Welcher Beschneidung Stil

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    • Welcher Beschneidung Stil

      Hallo, ich bin 1981 im Alter von 6 Jahren beschnitten worden. Meine neue Partnerin findet aber dass Sie zwar schon beschnittene Männer hatte, aber bei mir wohl es nicht richtig gemacht wurde. Der Grund, meine Schafthaut lässt sich kaum bewegen (Blutpenis). Jetzt meine Frage ob das normal ist oder ob hier gepfuscht wurde.
      Vielen Dank
      Tom
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    • Es kann gut möglich sein das alles Recht Straff ist.
      Ist halt von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Bei einem 6 Jährigen kann man auch nicht abschätzen wie der Penis in der Pubertät wächst.
      Aus der Sicht eines Chirurgen erfolgte wohl deine Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst 1980. Ob das tatsächlich in dieser Form notwendig war wenn es aus Medizinischen Gründen erfolgte ist eine andere Sache.

      Wenn z.b. bei dir am Penisschaft Haare bis kurz vor die Eichel wachsen wurde ganz klar zu viel Haut entfernt.
    • Hallo Actimel34,
      Das ist aus meiner Sicht ein typischer Low und tight Stil, ohne Resthaut und im eregierten Zustand, wie du auch schreibst, straff und unbeweglich.
      Leider auch heute noch der deutsche Standard -Stil - wer es anders haben möchte, muss es ausdrücklich vereinbaren und hoffen, dass der Operateur sich daran hält.
      Aber den wenigsten bietet man eine Wahlmöglichkeit an, sondern der Beschneider wählt den für ihn vermutlich einfacheren Stil, und das ist Low.
      Damit ist dann auch die hochsensible innere Haut weg.
      Ist dir wenigstens noch das restliche Frenulum geblieben ? Wenn Du da noch was spürst: Glückwunsch.
      Ansonsten verbleibt Dir nur noch die minder sensible Eichel, die dann auch noch verhornt.
      Aber was meint denn deine Partnerin, was falsch gemacht wurde? Gab es dafür einen Anlass?
      Ich habe schon an anderer Stelle im Forum philosophiert, dass der Beschneidungsstil gesetzlich beschränkt werden müsste, so dass innere Vorhaut und Frenulum erhalten bleiben.
      Das wäre auch nach einer Beschneidung überprüfbar und bei Nichtbeachtung klagbar.
      Leider aber auch für mich kaum vorstellbar, dass so ein Entwurf jemals im Bundestag ankommt
      Also geht der Wahnsinn weiter.