Bernhard Rom schrieb:
Für mich und meine Frau war es selbstverständlich, dass wir unseren Sohn beschneiden lassen. Doch kam es zu Diskussionen, als es um meinen Enkelsohn ging. Meine Tochter und ihr Mann, ebenfalls ein Jude, beschäftigte das Thema.
Letztlich entschieden sie sich dagegen.
Bravo, sehr erfreulich, dass dem Enkelsohn sein Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht genommen wurde!

Wurde uns nicht 2012 weißgemacht, BGM wäre das, was alle Juden verbände, ob religiös oder nicht? Ohne das ginge es gar nicht?
Super! Hört sich richtig gut an. Aber ich ahnte schon fast das nächste Wort, und es ist TROTZDEM.Bernhard Rom schrieb:
Wir alle sind einer Meinung, dass es nicht richtig ist, einem nicht einwiiligungsfähigen Kind eine nicht wiedergutzumachende Verletzung zuzugfügen.
Trotzdem verstehe ich alle, die die Beschneidung weiterhin durchführen lassen...
...sie ist für seine gesellschaftliche Anerkennung elementar.
Wie bitte? Wer eine Vorhaut hat, wird ausgegrenzt, auf den wird herabgesehen?
Das wäre ja übelste Diskriminierung!
Gesellschaftliche Anerkennung? Wie ist das zu verstehen? Welche Gesellschaft? Kommt man nicht in die Sauna, wenn man intakt ist?
Wurde uns 2012 nicht von Grau- und Seligmann ganz was anderes erzählt? Nein, keinesfalls würde ein Jude gemobbt, wenn er genital vollständig wäre. Da wäre ja auch keine Genitalkontrolle am Eingang der Synagogen, usw...
Meiner Meinung nach müssen Knaben aber alt genug sein, um selbst beim Entscheid mitreden zu können.
Wie nur "mitreden"? Sind seine Genitalien "kollektives Eigentum" der Familie, oder der "Community"?
In der Schweiz sagt man wohl "Knaben", wo wir in D "Jungen" sagen. Hier sagt höchstens der eine Opa zum anderen: "Na, alter Knabe, wie geht's"?

--------------------------------- Kleiner Einschub "Einwilligungsfähigkeit"
Hm, wenn jemand alt genug ist, eine solche, irreversible, lebenslang nachwirkende Entscheidung zu treffen - dann ist er aber kein KNABE mehr!
Dazu bedarf es der Reife eines Erwachsenen.
Dass ein Kind, also <14 Jahre diese Reife nicht hat, ist wohl selbstverständlich. Aber auch ein Jugendlicher hat die nicht.
Gerade in der Pubertät sind Jungen sehr risiko- und experimentierfreudig, Und treffen leicht Entscheidungen, die sie bitter bereuen.
Fangen z.B. mit Drogen an. Oder mit dem Rauchen (mea culpa

Außerdem "So lange du deine Beine unter meinen Tisch streckst!" - genau, so lange ist man nicht wirklich frei in seinen Entscheidungen.
Früher war die Volljährigkeit sogar erst mit 21 gegeben. Das hatte durchaus einen Hintergrund. Beim Motorradführerschein ist man schon zurückgerudert, (und jetzt jammert man über die fehlenden Organspender).
Ich hatte mir auch mit 18 eine "Heiz'-die-Honda" zugelegt und bin gefahren, dass ich mich heute dafür schäme. Glück gehabt!
Und vor Gericht heißt es im Normalfall bis 21: Jugendstrafrecht.
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Aus "Glaube und Rituale im medizinischen Kontext", Susanne Brauer (Hg), Theologischer Verlag Zürich, ISBN 978-3290201876
There is no skin like foreskin