Bereits im vergangenen Jahr wurde einer Nigerianerin und ihrem Sohn vom Gericht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (habe hier im Forum aber nichts dazu gefunden):
fluechtlingsrat-bw.de/wp-conte…hneidung-bei-Maennern.pdf
"Ihr[em] Sohn [droht] eine zwangsweise Beschneidung gegen den Willen seiner Mutter. Die Folgen einer rituellen Zwangsbeschneidung sind schwerwiegend und stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar."
Jetzt wäre nur noch die Frage zu klären, inwieweit ein solcher "nicht zu rechtfertigender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" durch Einwilligung der Eltern plötzlich doch gerechtfertigt sein kann.
fluechtlingsrat-bw.de/wp-conte…hneidung-bei-Maennern.pdf
"Ihr[em] Sohn [droht] eine zwangsweise Beschneidung gegen den Willen seiner Mutter. Die Folgen einer rituellen Zwangsbeschneidung sind schwerwiegend und stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar."
Jetzt wäre nur noch die Frage zu klären, inwieweit ein solcher "nicht zu rechtfertigender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" durch Einwilligung der Eltern plötzlich doch gerechtfertigt sein kann.
Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)