Isabella Fochler: "Grenzen der Religionsfreiheit von Obsorgeberechtigten im Hinblick auf das Kindeswohl"

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    • Isabella Fochler: "Grenzen der Religionsfreiheit von Obsorgeberechtigten im Hinblick auf das Kindeswohl"

      LOL, was soll bei einer Diplomarbeit an einem "Institut für Legal Gender Studies, Diversity und Antidiskriminierungsrecht" schon anderes herauskommen als:

      Mädchenverstümmelung: Igitt, pfui bah!
      Jungenverstümmelung: harmlos und voll OK?

      epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/5590277
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Pizarro73 schrieb:

      Für sowas kriegt man ein Diplom?
      Selbstverständlich, an der Uni von Oceania gibt es dafür ein Diplom in AntiDiskrim.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Dieses Kapitel soll sich mit der Frage auseinandersetzen, wann ein religiös motiviertes
      Verhalten eines Erziehungsberechtigten das Kindeswohl derart beeinträchtigt, dass eine
      Kindeswohlgefährdung vorliegt.
      Sinn?
      Wenn das Kindeswohl beeinträchtigt wird, liegt keine Gefährdung des Kindeswohls mehr vor sondern, dann ist die Beeinträchtigung des Kindeswohls ja bereits eingetreten!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • In eine Verletzung oder Verstümmelung des Penis, die geeignet
      ist eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann daher
      ebenfalls nicht eingewilligt werden.
      Nach den Erläuterungen in der RV 86 sind einfache Beschneidungen
      der männlichen Penisvorhaut jedoch von dem
      Einwilligungsverbot ausgenommen und somit einer Einwilligung der Obsorgeberechtigten zugänglich.
      Aha Radio Eriwan lässt grüßen. "Im Prinzip ja..."

      Ist die Vorhaut denn gefühllos, dass sie zum sexuellen Empfinden nicht beiträgt?

      Und die Vorhaut von Mädchen dürfen Eltern dann sicher auch absäbeln lassen?

      "Einfach" - Zweimal kann man die Vorhaut auch nicht abschneiden.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Auch schön "Ab dem 14.Lebensjahr kann ein Junge zu einer religiös motivierten Beschneidung nicht gezwungen werden."

      Vorher also schon. Diese Form von Feminismus ist ekelt mich einfach nur noch an. Wie nonchalant Frauen Jungen Rechte absprechen, die sie für sich und Mädchen für völlig selbstverständlich und nicht verhandelbar halten. Der Autorin würde ich wirklich gerne mal meine Meinung sagen.
    • Und natürlich: AAP, AAP, AAP... europäische Kinderärzteorganisationen gibt es gar nicht? Oder sind die in Europa irrelevant?

      Aber so muss man halt vorgehen, wenn am Ende das "richtige", erwünschte und eine gute Note von "Dr.in" Greif herauskommen soll.
      Denn - das ist ja klar - Diskriminierung kann es immer nur zum Nachteil von FRAUEN geben, sixtas!!!?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • R2D2 schrieb:

      Auch schön "Ab dem 14.Lebensjahr kann ein Junge zu einer religiös motivierten Beschneidung nicht gezwungen werden."
      Eh, warum eigentlich nicht?

      Weil die Burschen mit 14 heutzutage oft schon ganz schön kräftig sind und sich wehren können? *Brech*

      Man will ja nicht riskieren, dass auch der "Beschneider" Schaden nehmen könnte.

      "Die Grenzen der Religionsfreiheit" - wenn Fochler ehrlich wäre hätte sie ihr Machwerk "Die Grenzen der Gleichberechtigung von Mann und Frau" genannt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Der Grundrechtseingriff...
      Der Eingriff ist in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, um religiöse und weltanschauliche Vielfalt wie
      auch Toleranz zu gewährleisten. Das eingesetzte Mittel, die Beschneidung, ist geeignet, diese
      Ziele zu gewährleisten...
      Ist es demokratisch, wenn der Staat, sich über das Rechtsempfinden der großen Mehrheit der Bürger hinweg setzt?

      Tolerant? Gegenüber den Jungen, den Betroffenen? Wo bleibt die Toleranz gegenüber dem natürlichen Zustand des kindlichen Genitals, gegenüber der Vorhaut, ihren Funktionen, ihren Nerven?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Wallner gibt zu bedenken, dass bei der Diskussion andere gleichwertige bzw für das kindliche
      Wohl gefährlichere Verhaltensweisen von Obsorgeberechtigten mitbedacht werden sollten. Ich
      schließe mich dieser Meinung an und denke, dass bei einem gesetzlichen Verbot der
      medizinisch nicht indizierten Beschneidung auch Verhaltensweisen von Eltern wie Rauchen in
      der Nähe des Kindes oder die Ernährung des Kindes gesetzlich geregelt werden müssten. Denn
      diese Handlungen greifen wesentlich intensiver und häufiger in die physische Integrität des
      Kindes ein.104 Zusätzlich müsste überdacht werden, warum gerade die religiös motivierte
      Beschneidung derart in den Mittelpunkt von Diskussionen gelangt ist. Von Eltern werden auch
      einige weitere Entscheidungen getroffen, die nicht medizinisch indiziert sind, wie beispielsweise
      ein Wunsch-Kaiserschnitt oder eine unterlassene Impfung. Diese Entscheidungen können von
      Eltern autonom getroffen werden und wurden in den letzten Jahren in Zusammenhang mit einer
      Kindeswohlgefährdung nicht diskutiert. Es wäre äußerst unverständlich, wenn eine elterliche
      Entscheidung, die in Zusammenhang mit Religion steht, strenger behandelt werden würde, als
      eine, bei der dies nicht der Fall ist.

      Et voilà, hier sehen wir wieder den Standard-Trick der Jungenverstümmelungsbefürworter, Schopenhauers "erster Kunstgriff", die Erweiterung: "Eine Behauptung wird angreifbar gemacht, indem ihr Anwendungsbereich unbeschränkt erweitert wird."


      Diese Entscheidungen können von Eltern autonom getroffen werden und wurden in den letzten Jahren in Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung nicht diskutiert.
      Ach, echt nicht? Wenn man keine Ahnung hat...



      In GB ist es Erwachsenen (also auch den Eltern) verboten im Auto zu rauchen, wenn Kinder anwesend sind. Sehr sinnvoll.
      Wenn Eltern zu Hause im rauchen, wenn Kinder im Raum sind - das lässt sich nicht kontrollieren. Besser wird es dadurch nicht!

      Ernährung des Kindes? Wenn es da durch grobe Fehler zu gesundheitlichen Schäden kommt kann und muss das Jugendamt eingreifen, bis hin zum Sorgerechtsentzug, bis hin zu Haftstrafen für die Erziehungsberechtigten.


      Unterlassen Impfung? Da können die Eltern in vielen Ländern Probleme bekommen, wenn es eine Impfpflicht gibt.

      Es wird nicht nur "diskutiert", es wird auch gehandelt!

      Und dann laviert Fochler noch ständig hin und her zwischen "religiös motiviert" und "medizinisch nicht-indiziert".
      Als ob der Staat die Motivation der Eltern überprüfen würde!
      Nein, alle Jungen werden von der Rechtspraxis entrechtet.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Die weibliche Sexualität wird durch FGM eingeschränkt. Bei Männern hingegen...
      Bei Männern etwa nicht?

      Ist z.B. Selbstbefriedigung keine legitime Form der Sexualität? Wie kann man lustvoll die Vorhaut über die Eichel hin- und herschieben, wenn keine mehr da ist? Warum brauchen die einen ein Gleitmittel, die anderen nicht?

      Aus feministischer Sicht ist Selbstbefriedigung von Männern natürlich ganz schlecht, weil sie die sexuelle Abhängigkeit von Frauen vermindert - also weg mit der Vorhaut! (ist aber eh ein Trugschluss, vorhautlose Männer wichsen noch öfter als intakte, vermutlich, weil sie weniger Genuss dabei verspüren)

      Aber beim vaginalen Sex ist ja die Vorhaut auch für Frauen vom Vorteil, sie erleichtert das Einführen und vermindert die Friktion.
      Wenn die Vorhaut nicht für beide Seiten mehr Vor- als Nachteile hätte würden Jungen nicht mit einer geboren.


      Bei Männern hingegen soll die Beschneidung unter anderem die männliche
      Dominanz über ihre Ehefrauen erhöhen. Von einer Gleichstellung der Geschlechter mittels
      Beschneidung und Genitalverstümmelung, kann daher keineswegs gesprochen werden.


      Genau - auch in Kulturen, wo Mädchen nicht "beschnitten" werden dient die "Beschneidung" von Jungen der Überhöhung über das andere Geschlecht. Der Junge wird beschenkt, "Jungfrauen" müssen um ihn herumtanzen, ihm wird klar gemacht, dass er jetzt "ein richtiger Mann" ist und somit über den Mädchen und Frauen steht. Ihnen gegenüber das Sagen hat.

      Also auch im "feministischen Sinne" nicht gerade wünschenswert. Weg mit beidem, mit GGM und BGM!
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    • Kennt man ja. Prof. Simon war da ja auch ganz kurz angebunden.

      Bernd Simon schrieb:

      Ich beschneide jetzt die Diskussion...

      Ist ja viel einfacher als sich mit Kritik auseinanderzusetzen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"