antrag hin durch Beschluss des Amtsgerichts das Sorgerecht für den Sohn zur alleinigen Ausübung übertragen. Das Gericht ging nach den Ermittlungen in diesem Verfahren davon aus, dass die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter dem Kindeswohl am besten entspreche
      Aus dem beiderseitigen Vortrag der Eltern ergebe sich, dass ihre Erziehungsvorstellungen erheblich voneinander abwichen. Insbesondere in der Bedeutung ihrer Religionszugehörigkeit unterschieden sich die Vorstellungen auch nach dem Vortrag des Antragstellers gravierend. Diese grundsätzlichen Unterschiede zeigten bereits erste Folgen in konkreten Kindesangelegenheiten, nämlich bei der Frage der Beschneidung des Kindes und der Ausstellung von Ausweispapieren.
      Wow! Im Streitfall pro Genitalverstümmelung?

      openjur.de/u/654021.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Habe meiner Frau gerade von dem Fall erzählt.
      Sie meinte: "Das kann aber nicht in Deutschland gewesen sein!"

      Doch, doch... ;(
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hier wurde also der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen, damit sie ihren Sohn genitalverstümmeln lassen kann.

      2013 entschied das OLG Hamm anders: der aus Kenia stammenden Mutter, die sich auf die dortige Tradition berief und die bereits das alleinige Sorgerecht besaß wurde zumindest vorläufig die Verstümmelung untersagt.


      Im Übrigen ist nach Auffassung des Senats auch auf Grund der jahrelangen Hochstrittigkeit der Kindeseltern und der jeweiligen nicht unerheblichen Erziehungsdefizite die Annahme gerechtfertigt, dass zum einen die Kindesmutter die Folgen der beabsichtigten Beschneidung für das Kindeswohl auf Grund ihrer Gefangenheit in ihrer Perspektive des heftigen Elternstreits nicht kritisch hinterfragen kann und zum anderen beide Eltern G im Alltag bzw. bei Umgangskontakten zumindest durch ihr Verhalten unbewusst die Ablehnung der Beschneidung bzw. die diesbezügliche Absicht der Durchführung spüren lassen. ...
      Würde der Senat indes im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren die angefochtene Entscheidung abändern und die vorläufige Entziehung der Gesundheitsfürsorge und Anordnung der Ergänzungspflegschaft bzgl. der Zustimmung zur Beschneidung aufheben, wäre zu erwarten, dass die Kindesmutter die Beschneidung zeitnah ärztlich durchführen lassen würde....

      An den demnach zu befürchtenden, von der Kindesmutter etwa nach einer ihr günstigen vorläufigen Entscheidung schnell geschaffenen vollendeten Tatsachen ließe sich in diesem Falle nichts mehr ändern, auch wenn das einzuholende Sachverständigengutachten in der Hauptsache später eine mit der Beschneidung einhergehende (erhebliche) Kindeswohlgefährdung annehmen und das Familiengericht dieser Einschätzung folgen würde.
      Dass man aber der Mutter das alleinige Sorgerecht zuschanzt, damit sie eine Genitalverstümmelung problemlos durchführen kann und der Kindesvater machtlos "außen vor ist", das ist wirklich der Gipfel. <X
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Jetzt bitte die Luft anhalten! Es stinkt!

      Vorspiel:


      Allerdings hatte auch die Mutter vorher Fotos der Kinder in den sozialen Medien veröffentlicht – und zwar ebenfalls ohne Einverständnis des Vaters.
      Aufgrund der Weigerung beantragte die Kindesmutter schließlich eine einstweilige Anordnung vor dem AG Düsseldorf. Das AG hörte die Mutter an und übertrug dieser nach § 1628 und § 1697a BGB das alleinige Sorgerecht für den außergerichtlichen und gerichtlichen Streit mit der Lebensgefährtin. Den Kindesvater hörte das AG Düsseldorf dabei nicht an.
      Zudem zeigen die Fotos nach seiner Auffassung eine Normalität, die die Kinder in keiner Weise in deren Persönlichkeit verletzen.

      Die Fotos zeigten Bilder der Kinder (nicht einfach nur Kinder, etwa Jungen, nein MÄDCHEN!) beim Haareschneiden, nicht etwa während der Genitalverstümmelung wie z.B. das Video von der GM des Jacob Chai, das Leo Latasch dem Ethikrat kredenzte. (wie war das da eigentlich mit dem Persönlichkeitsrecht des Kleinen Jungen, dessen hochrotes, brüllendes Gesicht und sein blutendes Genital unverpixelt und hoch aufgelöst im Übrigen auch im Internet gezeigt wurden?)

      OLG Düsseldorf reden mit gespaltener Zunge! Das selbe Oberlandesgericht Düsseldorf wie oben:
      OLG Düsseldorf: Beide Elternteile müssen der Veröffentlichung zustimmen
      Erheblichkeitsschwelle von § 1628 BGB erreicht: Der Senat sieht in der Veröffentlichung von Kinderfotos in den sozialen Medien eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB. Demnach können die Posts Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern haben
      GM etwa nicht?

      Auch eine Löschung, so der Senat weiter, ist kaum möglich.
      Kann man eine Genitalverstümmlung löschen? Wie geiht dat? ?(


      Daher besteht die Möglichkeit, dass die Kinder stets mit diesen Bildern konfrontiert werden.
      Werden von GM betroffene Jungen / Männer nicht ständig mit dem Anblick ihres reduzierten Penis konfrontiert? Und mit den Auswirkungen auf ihr sexuelles Empfinden?


      Dies könne die Integrität der Persönlichkeit der Kinder und ihrer Privatsphäre spürbar tangieren...
      Ja, hallo? Und ihr entscheidet pro Genitalverstümmelung? Geht's noch bekloppter?

      Aber hier ging es nicht um eine hoch-heilige Religion und um eine natürlich in ihrer identitären IDENTITÄT!!! besonders schützenswerte Minderheit und um MÄDCHEN... :S
      (Da fallen die Rechte des Kindesvater und der Schutz der Privatsphäre des Jungen, dessen "Integrität" und körperlicher Unversehrtheit schon mal hinten runter)

      2012, als die Politik den Verrat an kleinen Jungen beschloss, da hieß es noch - "das geht natürlich nur, wenn beide Eltern zustimmen. Wenn sie sich nicht einigen können, muss das unterbleiben."

      Verarscht, verarscht! Man entzieht dem Vater einfach das Sorgerecht - und fertig! §1631d macht's möglich! Es geht hier doch nur um einen Jungen, nicht um ein MÄDCHEN!

      esv.info/aktuell/olg-duesseldo…us/id/116701/meldung.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • 27.12.2012
      Oberlandesgericht Düsseldorf
      1. Familiensenat
      Beschluss
      1 UF 212/12
      I. Die Beschwerde des Kindesvaters vom 07.08.2012 gegen
      den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht –
      Düsseldorf vom 16.07.2012 wird zurückgewiesen.
      II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der
      Kindesvater.
      III. Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von
      Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
      IV. Der Kindesmutter wird unter Beiordnung von
      Rechtsanwalt A. in Leverkusen zur Verteidigung gegen die
      Beschwerde des Kindesvaters rückwirkend
      Verfahrenskostenhilfe bewilligt
      Es besteht keine Veranlassung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen.
      Mangels der nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO erforderlichen Erfolgsaussicht der
      Beschwerde kann dem Kindesvater Verfahrenskostenhilfe nicht gewährt werden.


      Also der Vater, der die Genitalverstümmelung seines Sohnes verhindern wollte wurde vom OLG Düsseldorf nach Herzenslust maximal abgewatscht.


      Diese grundsätzlichen
      Unterschiede zeigen bereits erste Folgen in konkreten Kindesangelegenheiten, nämlich bei
      der Frage der Beschneidung des Kindes und der Ausstellung von Ausweispapieren. Auch
      wenn die Auswirkungen bislang noch gering erscheinen
      Wie bitte? GM hat lebenslange Auswirkungen!


      Der Einholung eines
      psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigengutachtens bedarf es dazu nicht.

      "nämlich bei der Frage der Beschneidung des Kindes"
      Wäre "das Kind" zufällig weiblich gewesen wäre bei dem Ansinnen der geringfügigste Genitalbeschneidung im Eilverfahren dem beschneidungswilligen Elternteil jegliches Sorgerecht entzogen und dem beschneidungswidersprechenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden.

      Justizia, quo vadis?

      Bemerkenswert und ungewöhnlich ist, dass in dem "Beschluss" die Religionszughörigkeiten der Eltern nicht angegeben werden. Beim Vater ist "christlich" zu vermuten, bei der Mutter im wesentlichen muslimisch oder jüdisch?


      Das Urteil der Vorinstanz Amtsgericht Düsseldorf, 266 F 69/12 scheint leider Online nicht verfügbar zu sein.


      BVerfG schrieb:

      2. Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erstrebt der Antragsteller zur Abwehr schwerer Nachteile (§ 32 Abs. 1 BVerfGG ) die Aussetzung der Beschlüsse des Amts- und Oberlandesgerichts. Die schweren Nachteile bestünden darin, dass dem Kind durch die Beschlüsse des Amts- und Oberlandesgerichts ein Elternteil entzogen und damit auch der Schutz durch diesen vor Eingriffen in seine Grundrechte genommen sei.

      Der Antragsteller führt hierzu im Wesentlichen aus, zwischen den Eltern bestünden Meinungsverschiedenheiten in der Frage der Religion, hier insbesondere bezüglich der Frage, ob der minderjährige Sohn beschnitten werden solle oder nicht. Ausweislich der Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil vom 7. Mai 2012 - 151 Ns 169/11 -, [...]) stelle die Beschneidung eines kleinen Jungen eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 in Verbindung mit § 224 Abs. 1 StGB dar. Damit bedürfe es auch im Rahmen der ausnahmsweisen Straffreistellung der Elternteile bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen einer gründlichen elterlichen Überlegung, ob sie ihrem Kind diese schmerzhaften Verletzungen im Kleinkindalter zumuten wollten oder ob hiermit bis zu einem späteren Zeitpunkt zu warten sei. Bei Eltern, die diesbezüglich gegensätzliche Auffassungen hätten, sei eine Rechtfertigung dieser gefährlichen Körperverletzung zu verneinen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts diene damit lediglich dazu, in die körperliche Unversehrtheit des Kleinkindes einzugreifen, indem es des Schutzes durch den sorgeberechtigten Vater beraubt werde.


      2012 hieß es von Seiten der Politik immer "wenn die Eltern sich nicht einig sind, dann muss die "Beschneidung" unterbleiben".

      Pustekuchen! Der Trick ist, dass dem behütenden, beschützenden Elternteil einfach gerichtlich das Sorgerecht entzogen wird.

      Das OLG Düsseldorf hat den Jungen ans Messer geliefert, pfui Deibel! *Brech*

      justiz.nrw.de/static/pdfdownlo…2_Beschluss_20121227.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Dass einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird um eine Genitalverstümmelung durchzuführen kennt man ja sonst nur aus Ländern, wo es auch die Todesstrafe, legales Prügeln von Kindern, Kreationismus-Homeschooling und gerichtlich abgesegnetes "orales Absaugen" von Baby-Penissen mit Todesfolgen gibt:

      Florida: circumcision battle

      Aber man lernt nie aus. Wer weiß, wohin dieser Zug noch fährt?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Interessant in Sachen "Sorgerecht" ist noch ein Urteil des EGMR von 2009, wo sich das BVerfG und der dt. Gesetzgeber mal wieder so richtig belehren lassen mussten:

      WP schrieb:

      Der entscheidende Punkt sei, dass das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter eines nichtehelichen Kindes prima facie als dem Kindeswohl nicht dienlich angesehen werde. Dies habe eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers zur Folge.
      Für so etwas muss man dann gegen sein eigenes Land, gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Vor unserem "unfehlbaren" "höchsten Gericht" - keine Chance.

      WP schrieb:

      Der Terminus prima facie (lateinisch für ‚dem ersten Anschein nach‘, ‚auf den ersten Blick‘; wörtlich: ‚mit / bei erstem Gesicht‘) wird im Deutschen in der Bedeutung „bis auf Widerruf“, „solange sich keine gegenteiligen Evidenzen einstellen“ verwendet. Er sagt nichts darüber aus, ob der äußere Anschein täuscht – also der Schein trügt – oder nicht.

      Genau so hat es die Bundestagsmehrheit mit der Genitalverstümmelung von Jungen gehalten. Bloß umgekehrt - "prima facie" "dem Kindeswohl dienlich". Allerdings wüsste man das nicht so genau, da müsste noch weiter geforscht werden.
      Aber - erst mal verstümmeln!
      Ein Persilschein für die Genitalverstümmelung. Und die Ungleichbehandlung liegt auf der Hand. Einerseits die Jungen / Mädchen, anderseits die Kinderrecht / Elternrecht.

      Dazu kommt: das Sorgerecht kann man beim EGMR einklagen. Eine zerstörte Vorhaut kann man nicht per Klage zurück erlangen, eine verpfuschte Sexualität auch nicht.

      Damals, 2009, "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies am selben Tage darauf hin, dass das Gericht „nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern nur einen Einzelfall beurteilt“ habe..."

      Ja, ja, "Einzelfall"! Das war auch 2012 die Standard-Ausrede. Die Negativ-Betroffenen, und die mit schwersten Komplikationen, die Todesfälle "sind doch bloß so ein paar Einzelfälle" (kann man einfach ignorieren).

      Und was hat Heiko Maas aus dem EGMR-Urteil gemacht? Ein "Gesetz zur Erschwernis der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts" (wer hätte vom Verräter am eigenen Geschlecht je etwas anderes erwartet?)

      So dass es selbst im günstigsten Fall (kein Widerspruch der Mutter) wochenlang dauert, bis der Vater auch Sorgerecht hat - in der Zeit kann die Mami die Verstümmelung des Jungen locker durchgezogen haben (in den ersten sechs Monaten ist es ja auch billiger, billiger, billiger €€€! Da braucht's lt. Bundestag keinen Arzt, keine anständige Anästhesie - was das spart!) aber Frau kann das noch monate- bis Jahrelang mit irgendwelchen unbelegten Vorwürfen gegenüber dem Vater verzögern.
      Aber das tollste ist - das gemeinsame Sorgerecht nützt dem Vater - nüschte! Wenn er in Sachen Genitalverstümmelung nicht spurt - wird ihm (s.o.) das Sorgerecht per ordre de mufti einfach entzogen, und fertig ist die Laube!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"