Hallo zusammen,
ich hab heute mal die Unterlagen gesichtet und ihc muss sagen: puuuuhh da kommt einiges an Arbeit auf mich zu!!!
Ich glaub es ist wirklcih wichtig das ich mir dafür ausreichend Zeit nehme die Antworten auf die gestellten Fragen richtig zu formulieren, Kleinigkeiten können hier ja einen großen Unterschied bei der Beurteilung des Gutachters machen!
Folgendes macht mir etwas Bauchschmerzen bzw. bin ich unsicher wie ich das Formulieren soll.... als 2017 die Phimose vom Kinderarzt diagnostiziert wurde und die Salbenbehanldung durch den Kinder-Chirurgen erfolgt ist, haben die beiden zum damaligen Zeitpunkt nicht gegen die gültige Leitlinie verstossen. Diese kam erst 7 Monate später raus... somit war nu die zweite Salbenbehanldung 2018 gegen die Leitlinie.... ich muss das alles so formulieren, dass klar ist, das ich den Verdacht habe, dass der Zustand der am Schluss bestand und das histologie Ergebnis (entzündet und vernarbt) wahrscheinlich durch die zu frühe manipulation entstanden ist.....
ich schreib hier mal alle Fragen die auf dem Bogen stehen auf und vielleicht kann mir der ein oder andere ja Tipps geben wie ich was am besten formulieren könnte bzw. bei welchen Fragen "vorsichtg" geboten ist... ich werde die nächsten Tage hier immer mal wieder meine Antworten posten und ihr könnt mir gern sagen was ihr davon haltet.
Außerdem muss ich auch noch ein Gedächtnisprotokoll anfertigen... puuuhh
Welche Beschwerden bzw.Diagnose lag dem Arztbesuch/der Operation zugrunde?
WElche ärztlichen Behanldungen/Unterlassung hat nach Ihrer Auffassung zum Schaden geführt?
Wie ist das aktuelle Beschwerdebild? Befürchten Sie spätfolgen? wenn ja ,welche?
Wurde über die geplante Behandlung und dessen Behandlungsrisiko augeklärt? Wurden Behandlungsalternativen genannt? Wenn ja ,welche?
Wurde über eingetreten Risiken aufgeklärt? Wenn nein, hätten Sie in die Behandlung eingewilligt, wenn Sie über dieses Risiko aufgeklärt worden ´wären?`
Durch welche Umstände hat sich die Vermutung eines Behandlungsfehlers ergeben?
Zwecks der Aufklärung , wo es mir ja vorwiegend darum geht das ich nicht ordentlich über Langzeitfolgen aufgeklärt wurde und die ERweiterungsplastik garnicht erklärt bzw. die Teilbescheidung schlecht geredet wurde, meinte meine Freundin es langt nicht wenn er mir den bogen nur gibt oder nur kurz durchspricht, rechtlich gesehen ist er verpflichtet Punkt für Punkt mit mir durch zu gehen und mir zu erklären! DAs hat defintiv nich statt gefunden und das muss da auf jeden Fall mit rein!!!
Genau so das weder ich noch der Kinderarzt bis vor kurzem einen Abschlussbereicht noch die Histologie je zu Gesicht bekommen habe.
Das wird ein großer Auwand bis das final alles so passt das ich es abschicken kann udn wir mir auch psychisch wieder sehr viel kraft kosten... aber für meinen Sohn nehm ich das natürlich alles auf mich!! Das ist das einzige was ich noch tun kann!!!!
ich hab heute mal die Unterlagen gesichtet und ihc muss sagen: puuuuhh da kommt einiges an Arbeit auf mich zu!!!
Ich glaub es ist wirklcih wichtig das ich mir dafür ausreichend Zeit nehme die Antworten auf die gestellten Fragen richtig zu formulieren, Kleinigkeiten können hier ja einen großen Unterschied bei der Beurteilung des Gutachters machen!
Folgendes macht mir etwas Bauchschmerzen bzw. bin ich unsicher wie ich das Formulieren soll.... als 2017 die Phimose vom Kinderarzt diagnostiziert wurde und die Salbenbehanldung durch den Kinder-Chirurgen erfolgt ist, haben die beiden zum damaligen Zeitpunkt nicht gegen die gültige Leitlinie verstossen. Diese kam erst 7 Monate später raus... somit war nu die zweite Salbenbehanldung 2018 gegen die Leitlinie.... ich muss das alles so formulieren, dass klar ist, das ich den Verdacht habe, dass der Zustand der am Schluss bestand und das histologie Ergebnis (entzündet und vernarbt) wahrscheinlich durch die zu frühe manipulation entstanden ist.....
ich schreib hier mal alle Fragen die auf dem Bogen stehen auf und vielleicht kann mir der ein oder andere ja Tipps geben wie ich was am besten formulieren könnte bzw. bei welchen Fragen "vorsichtg" geboten ist... ich werde die nächsten Tage hier immer mal wieder meine Antworten posten und ihr könnt mir gern sagen was ihr davon haltet.
Außerdem muss ich auch noch ein Gedächtnisprotokoll anfertigen... puuuhh
Welche Beschwerden bzw.Diagnose lag dem Arztbesuch/der Operation zugrunde?
WElche ärztlichen Behanldungen/Unterlassung hat nach Ihrer Auffassung zum Schaden geführt?
Wie ist das aktuelle Beschwerdebild? Befürchten Sie spätfolgen? wenn ja ,welche?
Wurde über die geplante Behandlung und dessen Behandlungsrisiko augeklärt? Wurden Behandlungsalternativen genannt? Wenn ja ,welche?
Wurde über eingetreten Risiken aufgeklärt? Wenn nein, hätten Sie in die Behandlung eingewilligt, wenn Sie über dieses Risiko aufgeklärt worden ´wären?`
Durch welche Umstände hat sich die Vermutung eines Behandlungsfehlers ergeben?
Zwecks der Aufklärung , wo es mir ja vorwiegend darum geht das ich nicht ordentlich über Langzeitfolgen aufgeklärt wurde und die ERweiterungsplastik garnicht erklärt bzw. die Teilbescheidung schlecht geredet wurde, meinte meine Freundin es langt nicht wenn er mir den bogen nur gibt oder nur kurz durchspricht, rechtlich gesehen ist er verpflichtet Punkt für Punkt mit mir durch zu gehen und mir zu erklären! DAs hat defintiv nich statt gefunden und das muss da auf jeden Fall mit rein!!!
Genau so das weder ich noch der Kinderarzt bis vor kurzem einen Abschlussbereicht noch die Histologie je zu Gesicht bekommen habe.
Das wird ein großer Auwand bis das final alles so passt das ich es abschicken kann udn wir mir auch psychisch wieder sehr viel kraft kosten... aber für meinen Sohn nehm ich das natürlich alles auf mich!! Das ist das einzige was ich noch tun kann!!!!
