Der Deutsche Bundestag, heute

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    • Der Deutsche Bundestag, heute

      Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland wollen CDU/CSU und SPD eine Bundesstiftung Gleichstellung errichten.

      Gleichstellung von Frauen und Männern - von Jungen und Mädchen steht da nichts.

      Aber warte mal, im Antrag:

      Entwurf schrieb:

      Die Errichtung der „Bundesstiftung Gleichstellung“ ist damit ein Beitrag zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 5 der weltweiten Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal 5) „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen“
      Jungen fallen leider durchs Raster. Kommen erst gar nicht vor.
      Auf die Gleichstellung von Jungen in Bezug auf Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung müssen wir wohl weiter warten.

      Ach ja und die sog. "Kinderrechte" sind heute auch dran!

      Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
      Kinder sind Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig.
      Soll man jetzt lachen, weinen oder Schreikrämpfe kriegen?

      Übersetzt: Erwachsene und Mädchen sind Träger aller Grundrechte, Mädchen sind gleichzeitig besonders schutzbedürftig (§226a StGB).
      Kinder "mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" sind auch schutzbedürftig, aber nicht so wie Mädchen (§1631e BGB)
      Jungen sind auch Träger einiger Grundrechte, aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit endet an ihrem Geschlechtsteil. Jungen sind halt weniger schutzbedürftig, sixtas? Bei Jungen hat das "Elternrecht" auf Genitalverstümmelung Vorrang.


      Entwurf schrieb:

      Um zu verdeutlichen, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt, sollen ihre Rechte als wesentliche staatliche Wertentscheidungen ausdrücklich im Verfassungstext verankert und dadurch besser sichtbar gemacht werden.


      Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erstmals im Jahr 1968 ausdrücklich betont, dass Kinder selbst Grundrechtsträger sind und Anspruch auf den Schutz des Staates haben (Beschluss vom 29. Juli 1968, 1 BvL 20/63, 31/66 und 5/67, BVerfGE 24, 119 ff.). Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Daraus hat das Gericht abgeleitet, dass das Wohl des Kindes den Richtpunkt für den Auftrag des Staates bildet, über die Pflege und Erziehung der Kinder durch die Eltern zu wachen. In der Folge hat eine ständige Rechtsprechung die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit anerkannt.

      BLA-BLA-BLA. Der §1631d reicht, um dieses hohle Geschwafel ad absurdum zu führen.

      Der Gesetzgeber definiert einfach die Zerstörung von 50% der sensiblen Oberfläche des Penis und die dauerhafte Zwangtrockenlegung des Systems Vorhaut/Eichel und die damit verbundenen Schmerzen und Einschränkungen als geschlechtsdiskriminerendes "Wohl des Kindes" - und fertig ist die Laube!
      Fertig ist - die Konterkarierung von geschlechtergerechten Kinderrechten, ein WITZ ist das, ein sehr schlechter.
      Hypokrisie in Reinform.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"