Der berüchtigte "Kulturrabatt"

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    • Der berüchtigte "Kulturrabatt"

      Beschlüsse des 70. Deutsche Juristentags:


      Dem Gesetzgeber ist nicht zu empfehlen, die kulturelle oder religiöse
      Prägung des Täters als Grundlage für einen neu zu schaffenden


      a. Rechtfertigungsgrund (sog. „cultural defense“) angenommen 90:0:0
      b. Entschuldigungsgrund angenommen 87:0:2


      heranzuziehen.
      Hört sich doch total gerecht und vernünftig an, oder? Alle Menschen sollen doch angeblich vor Gericht gleich sein, war das nicht so?

      Aaaber - listig, wie Juristen nun mal sind - jetzt kommt geschwind die Hintertür, der wischi-waschi-Gummiparagraph, das "religiöse Ausnahmerecht"


      Bei der Strafzumessung sollten tatrelevante kulturelle oder religiöse Gebote...



      ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn der Widerspruch zwischen kulturellen oder religiösen Geboten und dem rechtlichen Verbot für den Täter einen echten, schweren Konflikt begründete, und wenn zugleich die kulturelle oder religiöse Verhaltensnorm nicht in fundamentalem Widerspruch zur hiesigen Verfassungs- und Rechtsordnung steht. angenommen 81:3:5
      Und so hatte dieser Juristentag auch kein Problem damit, einen nur leicht getarnten, 100%igen Kulturrabatt (Legalisierung) in Form des §1631d BGB abzusegnen und alle Jungen in Deutschland um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu bringen.

      Ei, was steht denn über dem Juristentag-Gequake und über den sonstigen Gesetzen?

      Das angeblich immer noch gültige Deutsche Grundgesetz:

      Art. 3 GG (3):

      Niemand darf wegen... seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner... Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen... Anschauung...bevorzugt werden
      Steht da, wirklich. Aber manche Rechtsverdreher können oder wollen nicht lesen.

      Art. 3 GG (3):

      Niemand darf wegen seines Geschlechtes..benachteiligt werden

      Steht da, wirklich. Aber manche Rechtsverdreher können oder wollen nicht lesen.

      Was steht im §1631d BGB?


      ...Beschneidung des ... männlichen Kindes...
      "Männlich" - hat das wohl mit "Geschlecht" zu tun? Während man über Jahrzehnte viele Gesetze geschlechtlich symmetrisiert hat, den Geschlechtsbezug entfernt hat, hat man es tatsächlich geschafft im 21. Jahrhundert, im dritten Jahrtausend unserer Zeitrechnung ein klar geschlechtsdiskriminerendes Gesetz zu schaffen.
      Unglaublich, aber wahr.

      Noch mal:


      Niemand darf wegen seines Geschlechtes..benachteiligt werden
      Außer es sei das männliche Geschlecht, und man raube ihm einen funktionalen und sensiblen Teil seines gesunden Genitals.

      Hier wird ein Geschlecht gegenüber dem weiblichen und den "intersexuellen" glasklar benachteiligt, da beißt keine Maus einen Faden von ab!

      Wir haben jetzt also ein Hierarchie der Geschlechter:

      Ganz oben, das weibliche Geschlecht. Maximaler Schutz der Geschlechtsteile, hohe Strafen, bis zu 40 Jahre Verjährungsfrist
      Dann die Intersexuellen: eingeschränkter Schutz (strafbare Körperverletzung)
      Und der Bodensatz: kleine Jungen. Zum Verstümmeln freigegeben.

      Juristen konterkarieren den Rechtsstaat.

      Und das wirkt sich dann so aus:

      Amtsgericht Essen schrieb:

      Darüber hinaus war zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass es ihm eben nicht darum ging, seinen Sohn zu verletzen und ihm Schmerzen zuzufügen. Vielmehr ging es ihm darum, dass sein Sohn durch Schaffung der in der islamischen Gesellschaft üblichen Voraussetzungen in die Religionsgemeinschaft aufgenommen wird. So handelt es sich bei der Beschneidung um eine sowohl in der islamischen als auch in der jüdischen Gesellschaft verankerte Tradition, die auch in den USA, in Afrika sowie in der arabischen Welt weit verbreitet ist.
      Und was liefert dem Gericht die Begründung für diese grundgesetzwidrige religiöse Vorzugsbehandlung?

      Na klar, der 1631d!


      Mit der Neueinführung des § 1631d BGB hat auch der deutsche Gesetzgeber die Beschneidung der nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als eine gesetzlich zulässige Entscheidung sorgeberechtigter Eltern eingestuft und damit diese in anderen Kulturen übliche und verankerte Tradition entkriminalisiert.
      Hm, es gibt noch andere "Traditionen" gegenüber Kindern, die in anderen Kulturen übliche und verankert sind. Die hat der Gesetzgeber nicht "entkriminalisiert", sondern im Gegenteil, unter Strafe gestellt.
      Aber da geht es dann auch oder ausschließlich um weibliche Kinder.

      Unsere Verfassung schrieb:

      Niemand darf wegen seines Geschlechtes..benachteiligt werden
      Die sogenannten "Volksvertreter" (die große Mehrheit des Volkes war dagegen) sagten: Papperlapapp!


      Amtsgericht Essen schrieb:

      So handelt es sich bei der Beschneidung um eine sowohl in der islamischen als auch in der jüdischen Gesellschaft verankerte Tradition, die auch in den USA, in Afrika sowie in der arabischen Welt weit verbreitet ist.
      Ja, ja, ja! Das stimmt! Sind wir hier in Afrika, sind wir in den USA, sind wir in Arabien?

      Ja, die "Beschneidung" ist eine sowohl in Afrika als auch in Asien weit verbreitete Tradition, die von Mädchen. Die z.T ganz ähnliche Formen wie die von Jungen hat.
      Diese ist aber streng verboten.

      Die Züchtigung von Kindern ist auch eine weit verbreitete Tradition, z.T auch religiös begründet (12 Stämme, gewisse "Freikirchen"), die lange Zeit auch in Kinderheimen der beiden großen christlichen Kirchen in schlimmer Weise wütete.
      Ist aber - verboten! Und wird bestraft!

      Bei den "12 Stämmen" war nix mit Kulturrabatt. In den Knast sind manche gewandert, man hat ihnen die Kinder weggenommen, man hat Kinder von der Muttterbrust weggerissen. Grüne Politiker haben sich gewaltig echauffiert und waren auf einmal ganz dolle Kinderschützer.


      OK, die betrifft aber auch Mädchen. Das geht natürlich nicht! Und die 12 Stämme waren ja auch "nur" Christen.

      Ja ja,ja, eigentlich, im Prinzip, sollten alle Menschen vor Gericht gleich sein. Aber, um es mit Orwell zu sagen: "Manche sind gleicher"

      Und nun rekapitulieren wir mal. Ein Fall in Frankfurt, da hatte ein muslimischer Ehemann seine Frau geschlagen. Die Richterin triefte vor Kultur- und Religionsverständnis und rezitierte die bekannte einschlägige Koran-Sure.

      Was brach dafür ein Shitstorm los. Kulturrabatt, wenn es um eine Frau geht - das geht doch gar nicht!

      Der sonst stets pro-Jungenverstümmelung geifernde und vor Religionsverständnis sich überschlagende Heribert Prantl konnte auf einmal ganz anders!


      Heribert Prantl schrieb:

      Toleranz bedeutet mitnichten, dass jeder machen kann, was er will.
      Toleranz heißt nicht Beliebigkeit, heißt nicht, dass man für alles
      Verständnis haben soll. Toleranz ist nichts Schrankenloses. Sie kann nur
      innerhalb klarer Grenzen existieren.


      Diese Grenzen setzt in Deutschland das deutsche Recht, nicht ein Koran oder sonst ein heiliges Buch. Wenn diese Grenzen nicht geachtet werden, wird aus Wohltat Plage....

      Die Richterin hatte ... die Ansicht vertreten, dies sei zumutbar - das
      allerdings mit dem törichten Hinweis darauf, dass die ...aus einem
      anderen Kulturkreis stammten und es im Koran nun einmal ein ...Recht
      gebe.


      Das war eine unwürdige, eine obszöne Begründung...

      Aber klar, hier war das Opfer ja eine FRAU!

      Und natürlich wurde jenes Urteil in 2. Instanz ratz-fatz zerfetzt.

      Weil - das ist ja klar, wenn es gegen Frauen oder Mädchen geht, dann kann es keinen Kulturrabatt geben!

      Weil wir ja wohl alle gegen geschlechtliche Diskriminierung sind, oder?! :S

      Und jetzt verstehen wir auch besser, was mit den Beschlüssen des 70. dt. Juristentages gemeint war:


      3. Bei der gerichtlichen Prüfung der Vermeidbarkeit eines
      Verbotsirrtums nach § 17 StGB sollten die Gerichte die kulturellen und
      religiösen Prägungen des Täters


      a. voll – auch entgegen den Wertungen der deutschen Rechtsgemeinschaft – berücksichtigen; abgelehnt 0:92:0

      [geht natürlich nicht, wegen der Frauen und Mädchen!]



      b. nur im Ausnahmefall [sprich: Jungen] berücksichtigen. Bei der Prüfung wird es
      maßgeblich auf das Gewicht der Rechtsgutsverletzung ["dieses winzige Hautstückchen, blabla"...] ankommen. angenommen
      48:34:7


      4. Bei der Strafzumessung sollten tatrelevante kulturelle oder religiöse Gebote



      a. auch dann, wenn der Täter diese als für sich verbindlich
      betrachtet hat, nicht strafmildernd berücksichtigt werden; abgelehnt
      24:51:11

      [klar, "geht nicht" - wegen der Jungenverstümmelung]


      b. ausnahmsweise [wenn es um kleine Jungen geht] berücksichtigt werden, wenn der
      Widerspruch zwischen kulturellen oder religiösen Geboten und dem
      rechtlichen Verbot für den Täter einen echten, schweren Konflikt
      begründete [wie ist das bei den Bohra, bei den 12 Stämmen?] , und wenn zugleich die kulturelle oder religiöse
      Verhaltensnorm nicht in fundamentalem Widerspruch zur hiesigen
      Verfassungs- und Rechtsordnung [bloß gegen Art. 1 und 2 und weitere GG] steht. angenommen 81:3:5
      Wir lernen:

      Kulturrabatt - wenn die Opfer Mädchen oder Frauen sind - böse, böse, böse!

      Kulturrabatt - wenn die Opfer Jungen sind - für diese furchtbaren Juristen völlig OK

      Der Trick ist, dass man den Jungen den Opfer-Status einfach abdefiniert.

      Das Essener Urteil und andere, ähnliche heben ja eben nicht auf den körperlichen schaden ab, den der Junge erlitten hat. Nicht der Junge ist für diese Gerichte das Opfer, das kann ja gar nicht sein, wegen 1631d - sondern die Mutter - eine Frau! Weil ihr Bestimmungsrecht über den Jungen übergangen wurde.

      Und wenn eine Frau Opfer ist, dann muss es schon eine, wenigstens symbolische (zur Bewährung ausgesetzt) geben.

      Denn sonst - mit ihrer Zustimmung (also Mittäterschaft) hätte es ja nicht einmal einen Prozess gegeben.
      weil - unser Gesetzvermurkser findet Genitalvestümmelung ja völlig OK, wenn sie allein das männliche Geschlecht betrifft. Dann wäre das eine schützenswerte kulturelle Errungenschaft.

      justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/a…1_16_Urteil_20160901.html


      web.archive.org/web/2014092719…der-abteilung-strafrecht/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Interessant auch:


      Die Einlassung des Angeklagten, dass die sorgeberechtigte Mutter, die Zeugin J, in die Beschneidung des C eingewilligt habe, konnte durch die Beweisaufnahme widerlegt werden. So bekundete die Zeugin J, dass sie keinesfalls jemals in einen solchen Eingriff eingewilligt habe. Zwar gehöre sie auch der islamischen Religionsgemeinschaft an, bei der die Beschneidung auch allgemein üblich sei. Die Beschneidung sei jedoch nicht zwingend erforderlich und sie habe das für ihren Sohn auch nicht gewollt. Dies habe sie auch gegenüber dem Kindsvater und den weiteren Familienangehörigen von Anfang an klargestellt. Sie habe sogar klargestellt, dass sie beabsichtige, die Polizei einzuschalten, soweit sie erfahren sollte, dass das Kind beschnitten werden sollte.
      Soweit zum Thema: "Die Muslime können gar nicht anders, die müssen das machen!"
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