Aus Sorge um Schulnoten

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    • Aus Sorge um Schulnoten

      Ich bin vor einiger Zeit auf dieses Forum gestoßen und finde es gut, wie hier kritisch über die verschiedenen Aspekte der Beschneidung gesprochen werden kann.
      Ich selber wurde mit 10 beschnitten, nachdem 2 Entzündungen unter meiner Vorhaut erfolgreich mit Salbe behandelt werden konnten und sich einige Monate später erneut eine Entzündung einstellte. Meine uns alleinerziehende Mutter war daraufhin sehr ungehalten und warf mir vor, dass ich mich nicht richtig wasche, und dass ich damit meinen schulischen Erfolg gefährde, weil ich wieder einige Tage zu Hause bleiben musste, und dass es so nicht weitergehen könne; sie hatte kurz vorher die Kinderarztpraxis gewechselt, und unsere neue Kinderärztin empfahl meiner Mutter nach Abklingen der Entzündung meine Beschneidung, was wegen meiner langen Vorhaut sowieso besser sei und eine erneute Entzündung sicher verhindere, und überwies uns zu einem Urologen.

      Obwohl ich mehrmals erklärte, dass ich dass auf keinen Fall wolle, bestand meine Mutter auf der „Behandlung“, und natürlich bekräftigte auch der Urologe bei meiner Untersuchung die Vorteile des „kleinen“ Eingriffs. Ich wurde schließlich anfangs der Schulferien beschnitten, eine fürchterliche Prozedur, vor allem weil ich nur lokal betäubt wurde und somit alles mitbekam; nach der Operation versprach der Arzt meiner Mutter, dass alles gut geworden sei, und ich am nächsten Tag zur Nachschau kommen solle.

      Nachdem meine Mutter berufstätig war, beauftragte sie meine 6 Jahre ältere Schwester, mit mir zur Nachschau zu gehen; als dann der Verband unten war, war ich entsetzt, es war alles geschwollen und blau, die Eichel lag völlig frei, und die Naht verlief knapp hinter dem Eichelrand, und die Haut spannte ziemlich. Außerdem schämte ich mich, so vor meiner Schwester entblößt zu sein.
      Der Urologe beschwichtigte, dass in ein paar Tagen alles gut würde, und sagte zu meiner Schwester, dass ich täglich Sitzbäder machen solle und am besten untenherum nackt bleiben solle, damit die Wunde besser heilen könne.

      Ich musste dann tagelang unter Aufsicht meiner Schwester Sitzbäder nehmen, und halbnackt die Tage zu Hause verbringen, dazu kamen dann noch ihre Kommentare über meine eigene Schuld an diesen Umständen, und die abendlichen Begutachtungen der Heilungsfortschritte durch meine Mutter, die immer wieder betonte, dass der Arzt das doch sehr gut gemacht hätte und sie sich nun keine Sorgen mehr machen müsse – mich tröstete das kaum.
      Als dann nach 2 Wochen die Nähte draußen waren, schmerzte noch die Unterseite meines Penis, wo früher das Bändchen war, und es dauerte lange, bis dort die Schwellung ganz weg war. Zu mindestens ließ man mich endlich in Ruhe, und ich musste einige Wochen später nur noch mal der Kinderärztin meinen Penis zeigen, die dann zu meiner Mutter sagte, dass das sehr „hübsch“ aussähe und so doch viel besser sei. Ich fand das überhaupt nicht: Ich wurde ziemlich radikal beschnitten, die Eichel liegt komplett frei, von der inneren Vorhaut ist so gut wie nichts mehr übrig, und im erigierten Zustand spannt die Haut und lässt sich nicht bewegen. Ich schämte mich und wollte mich keinem mehr nackt zeigen.

      Meiner Partnerin sagte meine Mutter später einmal, wahrscheinlich um sich für meine Beschneidung zu rechtfertigen, dass sie damals als alleinerziehende und berufstätige Frau sehr unter Druck stand und der Kinderärztin vertraute, die ihr versicherte, dass der Eingriff keinerlei Folgen für mein Sexualleben hätte. Leider konnte ich selbst den Unterschied nie erleben, aber was ich dazu in diesem Forum lese, spricht absolut dagegen. Gerade die Desensibilisierung ist ein echtes Thema: Es müsste doch jedem Arzt und auch jeder Ärztin. bekannt sein, dass die Vorhaut und das Bändchen die empfindlichsten Teile beim Mann sind, und selbst bei einer Verengung gibt es absolut keinen Grund, so radikal zu beschneiden und auch noch das Bändchen herauszuschneiden, nur, damit es „hübscher“ aussieht !

      Ich bin mir sicher, dass meine Beschneidung völlig unnötig war, und ärgere mich über die Sorglosigkeit, mit der viele Ärzte mit diesem Thema umgehen, vor allem aber die Kinderärztin und der Urologe, die meine Beschneidung ohne echte medizinische Notwendigkeit niemals hätten empfehlen und durchführen dürfen – bei mir funktionierte schließlich alles; bei meinem alten Kinderarzt wäre es nie so weit gekommen. Meine Mutter hatte später eingeräumt, dass sie damals zu der Kinderärztin wechselte, nachdem sie diese von einer Bekannten empfohlen bekam; deren Sohn war, wie sie aber erst später erfuhr, auch schon beschnitten worden.

      Unglaublich finde ich das Beschneidungsgesetz von 2012, gedacht als Möglichkeit zur Verwirklichung der religiösen und kulturellen Selbstbestimmung, welches es Eltern und Ärzten nun aber ebenfalls erlaubt, auch ohne jeglichen religiösen Anlass legal eine Beschneidung an Jungen vorzunehmen, wie zum Beispiel aus sogenannten „hygienischen“ oder sogar „kosmetischen“ Gründen. Dabei ist noch nicht mal ansatzweise geregelt, wie die Beschneidung durchgeführt werden darf, so dass sogar radikale Beschneidungen wie meine eigene, bei der praktisch alles sensible Gewebe entfernt wird, vorgenommen werden dürfen. Und dass vor allem Parlamentarier, welche sonst immer Menschen- und Kinderrechte betonen, dem auch noch mit über 2/3 Mehrheit zugestimmt hatten.

      Eine absolute Ungleichbehandlung gegenüber den Mädchen, an denen Beschneidungen jeder Art strengstens verboten sind: der Gesetzestext auf der Seite des Gesundheitsministerium dazu ist eindeutig: dazu einfach in die Suchmaschine eingeben: „Gesundheitsministerium Genitalverstümmelung“, dann kommt Ihr auf die Seite des Gesundheitsministeriums, wo vehement gegen die Beschneidung von Mädchen Stellung bezogen wird (ich möchte den link hier nicht direkt einfügen). Ein absolut krasser Unterschied gegenüber der Abschaffung des Schutzes des männlichen Kindes vor der Genitalbeschneidung.

      Interessant auch, wie das Beschneidungsgesetz namentlich abgestimmt wurde: männliche Abgeordnete: 75% dafür, 11% dagegen: vermutlich davon kaum jemand selber beschnitten; weibliche Abgeordnete: 59% dafür, 27% dagegen: immerhin etwas differenzierter wie bei den Herren, dennoch überraschend, wie viele dafür gestimmt haben – ich glaube, dass diese Frauen es sich kaum vorstellen können, was es für ein furchtbares Erlebnis ist, als Junge beschnitten zu werden, und wie nackt man sich anschließend fühlt. Link zur namentlichen Benennung der Abgeordneten und ihrem Abstimmverhalten: einfach folgendes in die Suchmaschine eingeben: „Bundestag Beschneidung namentliche Abstimmung“, dann kommt Ihr auf die entsprechende Seite des Bundestages, wo Ihr über den Button „männlich“ oder „weiblich“ sogar die jeweiligen Namen der Abgeordneten sehen könnt, und wer wie abgestimmt hat.

      Leider hat das Gesetz von 2012 meiner Ansicht nach zur Enthemmung geführt, so dass Beschneidungen von Jungen inzwischen sogar auf homepages von Krankenhäusern beworben werden, wobei man sich sogar aussuchen kann, ob man den Eingriff einzeln oder kostengünstiger zusammen mit einer ansonsten anstehenden OP durchführen lassen möchte.

      Ich meine, dass mindestens, wenn nach der Abstimmung in 2012 ein Verbot unnötiger Beschneidungen kaum mehr durchsetzbar erscheint, doch wenigstens der Schweregrad einer Beschneidung geregelt sein müsste: maximaler Erhalt des inneren Vorhautblattes, also mindestens 3 cm ab Eichelrand bis zur Narbe, und vollständiger Erhalt des Bändchens: das ist auch nachprüfbar und vor Gericht klagbar, wenn der Arzt sich nicht daran hält; so wäre immerhin noch wichtiges sensibles Gewebe erhalten. Und Ärzte würden vielleicht sogar generell wieder zurückhaltender. Leider kann ich mir aber nicht vorstellen, wie das nach dem damaligen Abstimmungsverhalten jemals in und durch den Bundestag kommen kann.

      Wie sehr Ihr das ?
    • Berkon schrieb:

      Ich meine, dass mindestens, wenn nach der Abstimmung in 2012 ein Verbot unnötiger Beschneidungen kaum mehr durchsetzbar erscheint, doch wenigstens der Schweregrad einer Beschneidung geregelt sein müsste: maximaler Erhalt des inneren Vorhautblattes, also mindestens 3 cm ab Eichelrand bis zur Narbe, und vollständiger Erhalt des Bändchens: das ist auch nachprüfbar und vor Gericht klagbar, wenn der Arzt sich nicht daran hält; so wäre immerhin noch wichtiges sensibles Gewebe erhalten. Und Ärzte würden vielleicht sogar generell wieder zurückhaltender. Leider kann ich mir aber nicht vorstellen, wie das nach dem damaligen Abstimmungsverhalten jemals in und durch den Bundestag kommen kann.


      Wie sehr Ihr das ?
      Finde ich nicht gut. Bei Frauen wird auch nicht nach der Menge des entfernten sensiblen Gewebes unterschieden. Da fällt auch alles mögliche unter Verstümmelung (siehe WHO Definitionen). Wieso sollten Frauen mehr Rechte haben? Ich sehe das nicht ein.
    • Naja sie werden jetzt auch nicht hingehen und im Detail regeln wie viel abgeschnitten werden darf. Das halte ich auch für höchst unrealistisch. Damit würden sie sich ja eingestehen damals mit dem Gesetz ein Fehler gemacht zu haben. Ich denke hier kann es keinen wirklichen Kompromiss geben, es müsste ethisch gesehen genauso wie alle weiblichen Formen verboten sein. Für mich persönlich ist die Beschneidung bereits illegal, egal welches Geschlecht.
    • Ich glaube inzwischen auch nicht mehr, dass es in der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments irgendeine Möglichkeit geben wird, weder zur Abschaffung des ganzen Paragraphen noch zu einer Zusatzregelung.
      Damals war nur eine einzige Partei mehrheitlich dagegen, und die ist heute nur noch mit etwa der Hälfte an Abgeordneten vertreten; der andere Weg über das EU – Parlament ist mindestens ebenso fraglich, weil dieses Parlament letztlich ein Spiegelbild des deutschen ist.
    • Berkon schrieb:

      Ich glaube inzwischen auch nicht mehr, dass es in der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments irgendeine Möglichkeit geben wird, weder zur Abschaffung des ganzen Paragraphen noch zu einer Zusatzregelung.
      Das Bemerkenswerte ist doch, dass die sogenannten "Volksvertreter" 2012 genau das Gegenteil von dem gemacht haben, was ihr Name suggeriert: 70% der Deutschen waren gegen den §1631d, 70% der "Volksvertreter" stimmten für die diskriminierende Entrechtung aller Jungen.

      "Demokratie" kommt ja angeblich von griechisch "demos", das Volk.

      Und jetzt wundert man sich über allgemeine Demokratie- und Politikverdrossenheit, geringe Wahlbeteiligungen, Radikalisierungstendenzen, mehr Extremismus aller Couleur.... ganz toll gemacht, ihr Kinderverräter!

      Der §226a StGB müsste von seiner extremen Geschlechterdiskriminierung befreit werden. Geschlechtsneutral und nach Schwere des Eingriffs gestaltet. Wo es doch jetzt schon angeblich mindestens sechs Geschlechter gibt.

      Und nicht nur das! Ein Verbot aller medizinisch nicht notwendigen Operationen an nicht-zustimmungsfähigen Kindern ist überfällig! Kinder sind keine Sachen und keine Pflanzen. Sie sind auch kein Eigentum der Eltern, auch wenn manche Eltern sich das einbilden.

      (Und selbst Pflanzen darf der Eigentümer nicht nach Belieben beschneiden. Um einen Ast von einem Baum abschneiden zu dürfen muss erst ein Gutachter kommen, das kostet so bis 200 Mäuse, und wenn der "nö!" sagt, sind die Mäuse einfach futsch. Oder man macht es doch, und darf dann bis zu 50.000 Mäuse abdrücken. Ja, ja, Pflanzen sind vorbildlich geschützt! :thumbup: )
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Und sogar Tiere sind besser geschützt: für Hunde gibt es seit langem ein Koupierverbot für Ohren und Schwanz, und auch ein Ausstellungsverbot für koupierte Tiere; daraus ist dann zwar ein Koupiertourismus ins Ausland entstanden, weil einführen darf man die Tiere ja noch; die Österreicher sind da schon weiter, da darf man auch je nach Alter des Hundes nicht einmal mehr koupierte Tiere einführen.

      So einen Beschneidungstourismus mit männlichen Kindern ins Ausland gab es vor 2012 angeblich auch, bis das Gesetz kam; ich frage mich nur, ob mittlerweile nicht sogar ein solcher Tourismus andersherum, nämlich nach Deutschland hinein stattfindet ? Zur Beschneidung reisen vermutlich nur noch entsprechend traditionelle Menschen mit ihren Mädchen ins Ausland, weil es dafür hierzulande richtigerweise keine „Angebote“ mehr gibt.

      Absolute Zustimmung zu Deiner Forderung nach überfälligen Gesetzesanpassung zu den Eingriffen an minderjährigen Kindern, nur wie lässt sich so etwas mit Aussicht auf Erfolg auf den Weg bringen ?
    • Berkon schrieb:

      Und sogar Tiere sind besser geschützt: für Hunde gibt es seit langem ein Koupierverbot für Ohren und Schwanz,
      Das ist auch verdammt gut so!

      Am Rande bemerkt: ich war als Kind Zeuge der Folgen einer solchen Hunde-Beschneidung.
      Unsere Hündin hatte geworfen und mein Vater war der Meinung, vier der Welpen sollten coupiert werden. Das war damals so üblich, da hat keiner groß drüber nachgedacht.
      Besonders die Beschneidung der Ohren kann für die Welpen enorm belastend sein. Ein Weibchen, die zarteste der vier Welpen, ein ganz süßes Hündchen :love: hat dadurch einen schweren Schock erlitten. Hat tagelang apathisch herum gelegen und nur gehechelt ;( .
      Mein Vater hat danach geschworen, dass er so etwas nie mehr machen würde.


      Und sogar Tiere sind besser geschützt
      Vorsicht! Teils, teils. Hunde darf man jederzeit kastrieren. Und wenn ich nur diese Wahl hätte würde ich lieber meine Vorhaut als meine Hoden abgeben.

      Das mit dem Kastrieren von Hunden kann man natürlich auch hinterfragen. Das ist ein Eingriff mit erheblichen Folgen. Aber (off topic)


      nur wie lässt sich so etwas mit Aussicht auf Erfolg auf den Weg bringen ?

      Man kann nur immer wieder versuchen möglichst viele Menschen zu überzeugen, dass es so nicht weitergehen kann.

      Was im Moment unmöglich erscheint - das kann ganz plötzlich kommen.

      Ich erinnere mich an den Sommer '89, da war ich geschäftlich in Berlin. Am Ende meines Besuchs haben wir uns über die Mauer unterhalten. Da haben mir die Berliner Geschäftspartner im Brustton der Überzeugung geschworen: "Die Mauer, die steht in hundert Jahren noch!"

      Und im November war sie Geschichte. :thumbsup:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • à propos GM-Tourismus. Kinder müssen davor geschützt werden. Das wäre möglich, wenn bei Jungen wie Mädchen bei den ärztlichen U-Untersuchungen auch die Genitalien auf operative Veränderungen inspiziert würden.
      Liegen solche vor, wären die Eltern nachweispflichtig, dass die OP indiziert war und von einem Arzt ausgeführt wurde. Ansonsten muss von Genitalverstümmelung, oder Misshandlung oder Missbrauch ausgegangen werden - Strafrecht.

      Wissen die Eltern, dass GM in jedem Fall auffliegt und bestraft wird schreckt das enorm ab.

      Man hat stattdessen jahrelang Jungen bei U-Untersuchungen Überweisungen zur Zirkumzision ausgestellt. Wegen völlig belangloser physiologischer Phimose. :cursing:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das mit der Untersuchung auf Manipulation der Genitalien ist ein wirklich guter Ansatz; dann müssten die Ärzte diesbezüglich ihre Schweigepflicht aufgeben (gilt diese nicht sogar bei Mord?) und die entsprechende Berufsordnung ändern, und selbst Amtsärzte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht; da befürchte ich, dass dies so schnell nicht stattfinden wird; zumal die auch noch an Beschneidungen verdienen, oder schlimmer, wie meine Kinderärztin damals, diese für Jungen offensichtlich grundsätzlich für sinnvoll erachten und Eltern diese empfehlen.

      Und wenn man sich die Seite der Bundesärztekammer ansieht: dort ist bislang vor allem die weibliche Beschneidung thematisiert; doch es findet sich immerhin eine „Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ vom 16.10.2012: leider auch hier keine Ablehnung der Prozedur oder eine Einschränkung, und schon gar keine Vorgaben zur Schonung bei vielleicht wirklich notwendigem Anlass.
      Es wird ziemlich allgemein von den „Regeln der ärztlichen Kunst“ geschrieben, und dass diese durch Nicht-Ärzte eben nicht erfüllt werden, und dass deswegen nur Ärzte das machen dürften – eigentlich schon fast eher wieder eine Werbeschrift für die Beschneidung.

      Also bleibt wohl nur der Weg über Aufklärung, so wie sie hier im Forum ausgiebig stattfindet.
    • Grisu66 schrieb:

      Finde es grundsätzlich schlimm, das einfach über den Penis des Kindes entschieden wird.
      Aus meiner Sicht steht es keinem Elternteil zu!

      Vielmehr sollte dieser Eingriff erst ab ca. 16 Jahren erlaubt werden.
      Denn dann kann der Junge(Mann) selber entscheiden.
      Grundsätzlich bin ich da ganz Deiner Meinung, aber wie kommst Du auf 16?

      In Österreich gibt es ein Gesetz zum Verbot von Schönheitsoperationen (natürlich unter ausdrücklicher Ausnahme der Zirkumzision von Jungen). Ein solches würde ich mir auch für Deutschland wünschen, allerdings bezogen auf alle medizinisch nicht eindeutig indizierten Eingriffe mit einer Einwilligungsgrenze von 21.

      Bei der Gelegenheit könnte man §226a StGB dann auch entsorgen, weil ich der Meinung bin, eine Frau hat das gleiche Recht sich genital "umrüsten" zu lassen, wie jeder Mann auch (ich bin ja ein Verfechter der Gleichheit vor dem Gesetz...)
      Gruß
      Hickhack
    • brokendream schrieb:

      Da wird dann im Urlaub eine akute Phimose oder Paraphimose diagnostiziert und man musste sofort handeln.

      Was ist eine "akute Phimose"?

      Die türkischstämmigen Eltern fliegen also mit dem sechsjährigen Sohn in die Türkei in Urlaub und ganz zufällig wird der Sohn dort plötzlich am Pillermann krank und seine Vorhaut muss leider im "Beschneidungspalast" amputiert werden. Und nebenbei noch ein großes Beschneidungsfest gefeiert werden.

      Märchen aus tausend und einer Nacht. Starker Tobak.

      Wenn so etwas tatsächlich massenhaft stattfinden sollte liegen die Gegenmaßnahmen ja auf der Hand. Würde man im Falle von Mädchen ja auch so handhaben.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Kann er bei einem Mädchen auch nicht. Und Jungen sollten nicht schlechter gestellt werden,
      Die Indikation ist in einem solchen Fall doch offensichtlich Bullshit.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hickhack schrieb:

      Bei der Gelegenheit könnte man §226a StGB dann auch entsorgen, weil ich der Meinung bin, eine Frau hat das gleiche Recht sich genital "umrüsten" zu lassen, wie jeder Mann auch (ich bin ja ein Verfechter der Gleichheit vor dem Gesetz...)
      Der §226a wurde doch tatsächlich 2013 nach der Opferung der körperlichen Integrität von Jungen beschlossen, und mit §5 StGB werden sogar seit 2016 Ferienbeschneidungen an Mädchen im Ausland verfolgt – einfach unfassbar, wie ungleich hier Kinderrechte behandelt werden....Da ist im Strafgesetzbuch wirklich alles getan worden, um Mädchen und Frauen zu schützen; dazu findet sich auf: kinderschutz-niedersachsen.de:
      Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB)Am28. September 2013 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das dieVerstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verhindernsoll. Dazu wurde u.a. ein eigenständiger Straftatbestand in dasStrafgesetzbuch eingeführt (§226a StGB).Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre.Bis dahin wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglichals schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahrengeahndet.
      [i]WeiblicheGenitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Auslandstrafbar (§5 StGB, Abs. 9a[/i][i]).Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung imDezember 2016 auf Initiative des Bundes­familien­ministeriumseine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oderFrauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelungvornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. DieMaßnahme dient der Verhinderung sogenannter "Ferienbeschneidungen".Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihreHerkunftsländer, um dort an den Mädchen eineGenital­ver­stümme­lung durchführen zu lassen.[/i]
      Hintergrund
      DieVerstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen insbesonderedurch die traditionelle oder rituelle Beschneidung ist einschwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Obwohldie Genital­ver­stümme­lung vor allem in LändernAfrikas, aber auch in einzelnen Ländern Asiens praktiziert wird,besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf.

      Eineneue Erhebung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, vorgestelltEnde Juni 2020, zeigt: In Deutschland ist die Zahl weiblicherGenitalverstümmelung (englisch: female genital mutilation, kurz:FGM) seit 2017 stark angestiegen. Schätzungsweise sind zwischen2.785 und 14.752 Mädchen, die in Deutschland leben, von weiblicherGenitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017veröffentlichten Zahlen ist das ein Anstieg von bis zu 160 Prozent.Mädchen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Ägypten,Nigeria und Irak sind besonders bedroht.“


      Insofernmüsste also auch noch der §5 Abs.9a „entsorgt“ werden. Aber wie ? Vielleicht kannman dazu eine Petition im Bundestag einbringen, die medial gut vorbereitet werden müsste, um die nötige Empörung und Aufmerksamkeit zu erzeugen, undin der gleichen Petition müsste die alternative Ausweitung des§226a und des §5 auf Jungen verlangt werden, damit dieseUngleichheit einmal offenkundig wird - jetzt müsste sich nur nochjemand finden, der diese Petition einbringt und in der Lage ist, dieabsehbare Empörungswelle zu ertragen...
      Ich befürchte, dass das zu mindestens jemand mit Erfahrung und finanziellem und persönlichem Rückgrat sein müsste - also dann eher doch wohl eine illusorischeIdee.
    • Grisu66 schrieb:

      Finde es grundsätzlich schlimm, das einfach über den Penis des Kindes entschieden wird.
      Aus meiner Sicht steht es keinem Elternteil zu!

      Vielmehr sollte dieser Eingriff erst ab ca. 16 Jahren erlaubt werden.
      Denn dann kann der Junge(Mann) selber entscheiden.
      Leider gibt es aber inzwischen ein Betreiben der Gesetzgebenden,die Wahl des eigenen Geschlechts den Jugendlichen ab 14 Jahrenfreizustellen (das ist meiner Meinung nach ein deutlich zu niedrigesAlter).

      So können diese jungen Menschen ihren aktuellen Gefühlennachgeben und sollen dann ihr Geschlecht ohne Zustimmung der Elternerst hormonell und dann auch körperlichmittels geschlechtsangleichendenmedizinischen Maßnahmen anpassenlassen können – mit all den lebenslangen Folgen.

      Und ohne Aussicht auf Umkehr.

      Hier soll also demnächst der junge Mensch also ausschließlichselber entscheiden können.

      Daher fände ich es nur folgerichtig, dass dieses Recht dann auchgenerell für den Eingriff in das Intimleben gelten müsste, dasheißt, dass auch eine Beschneidung, sowohl des männlichen aber auchdes weiblichen Jugendlichen, alleine und ausschließlich von diesemselber getroffen werden dürfte und auch toleriert werden müsste...

      Oder mache ich da einen Gedankenfehler ?