Trotz langer Überlegung bin ich mir noch immer nicht sicher, ob ich den Arzt, der mich im Säuglingsalter beschnitten hat und meine Eltern auch nicht über (mögliche) negative Folgen der Beschneidung aufklärte, anzeigen soll oder nicht. Ursprünglich habe ich mit dem Gedanken gespielt, auch meine Eltern, die mich der rituellen Zwangsbeschneidung unterzogen haben, anzuzeigen, kam jedoch zum Entschluss das nicht zu tun, da ich mit 18 Jahren noch finanziell an sie gebunden bin.
Allerdings lebe ich in Österreich, weshalb ich hier zwei Links zur aktuellen Gesetzeslage einfüge: diepresse.com/1271704/beschnei…iheit-erlaubt-nicht-alles ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaes…0731_120001S_3_IV_12.html
Mir ist aber etwas aufgefallen, was meines Wissens bei der rechtlichen Frage bisher noch nie thematisiert wurde: Es wird mit der Vorhaut ja auch noch fast immer das Frenulum (teilweise) amputiert. Und da im Judentum „nur“ die Amputation der Vorhaut und nicht des Frenulums gefordert wird, ist die Religionsfreiheit in dieser Hinsicht irrelevant. Im Islam hingegen ist die Beschneidung hingegen gar nicht obligatorisch. Ist es also vielleicht sinnvoller, eine Klage aufgrund der teilweisen Frenulumamputation einzureichen, damit mir das Argument „Religionsfreiheit“ keinen Strich durch die Rechnung macht? Die Tatsache, dass er meine Eltern nicht einmal aufgeklärt hat könnte mir auch etwas nützen.
Als Laie im rechtlichen Bereich hätte ich gerne euren Rat dazu.
Allerdings lebe ich in Österreich, weshalb ich hier zwei Links zur aktuellen Gesetzeslage einfüge: diepresse.com/1271704/beschnei…iheit-erlaubt-nicht-alles ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaes…0731_120001S_3_IV_12.html
Mir ist aber etwas aufgefallen, was meines Wissens bei der rechtlichen Frage bisher noch nie thematisiert wurde: Es wird mit der Vorhaut ja auch noch fast immer das Frenulum (teilweise) amputiert. Und da im Judentum „nur“ die Amputation der Vorhaut und nicht des Frenulums gefordert wird, ist die Religionsfreiheit in dieser Hinsicht irrelevant. Im Islam hingegen ist die Beschneidung hingegen gar nicht obligatorisch. Ist es also vielleicht sinnvoller, eine Klage aufgrund der teilweisen Frenulumamputation einzureichen, damit mir das Argument „Religionsfreiheit“ keinen Strich durch die Rechnung macht? Die Tatsache, dass er meine Eltern nicht einmal aufgeklärt hat könnte mir auch etwas nützen.
Als Laie im rechtlichen Bereich hätte ich gerne euren Rat dazu.