Bzw Ehrhart Körting SPD
Nicht durch eine Änderung, durch die Neuschaffung des §1631d, Und auch nicht "aus religiösen Gründen" sondern auch "weil heute Mittwoch ist". Nach Gründen fragt das Gesetz nicht. Es entrechtet einfach nur alle Jungen.
Ein höheres Gerichtsurteil gibt es dazu noch nicht. Die Regierung hat sich ja auch flugs nach Klagemöglichkeiten vor dem BVerfG erkundigt, und war sehr erleichtert, dass damit so bald nicht zu rechnen sei. Die vom 1631d Betroffenen sind noch zu jung.
Und da hat Angela Merkel, ganz nach ihrem Motto "Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind umzusetzen" sofort Leutheusser-Schnarrenberger angewiesen dieses Urteil wegzufegen.
Und ganz am Schluss:
Immer? Nein, aber immer öfter.
Kommt halt auf die Religionsgemeinschaft an. Bei christlichen Religionsgemeinschaften a la 12 Stämme eher nicht. Da kreischen dann sogar mal die Grünen auf.
Obwohl sie auch mehrheitlich für die permanente Trockenlegung von natürlichen Feuchtbiotopen gestimmt hatten. Ja, so sind sie, die Grünen.
tagesspiegel.de/berlin/urteile…richtig-ist/27181504.html
"Die Zulassung der Beschneidung von Kindern" - hallo? Es wurde ganz im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter nur die Verstümmelung von Jungen "zugelassen"! Das Recht auf körperliche Unversehrtheit für die andere Hälfte der Kinder ist gut geschützt.Der Bundesgesetzgeber hat die Beschneidung eines männlichen Kindes aus religiösen Gründen durch eine Änderung in Paragraf 1631d Bürgerliches Gesetzbuch zugelassen.
Die Zulassung der Beschneidung von Kindern und des betäubungslosen Schächtens von Tieren greifen dabei tief und durchaus nicht unproblematisch in andere Verfassungsrechte ein, bei den Kindern in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz und bei den Tieren in den Schutz der Tiere nach Artikel 20a Grundgesetz.
Nicht durch eine Änderung, durch die Neuschaffung des §1631d, Und auch nicht "aus religiösen Gründen" sondern auch "weil heute Mittwoch ist". Nach Gründen fragt das Gesetz nicht. Es entrechtet einfach nur alle Jungen.
Über die Genitalverstümmelung von Jungen hat das Kölner LG entschieden. Dass diese logischerweise eine strafbare Körperverletzung sei.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Gegensatz dazu mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 ein Verbot des Schächtens ohne Betäubung der Tiere in Belgien gerechtfertigt
Ein höheres Gerichtsurteil gibt es dazu noch nicht. Die Regierung hat sich ja auch flugs nach Klagemöglichkeiten vor dem BVerfG erkundigt, und war sehr erleichtert, dass damit so bald nicht zu rechnen sei. Die vom 1631d Betroffenen sind noch zu jung.
Und da hat Angela Merkel, ganz nach ihrem Motto "Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind umzusetzen" sofort Leutheusser-Schnarrenberger angewiesen dieses Urteil wegzufegen.
Was soll das in dem Zusammenhang mit "Beschneidung"? Will Körting zum Ausdruck bringen - Religion geht über alles?Ich habe meine Haltung zu dieser Frage geändert und plädiere seit Längerem für eine allgemeine Öffnung der Schulen für Lehrerinnen mit Kopftuch.
Und ganz am Schluss:
Radio Eriwan sagt: Im Prinzip ja. Aber manchmal offenbar doch. Die Religionsfreiheit der Eltern, nicht die Religions-freiheit der Kinder. Denen darf man jetzt einen unauslöschlichen religiösen Stempel aufrücken, ob sie später religiös sein möchten oder nicht - der Stempelabdruck bleibt. Wenn es nur ein Abdruck wäre..Die Religionsfreiheit wird durch unsere Verfassung geschützt, aber sie steht nicht vor anderen Grundrechten.
Immer? Nein, aber immer öfter.
Kommt halt auf die Religionsgemeinschaft an. Bei christlichen Religionsgemeinschaften a la 12 Stämme eher nicht. Da kreischen dann sogar mal die Grünen auf.
Obwohl sie auch mehrheitlich für die permanente Trockenlegung von natürlichen Feuchtbiotopen gestimmt hatten. Ja, so sind sie, die Grünen.
tagesspiegel.de/berlin/urteile…richtig-ist/27181504.html
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.