Maria Klein-Schmeink

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    • Maria Klein-Schmeink

      Halten Sie es für richtig, dass die Beschneidung von Jungen auch aus nicht-medizinischen Gründen erlaubt wurde?

      Sehr geehrter Herr R.,
      bei der Beschneidung von Jungen geht es um eine sensible Abwägung von Grundrechten. Wir sehen uns gleichermaßen als Anwälte der Kinderrechte wie auch als Anwälte der Religionsfreiheit in der vielfältigen Gesellschaft.
      Trotzdem sollte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, das Kindeswohl und das Selbstbestimmungsrecht des Kindes im Fokus der Debatte stehen.
      Weiterhin braucht es einen Ausgleich zwischen kinderrechtlichen und religionsrechtlichen Aspekten. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes sollte nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung erfolgen, da es sich bei der Beschneidung um einen schmerzvollen und mit Risiken behafteten chirurgischen Eingriff handelt, der zu einer irreversiblen Entfernung eines sensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils führt. Voraussetzung für die Zustimmung durch den Jungen sollte die Vollendung des 14. Lebensjahres und seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit sein.
      Die Beschneidung sollte darüber hinaus nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen müssen.
      Mit freundlichen Grüßen
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      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.