Schmerzensgeldforderung abgewiesen.

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    • PS: Ich bin kein Anwalt.

      Aber entscheidend für die Einwilligung zu einem operativen Eingriff sind immer die Informationen vor der Operationen.

      Hinterher nach Durchführung eines Eingriffs noch Gründe für dessen Notwendigkeit sozusagen "nachzuliefern", selbst wenn Sie zutreffend sind, die aber im Rahmen der Aufklärung zur Einwilligung nicht erwähnt wurden, macht die Einwilligung nicht nachträglich rechtswirksam.


      Oder anders formuliert: Wenn ich einwillige, dass ein Arzt mir ein Bein amputiert auf der Grundlage von Befunden, die nach den fachlichen Standards physiologisch waren aber mir der Arzt fälschlicherweise als "Amputationsindikation" präsentiert wurden, liegt auch dann eine nicht rechtswirksame Einwilligung vor, wenn sich hinterher bei der Obduktion des amputierten Beins herausstellt, dass das Bein einen Tumor hatte.
    • Sokrates schrieb:

      LiLi1316 schrieb:

      Jetzt eben die große Frage: kommen die Narben nur von der Salbenbehanldung??? wir waren wirklich extrem vorsichtig!!! beim duschen aht er es immer selbst gemacht und beim cremen waren wir wirklcih ganz ganz vorsichitg beim zurück schieben... .wie kann das passieren???
      Ich vermute eher, dass sich die physiologische Vorhautenge, nachdem durch die unnötige Salbenbehandlung vorzeitig beseitigt worden war, sich wieder zurückbildete. Es kann durchaus passieren, dass eine Vorhaut nach erfolgter Salbenbehandlung "wieder" nicht-zurückziehbar wird.
      Aber kann es sein das eine Vorhautverengung nach Sablenbehandlung sogar schlechter wird?? eigentlich nicht, oder? Weil der Befund von 2017 liest sich besser als der von 2019 und das war auch unser Eindruck warum wir nochmal hin sind weil die Enge auf uns viel enger gewirkt hat als vorher...... also das ist doch nicht natürlich das die Verengung über die Jahre schlechter wird?? zurück zum Usprungszustand , ja, das verstehe ich ,aber enger??


      Was bedeutet eigentlich : lockere Präputialfibrose? was muss ich mir da vorstellen? so schlimm kann die Vernarbung ja dann nicht gewesen sein, wenn er sie selbst vorher nicht mal gesehen/diagnostiziert hat?


      Sokrates schrieb:

      Gab es da mal eine histologische Untersuchung? Wurde die entfernte Vorhaut nachher histologisch im Labor untersucht?
      Nein... von LS wurde auch nie nur eine Silbe erwähnt.... das erste Mal von diesem Krankheitsbild hatte ich hier gehört...



      Sokrates schrieb:

      PS: Ich bin kein Anwalt.

      Aber entscheidend für die Einwilligung zu einem operativen Eingriff sind immer die Informationen vor der Operationen.

      Hinterher nach Durchführung eines Eingriffs noch Gründe für dessen Notwendigkeit sozusagen "nachzuliefern", selbst wenn Sie zutreffend sind, die aber im Rahmen der Aufklärung zur Einwilligung nicht erwähnt wurden, macht die Einwilligung nicht nachträglich rechtswirksam.


      Oder anders formuliert: Wenn ich einwillige, dass ein Arzt mir ein Bein amputiert auf der Grundlage von Befunden, die nach den fachlichen Standards physiologisch waren aber mir der Arzt fälschlicherweise als "Amputationsindikation" präsentiert wurden, liegt auch dann eine nicht rechtswirksame Einwilligung vor, wenn sich hinterher bei der Obduktion des amputierten Beins herausstellt, dass das Bein einen Tumor hatte.
      das sehe ich eben auch so... die OP Empfehlung war in dem Moment nicht richtig... es gab keine Narbe... die angeblichen Narben wurden erst bei der OP selbst entdeckt....
    • LiLi1316 schrieb:

      Was bedeutet eigentlich : lockere Präputialfibrose? was muss ich mir da vorstellen? so schlimm kann die Vernarbung ja dann nicht gewesen sein, wenn er sie selbst vorher nicht mal gesehen/diagnostiziert hat?

      Das verstehe ich auch nicht. Unter einer "Fibrose" versteht man eine krankhafte Bindegewebsvermehrung - in der Regel infolge äußerer Schädigungen oder Verletzungen. Narben können das Endresultat einer Fibrose sein.

      LiLi1316 schrieb:

      Was bedeutet eigentlich : lockere Präputialfibrose? was muss ich mir da vorstellen? so schlimm kann die Vernarbung ja dann nicht gewesen sein, wenn er sie selbst vorher nicht mal gesehen/diagnostiziert hat?

      Und jetzt frage ich mich, worauf diese Information der "Präputialfibrose" eigentlich beruht?! Äußere sichtbare Narben gab es keine - jedenfalls hat man dir die nicht mitgeteilt. Und eine histologische Untersuchung der entfernten Vorhaut, bei der man für das bloße Aussage nicht sichtbare Abnormalitäten oder fibrotische Veränderungen hätte feststellen konnte, fand auch nicht statt.


      Könnte sein, dass man nachträglich noch was hinzugedichtet hat - um sich rechtlich und gegenüber den Krankenkassen abzusichern. Ich meine der Arzt war ja schon mal unter Beobachtung. Ich weiß es nicht.
    • zwei fragen die mich wirklcih beschäftigen sind :

      kann man mit der Diagnose Lockere Präputialfibrose von einer Vernarbung ausgehen ?

      und kann man vom Bericht von 2017 auf 2019 eine verschlechterung von der Verengung heraus lesen??

      Das wäre halt beides wichtige Punkte im Thema MDK Gutachten....


      Der Usprungszustand 2017 war ja bis auf die Schnürrung garnicht sooo schlimm, warum hier gleich eine Salbenbehandlung bleibt mir bis heute ein Rätsel?

      Ach und weiß zufällig jemand ob eine Frenelum breve in dem Alter normal ist und sich noch hätte verwachsen können?
    • LiLi1316 schrieb:

      Der Usprungszustand 2017 war ja bis auf die Schnürrung garnicht sooo schlimm, warum hier gleich eine Salbenbehandlung bleibt mir bis heute ein Rätsel?


      Dieser Schnürring ist ein völlig normal. Das ist einfach ein normaler Bestandteil der physiologischen Phimose (Vorhautverklebung- und enge) Die Vorhautöffnung ist entwicklungsbedingt noch verengt, und wenn man sie versucht zurückziehen, bildet sich eine Art Schnürring.

      Kayaba et al. hat bei seiner Studie über die Entwicklung der zurückziehbaren Vorhaut auch die Präsenz eines Schnürrings ("tight ring") untersucht. Er stellte fest, dass die Häufigkeit eines Schnürringes zusammen mit der physiologischen Phimose im Laufe der Entwicklung verschwindet.


      Kayaba et al. (1996) schrieb:

      The incidence of completely retractable prepuce (type V) increased from 0% at age 6 months to 62.9% at age 11 to 15 years, while that of a tight ring decreased from 84.3 to 8.6%.

      **** **** ****

      Die Häufigkeit einer vollständig zurückziehbaren Vorhaut (Typ V) stieg von 0 % im Alter von 6 Monaten auf 62,9 % im Alter von 11 bis 15 Jahren, während die eines engen Rings von 84,3 auf 8,6 % zurückging.

      LiLi1316 schrieb:

      Ach und weiß zufällig jemand ob eine Frenelum breve in dem Alter normal ist und sich noch hätte verwachsen können?

      Ja, das ist mir auch negativ aufgefallen. Diese Diagnose des "Frenulum breve" bei einem 5-Jährigen mit physiologischer Phimose erscheint mir auch komplett unseriös. Um es ganz freundlich zu formulieren.

      Wie will er das festgestellt haben, wenn die Vorhaut sich ohnehin nicht zurückziehen lässt?! Das ist anatomisch unmöglich.

      Um ein Frenulum breve diagnostizieren zu können, müssen andere Zustände, die die Retraktion der Vorhaut verhindern, ausgeschlossen sein. Erst wenn sich die Vorhautverklebung gelöst hat und die Vorhaut ausreichend weit ist, kann vermutet werden, dass ein Frenulum breve die Ursache ist, wenn sich die Vorhaut trotzdem nicht zurückziehen lässt.
    • Sokrates schrieb:

      Aber nochmal zur Klarheit:

      Wo wurden denn die Befunde "Frenulum breve" oder "Präputialsklerose" denn vermerkt:

      * Bei der ersten Untersuchung 2017

      * Bei der zweiten Untersuchung 2019

      * Oder im Abschlussbericht nach der Operation?!
      Befund 2017 nach Erstuntersuchung von dr.Deindl:
      Praeputium zwar eng , aber fast zur Hälfte reponibel, Meatus einsehbar, Frenulum breve,Vorhautverklebung ,Schnürrung

      Befund 2019 nach 2x Salbenbehandlung über die letzten zwei Jahre:
      Präputialstenose
      Meatus knapp einsehbar, Präputium eng, minimal reponibel


      jetzt ist eben die Frage, das klingt doch nach einer verschlechterung, oder?? ich versteh das nicht... es hätte sich ja entweder verbessern müssen oder zum Urzustand zurück gehen müssen???

      Im Abschlussbereicht den ich mir ja erst dieses Jahr angefordert habe steht zur OP imApril 2019 folgendes:

      Zustand nach Frenulum breve und Präputialstenose , Histologie: spärliches subepitheliales Lymphozyteninfiltrat und lockere Präputialfibrose (wie bei einer Phimose)


      was soll das denn heißen??? Lymhozyteninfiltrat ist wohl anzeichen einer Entzündung??? Frage ist jetzt ,war das wirklich alles so vorhanden oder wurde es erfunden um die OP abrechnen zu können?
      Warum hat sich der Zustand von 2017 auf 2019 verschlechtert?? Nur durch die unnötige Salbenbehandlung???
    • LiLi1316 schrieb:

      Im Abschlussbereicht den ich mir ja erst dieses Jahr angefordert habe steht zur OP imApril 2019 folgendes:

      Zustand nach Frenulum breve und Präputialstenose , Histologie: spärliches subepitheliales Lymphozyteninfiltrat und lockere Präputialfibrose (wie bei einer Phimose)


      was soll das denn heißen??? Lymhozyteninfiltrat ist wohl anzeichen einer Entzündung??? Frage ist jetzt ,war das wirklich alles so vorhanden oder wurde es erfunden um die OP abrechnen zu können?

      Es wurde doch gar keine histologische Untersuchung durchgeführt?! Woher will Deindl denn das alles wissen?

      Nur weil man die Vorhaut abschneidet, kann man auch nicht mehr als vorher erkennen.


      LiLi1316 schrieb:

      was soll das denn heißen??? Lymhozyteninfiltrat ist wohl anzeichen einer Entzündung??? Frage ist jetzt ,war das wirklich alles so vorhanden oder wurde es erfunden um die OP abrechnen zu können?
      Ja, das war auch mein erster Gedanke. Irgendwas aufschreiben, was möglichst pathololigisch/krankhaft klingt - auch Befunde, die auf eine histologische Untersuchung hindeuten, die es nie gab.

      Dieser Arzt war bereits unter Untersuchung.
    • Du hast mir gesagt, dass keine histologische Untersuchung der entfernten Vorhaut (d. h. eine Untersuchung der Vorhaut unter dem Mikroskop durch einen Pathologen) stattgefunden hat, richtig?!

      Trotzdem steht im Abschlussbericht etwas von "Histologie": Histologie bedeutet eigentlich mikroskopische Anatomie. Der Begriff "Histologie" deutet darauf, dass dies die Befunde einer histologischen Untersuchung waren.

      Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was das in einem Abschlussbericht zu suchen hat, wenn keine histologische Untersuchung stattgefunden hat. Das stinkt doch zum Himmel.


      Wurde dieser Abschlussbericht auch an die Krankenkasse geleitet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Sokrates schrieb:

      Du hast mir gesagt, dass keine histologische Untersuchung der entfernten Vorhaut (d. h. eine Untersuchung der Vorhaut unter dem Mikroskop durch einen Pathologen) stattgefunden hat, richtig?!

      Denn diese Begrifflichkeiten "Präputialfibrose" und auch "Lymhpozyteninfiltrat" sind eigentlich Begrifflichkeiten aus einer histologischen Untersuchung.

      Ich bin kein Experte für Histologie, aber wie will man ein "Lymhpozyteninfiltrat" mit bloßem Auge erkennen?! Außerdem heißt es im Bericht bereits "Histologie" - das impliziert eine miskroskopische histologische Untersuchung.
      Ich bin davon ausgegangen das es keinen histologischen Befund gab weil weder beim Vorgespräch noch bei der Nachuntersuchung was davon erwähnt wurde....

      Weder ich noch der Kinderarzt hatten ja auch einen Abschlussbericht, diesen hab ich mir dieses Jahr dann in der neuen Praxis nachgefordert und da kam dann aber nicht der Usprüngliche Bericht vom April 2019 ( insofern es da überhaupt einen gibt) sondern ein erstellter Bericht von allen Untersuchungen zusammen gefasst bis zum OP Abschluss... und da hab ic hdann das erste mal die Histologie gesehen wusste aber garnicht das damit die Untersuchung der entfernten Vorhaut gemeint ist.

      Macht es Sinn in der Praxis zu fragen ob die Vorhaut wirklich von einem Labor untersucht wurde??

      Wenn dem allem so wäre, da bleibt immr noch die Frage: woher die Entzündung und der beginn der Narbenbildung? Hätte man noch was tun können oder war die OP dann mit dem Befund doch die richtige entscheidung?? sei jetzt mal dahin gestellt warum die vorhaut in so einem zustand war...
    • LiLi1316 schrieb:

      Macht es Sinn in der Praxis zu fragen ob die Vorhaut wirklich von einem Labor untersucht wurde??

      Gute Frage: Das weiß ich nicht. Die Frage ist, wie ehrlich werden die dir diese Frage beantworten?!

      Wenn dann solltest du auch konkrete Beweise verlangen, dass eine histologische Untersuchung stattfand. Name und Adresse des Pathologen.


      Denn wenn keine histologische Untersuchung stattgefunden hat, aber im Abschlussbericht trotzdem Ergebnisse einer histologischen Untersuchung stehen- dann ist das eine Form von Täuschung.

      Warum diese Täuschung stattfand, das ist natürlich eine Frage für sich.
    • Ich hab eine Mail an die Praxis geschrieben die sollen mir bitte eine Kopie des histologischen Laborberichts schicken.

      Die sind aber wohl jetzt bis nächste Woche im URlaub, da kam eine automatische Antwort....

      Mal gucken....die Frage ist, wenn ich den Bericht von Ihnen nicht bekomme, wie kann ich Beweisen das evlt. garkeine histologische Untersuchung statt gefunden hat?
    • LiLi1316 schrieb:

      Mal gucken....die Frage ist, wenn ich den Bericht von Ihnen nicht bekomme, wie kann ich Beweisen das evlt. garkeine histologische Untersuchung statt gefunden hat?

      Gute Frage. Das weiß ich nicht. Wie kann man beweisen, dass etwas NICHT stattgefunden hat?

      Theoretisch sämtliche Pathologen im näheren Umkreis kontaktieren und nachfragen. Das ist aber extrem mühsam.
    • Hallo zusammen,
      ich habe beim Aufräumen auf meinem Rechner ein Urteil zum Thema Schmerzensgeld nach Beschneidung gefunden. Ich weiß nicht mehr auf welcher Website ich es im Internet gelesen hatte, aber ich fand es wohl so interessant, dass ich es abgespeichert habe.
      Es handelt sich dabei erfreulicherweise um ein Urteil, das im Sinne des Klägers entschieden wurde.
      Es ist ein Urteil aus dem Jahr 2002 vom Landegericht Osnabrück. Vielleicht kennt es ja auch der ein oder andere von Euch schon...
      Aber ich denke, es passt in diesen Thread rein.
      Grüße, Logo :)
      Dateien
    • ist ja erstaunlich das er im Jahr 2000 schon soviele Infos finden konnte z.b. zum thema alternativer Salbenbehandlung oder auch das die Phimose sich erst bis zur Pubertät löst etc. ... das heißt das dieses Wissen schon seit Jahrzehnten da ist aber immer noch so viele Ärzte falsch behandeln... es ist einfach nur unbegreiflich
    • ja aber auch die müssen die Infos ja irgendwo her haben.. ich dachte zur damaligen Zeit war das alles noch garnicht so bekannt!??? bin immer so von den 2010 ausgegangen seit dem diese Erkentnisse näher beleuchtet wurden und alternative Behanldungen etc. anwendung gefunden haben...

      das macht mich natürlich noch wütender das 20 Jahre später mein Sohn wieder nach der gleichen alten Schosse fehlbehandelt wurde...
    • LiLi1316 schrieb:

      das macht mich natürlich noch wütender das 20 Jahre später mein Sohn wieder nach der gleichen alten Schosse fehlbehandelt wurde...
      Das die Beschneidung negative Konsequenzen für das sexuelle Erleben hat ist schon seit der Antike bekannt, sonst hätten die Ägypter ja nicht ihre Sklaven Zwangs-beschnitten als Abstufung zu sich.
      Das Problem sind dem hartnäckigen Beschneidung-Befürworter die permanent mit der auch so lächerlichsten Argumentation und einer Riesen-Lobby ihre Fehlinformationen über die Jahrhunderte bis heute verbreiten.
    • Das Gerichtsurteil von Osnabrück findet sich aktuell auch auf der Website der Kanzlei Dr. Rosenke.
      Diese Anwältin schreibt sich explizit das Thema "Zirkumzision von Jungen" auf die Fahne.
      Die Dame hat sich offensichtlich intensiv mit der Materie befasst und ist vielleicht eine gute Wahl, falls jemand in puncto Beschneidung eine Klage anstrengen möchte.
      Die Website ist jedenfalls lesenswert. Ein anderes dort abgedrucktes Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2017 ging wohl nicht positiv für den Kläger aus. Kann also je nach Einzelfall mal so und mal so ausgehen.
      Ich erlaube mir hier mal den Link zu nennen:
      dr-rosenke.de/zirkumzision-von-jungen.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Logo ()

    • Das Urteil vom 1. Juli 2021 (Aktenzeichen I-8 U 165/20) ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar.

      Selbstbestimmung August 2021 schrieb:

      "In der Kürze liegt die Würze" - in der NRW-Justiz ist offenbar fade Kost angesagt
      Zeichen und Wunder! Das Urteil ist jetzt tatsächlich abrufbar:

      openjur.de/u/2363250.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Zeichen und Wunder! Das Urteil ist jetzt tatsächlich abrufbar:

      openjur.de/u/2363250.html

      In der Form ist das Urteil eine Schande! (bin kein Anwalt, liefere hier keine Rechtsberatung)

      OLG Düsseldorf schrieb:

      [Der Kläger] trägt vor, das Landgericht gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Zirkumzision nicht festzustellen sei. Rechtsirrig sei auch die Annahme des Landgerichts, über die Möglichkeit einer Salbentherapie als Alternative zur Operation habe nicht aufgeklärt werden müssen.
      Im Zentrum der diesbezüglichen Ablehnung stehe die Ansicht des Landgerichts, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine konservative Therapie zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behandlung eine medizinisch gleichwertige Alternative zur Operation gewesen sei.
      Na, dann schauen wir uns mal an, welche "Therapie" der Kläger denn erhalten hat:

      Yelock schrieb:

      (ich wurde übrigens low and tight Beschnitten - Fenulum scheint mit entfernt worden zu sein oder starkt beschädigt, kennt sich jemand damit aus wie man das feststellen kann?)
      Sieh an, das Landgericht behauptet also, dass die "konservativeren Therapien" nicht gleichwertig sind. Was sind denn ein paar Beispiele für Therapien, die "konservativer" sind als Low-and-Tight? Mir fallen sofort ein: Low-and-Loose, High-and-Tight, High-and-Loose und natürlich, ganz unabhängig von der Vorhaut: die Beibehaltung des Frenulums.
      Also auf Gutdeutsch sagt das Landgericht: Hätte man statt der Low-and-Tight Verstümmelung eine andere Form gewählt, oder hätte man das Frenulum nicht entfernt dann wäre die Heilungswahrscheinlichkeit geringer gewesen.
      Interessant, was das Landgericht da raushaut. Alle mir bekannten Quellen (auch die von damals) die die 4 Standardverstümmelungen beschreiben, stellen diese als gleichwertig dar. Und dass die Amputation des Frenulums irgendwie die Heilungswahrscheinlichkeit erhöhen soll ist mir auch nicht bekannt.



      Außerdem würde mich interessieren, wann die Dokumentation zu dem Urteil auf arte hochgeladen wird, @Yelock gibt es dazu schon irgendwas neues?

      Yelock schrieb:

      Mein Fall wird der zentrale rote Faden in einer 52 Minütigen Artedoku... Und ich verspreche euch diese Dokumentation wird es in sich haben. Die ganze Welt kann dort den Schindluder betrachten den einige deutsche Urologen und Gerichte treiben.
      deutsch, männlich, verstümmelt
      ➔ zu meiner Geschichte
      *Kotz*
    • Auch wenn dies nicht detaillierter dokumentiert war, konnte der Kläger so das Vorliegen einer noch physiologischen Phimose nicht beweisen.
      Wie soll er das auch? Seine Vorhaut ist ja längst verfault!

      Ist das nicht Beweislastumkehr? Der Arzt schneidet etwas vom Kinderkörper ab, müsste er nicht nachweisen, dass sein Handeln korrekt war?


      Andererseits kann der Relevanz des Fehlens, der Unzulänglichkeit oder der Unvollständigkeit einer Dokumentation auch schon entgegenstehen, dass sie gar nicht mehr aufzubewahren war. Denn muss ein Arzt Unterlagen nicht länger zivil- oder berufsrechtlich aufbewahren, was von Ausnahmen abgesehen (z. B., wenn mit späterer Inanspruchnahme bereits absehbar zu rechnen ist) grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung der Fall ist, darf ihm wegen Vernichtung, Verlust oder Unvollständigkeit der Unterlagen nach diesem Zeitpunkt kein Nachteil mehr entstehen
      Das ist ja sehr praktisch - für die Ärzte...

      Wer also mit vier vorhautberaubt wurde muss bis 14 klagen, sonst ist die Dokumentation im Orkus und er kann nichts beweisen.

      link.springer.com/article/10.1007/s00092-022-4833-1
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"