Angepinnt WWDOGA 2022 - Beiträge und Kundgebung

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    • sowosamma schrieb:

      Was wäre nötig um dieses Gesetz zu stürzen? Petition?
      Erfolgreiche Bundestag Petitionen führen erstmal nur dazu, dass das ganze mal besprochen werden muss. Würde dann wohl wie in 2012 enden und zu nichts führen bei den Parteien, die gerade im Bundestag sitzen. Es bräuchte also eine Regierung, die der Meinung ist, dass auch Jungen/Männer Rechte auf eine natürliche Sexualität/vollständiges Genital haben. So eine Regierung gibt es bei uns gerade nicht. Evtl. könnte auch ein Betroffener das Gesetz vor das Verfassungsgericht bringen, aber da ist man hier im Forum auch kritisch, z.B. sitzen da Leute in führenden Positionen, die 2012 für das Beschneidungsgesetz gestimmt haben (soweit ich weiß mindestens der Harbarth).
    • Eine Petition muss von irgend so einem Ausschuss erst mal genehmigt werden. Wenn ich mich recht erinnere ist daran schon mal eine Petition bezgl. BGM gescheitert.
      2012 gab es schon mal eine Petition gegen die Legalisierung. Ich glaube, es gab so lächerliche 2.500 Stimmen. Das hat die Regierung wohl als finales Placet angesehen. "Interessiert ja keine Sau!"

      D.h. Otto Normalverbraucher kriegt nicht den Arsch hoch. Er sagt sich - "es geht ja nicht um meine Kinder, und vielleicht könnte ich irgendwann mal Nachteile haben wenn mein Name auf der Liste steht."
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Rush schrieb:

      Evtl. könnte auch ein Betroffener das Gesetz vor das Verfassungsgericht bringen
      Nein, wohl kaum. Ein Betroffener muss selbst, direkt, unmittelbar und gegenwärtig von dem Gesetz benachteiligt sein, das er vom BVerfG überprüfen lassen will. Das wäre der kleine Junge/der Säugling bzw dessen Eltern.
      Also nahezu unmöglich
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Also verjährt quasi die Möglichkeit zu klagen wegen dem "unmittelbar"? Gegenwärtig betroffen ist man meiner Meinung nach bis zum Tod bei der Beschneidung, aber ich bin kein Jurist. Vielleicht bräuchte es dann dringend eine Reform, die das unmittelbar streicht, wenn das wirklich das "Problem" sein sollte.
    • Vom Gesetz betroffen zu sein bezieht sich leider nicht auf Folgen der Operation. "Gegenwärtig" meint hier, dass aktuell jetzt die Vorhautamputation bevorsteht. Sie ist nicht diffus für irgendwann geplant und auch nicht schon vollzogen, sondern soll in allernächster Zeit stattfinden.
      An dieser hohen Hürde sind schon mehrere Anläufe gescheitert, das Gesetz überprüfen zu lassen. Der Antrag wird gar nicht erst angenommen. Diese Ablehnung wiederum sagt nichts darüber aus, ob das Gesetz grundgesetzkonform ist oder nicht. Nur, dass so eine Beschwerde den Regularien gemäß nicht zulässig ist.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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