Die taz mal wieder mit Scheuklappen und einem dicken Brett vor dem Kopf.
Christian Rath, "Rechtspolitischer Korrespondent" labert Dummquatsch.
Pustekuchen!
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt es nur für Erwachsene und für Mädchen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
Einen Kommentar dort zu schreiben erübrigt sich wohl. Bei der taz sitzt der Löschprügel locker.
taz.de/Kinderrechte-im-Grundgesetz/!5739042/
Christian Rath, "Rechtspolitischer Korrespondent" labert Dummquatsch.
Man muss es so klar sagen: Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich völlig überflüssig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.
Pustekuchen!
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt es nur für Erwachsene und für Mädchen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
Einen Kommentar dort zu schreiben erübrigt sich wohl. Bei der taz sitzt der Löschprügel locker.
taz.de/Kinderrechte-im-Grundgesetz/!5739042/
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
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