Beschneider anzeigen

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    • Beschneider anzeigen

      Trotz langer Überlegung bin ich mir noch immer nicht sicher, ob ich den Arzt, der mich im Säuglingsalter beschnitten hat und meine Eltern auch nicht über (mögliche) negative Folgen der Beschneidung aufklärte, anzeigen soll oder nicht. Ursprünglich habe ich mit dem Gedanken gespielt, auch meine Eltern, die mich der rituellen Zwangsbeschneidung unterzogen haben, anzuzeigen, kam jedoch zum Entschluss das nicht zu tun, da ich mit 18 Jahren noch finanziell an sie gebunden bin.

      Allerdings lebe ich in Österreich, weshalb ich hier zwei Links zur aktuellen Gesetzeslage einfüge: diepresse.com/1271704/beschnei…iheit-erlaubt-nicht-alles ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaes…0731_120001S_3_IV_12.html

      Mir ist aber etwas aufgefallen, was meines Wissens bei der rechtlichen Frage bisher noch nie thematisiert wurde: Es wird mit der Vorhaut ja auch noch fast immer das Frenulum (teilweise) amputiert. Und da im Judentum „nur“ die Amputation der Vorhaut und nicht des Frenulums gefordert wird, ist die Religionsfreiheit in dieser Hinsicht irrelevant. Im Islam hingegen ist die Beschneidung hingegen gar nicht obligatorisch. Ist es also vielleicht sinnvoller, eine Klage aufgrund der teilweisen Frenulumamputation einzureichen, damit mir das Argument „Religionsfreiheit“ keinen Strich durch die Rechnung macht? Die Tatsache, dass er meine Eltern nicht einmal aufgeklärt hat könnte mir auch etwas nützen.

      Als Laie im rechtlichen Bereich hätte ich gerne euren Rat dazu.
    • Ich bin leider etwas überfragt, wenn es um die rechtliche Situation in Österreich geht.
      In Deutschland ist es so, dass bei der Legalisierung der Vorhautamputation die Beweggründe gar keine Rolle spielen. Ob nun aus rituellen, traditionellen, religiösen Gründen, ob aus "ist viel sauberer" oder "sieht besser aus" oder warum auch immer: Es ist erlaubt.
      Ich könnte mir vorstellen, dass das in Österreich genauso ist.

      Die Frage nach dem Frenulum ist interessant, stimmt.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Die österreichische Gesetzeslage ist mir nicht bekannt, aber hierzulande wäre dank dem unsäglichen §1631d leider nicht viel zu holen.

      Davon abgesehen ist Verstümmelung Verstümmelung. Ob die religiösen Vorschriften die Entfernung des Frenulums vorsehen, wäre vor Gericht irrelevant, sofern es um den Tatbestand der Körperverletzung geht. Leider ist "Beschneidung" davon seit 2012 ausgenommen, obwohl es sich um die schlimmste Art der Körperverletzung handelt, die man sich nur vorstellen kann.
      "The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing"