Drohende Beschneidung als Asylgrund

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    • Drohende Beschneidung als Asylgrund

      Bereits im vergangenen Jahr wurde einer Nigerianerin und ihrem Sohn vom Gericht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (habe hier im Forum aber nichts dazu gefunden):
      fluechtlingsrat-bw.de/wp-conte…hneidung-bei-Maennern.pdf
      "Ihr[em] Sohn [droht] eine zwangsweise Beschneidung gegen den Willen seiner Mutter. Die Folgen einer rituellen Zwangsbeschneidung sind schwerwiegend und stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar."
      Jetzt wäre nur noch die Frage zu klären, inwieweit ein solcher "nicht zu rechtfertigender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" durch Einwilligung der Eltern plötzlich doch gerechtfertigt sein kann.
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Interessanter Fund, Cato!


      Bundesminister des Innern war derzeit der Seehofer Horscht.
      Aus der Erfahrung weiß man, dass wenn die Bundesregierung einen Prozess verliert, sie fast immer durch alle Instanzen geht. Denn einen Minister kostet das Prozessieren ja nichts, das zahlt ja der Steuerzahler.
      Und die Revision ist im Urteil ausdrücklich zugelassen. Die Frage ist also, ob das so rechtskräftig wird. Denn der zitierte Satz gefällt der Regierung bestimmt nicht, wo der Gesetzgeber doch festgestellt hat dass der "nicht zu rechtfertigende Eingriff" völlig OK ist.
      Natürlich ist in der Urteilsbegründung die drohende GM nur einer von mehreren Aspekten.

      Das Kölner Landgericht hatte ja auch mal was zu BGM gesagt. Und schwupps, war das alles Makulatur.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Die Folgen einer rituellen Zwangsbeschneidung sind schwerwiegend und stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar
      Jener Satz wird allerdings in der Zusammenfassung des Flüchtlingsrates BW "galant" unterschlagen...

      fluechtlingsrat-bw.de/rechtspr…l-und-zwangsbeschneidung/
      Der Kläger ist ebenfalls Teil einer solchen Gruppe, da ihm eine rituelle Zwangsbeschneidung gegen den Willen seiner Mutter droht
      Das könnte der springende Punkt sein. "Gegen den Willen seiner Mutter". Hier geht es um Frauenrechte!
      Das Recht der Mutter zu entscheiden ob der Sohn genitalverstümmelt wird oder nicht. Jungenrechte sind da nachrangig. Aber Frauenrechte - da gibt es kein Pardon.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.