Einfach erklärt: "Niemand darf einen anderen töten oder verletzen"

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    • Einfach erklärt: "Niemand darf einen anderen töten oder verletzen"

      Unsere Zwangsbeglückung ÖRR kann alles so wunderbar einfach erklären:

      "Das Grundgesetz. Einfach erklärt."
      Artikel 2 sagt: Alle Menschen in Deutschland sind frei. Alle haben das Recht so zu leben, wie sie wollen.
      Wie, auch mit vollständigem Genital? Mit äußerer und innerer Vorhaut, und Frenulum? Echt jetzt?

      Jeder Mensch entscheidet selber über sein Leben. Zum Beispiel darf jeder die Bücher lesen, die er selbst lesen will.
      Und jeder darf mit seiner Vorhaut spielen, wie er möchte? Oder seine Freundin damit spielen lassen?


      Alle dürfen anziehen, was sie anziehen wollen.
      Auch an der Eichel? Wie soll ein Mann die Vorhaut über die Eichel ziehen, wenn sie ihm geraubt wurde?
      Statt "Mütze" für immer "Glatze".

      Jeder darf die Freunde haben, die er haben will. Es gibt eine Ausnahme: niemand darf seine Freiheit so leben, dass die Rechte von anderen verletzt werden.
      Klar, das macht Sinn. Und Kinder sind ja auch Menschen.


      Der Artikel 2 von dem Grundgesetz sagt auch: Niemand darf einen anderen töten oder verletzen.
      Das ist prima!

      Aber jetzt kommt die Frage an Radio Eriwan. Da fehlt noch das Kleingedruckte. "Im Prinzip ja, aber..."


      Nur ein Gesetz kann regeln, wann man einen anderen Menschen verletzen darf. Zum Beispiel darf die Polizei Menschen verletzen, wenn diese Menschen andere töten wollen.
      Das ist natürlich leicht zu verstehen. Die Rettung von unschuldigen Menschen muss Vorrang haben. Eine solche Körperverletzung wäre dann das kleinere Übel.

      Und da hört die Liste der Beispiele dann vorsichtshalber auch gleich wieder auf.

      Nicht etwa, dass jemand auf die Idee käme: "Eltern dürfen kleine Jungen verletzen, aber nur an deren Penis. Sie dürfen ihnen sogar die Vorhaut kaputt machen.
      Einfach so, ohne einen Grund anzugeben. Z.B., weil heute Freitag ist.
      Nicht etwa, weil die kleinen Jungen vorhätten andere Menschen zu töten.

      Total logisch! :FP01

      Weil niemand ein Recht hat andere Menschen zu verletzen, aber der dt. Bundestag ein Gesetz gemacht hat, das das alles wieder konterkariert.

      Genau. Es bedarf schon eines Gesetzes um den Art. 2 ad absurdum zu führen. Sonst könnte z.B. Richter auf dumme Gedanken kommen, dass der Art. 2 auch sogar für kleine Jungen gilt. Und nicht nur für Mädchen und Erwachsene.
      In Kölle am Rhing soll so ein Malheur ja schon mal passiert sein. (Ironie)


      Der Deutschlandfunk, oder wie ich lernte das Grundgesetz "politisch richtig" zu verstehen. Alles ganz einfach und logisch, den Rest blenden wir einfach mal aus.

      nachrichtenleicht.de/das-grund…ml?dram:article_id=442975
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"