Die Janusköpfigkeit des deutschen Bundestags

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    • Die Janusköpfigkeit des deutschen Bundestags


      Regelmäßig werden in Deutschland öffentliche Debatten über Fragen des religiös motivierten Tragens von
      Kopftüchern geführt. So wurde auch im Jahr 2019 die Frage diskutiert, ob ein Verbot des Kopftuches für sehr
      junge Mädchen an Schulen und Kitas mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch gibt es Debatten um das
      religiöse Schächten, in deren Zentrum die Vereinbarkeit des Tierwohls und der Religions- und Weltanschau-
      ungsfreiheit steht. Zudem werden immer wieder Diskussionen geführt, die den Ritus der Beschneidung von
      Jungen,
      des Glockenläutens oder den Bau von Religionsstätten betreffen.
      Um den gesellschaftlichen Herausforderungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der Praxis zu
      begegnen, fördert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der religiösen Neutralität des Staates den interre-
      ligiösen Dialog
      , da dieser zu einem friedlichen Leben in der multireligiösen Gesellschaft beiträgt. Die Bundes-
      regierung steht in einem regen Austausch mit Vertretungen von Religionsgemeinschaften und führt mit diesen
      regelmäßig Dialoggespräche. Die Begegnungen dienen sowohl der Vernetzung der Repräsentanten der Religi-
      onsgemeinschaften untereinander als auch dem Dialog.
      Begegnen - gemeint ist wohl, Kinderrechten entgegenzutreten.

      Reichlich einseitig, gell? Tja, mit Von GM negativ betroffenen Männern redet die Bundesregierung nicht.

      Wenn es um Mädchen geht, dann geht es plötzlich nicht mehr um Religionsfreiheit, sondern um Kinderrechte

      Kinderrechte werden insbesondere mit Blick auf Kinderehen mit Beteiligung religiöser Institutionen einge-
      schränkt. Für den Zeitraum von 2007 bis 2017 wurden rund 15.000 Kinderehen registriert. Zwar hat die dama-
      lige malaysische Bundesregierung im Jahr 2018 angekündigt, das Mindestalter für Eheschließungen auf
      18 Jahre anzuheben; dem sind bislang nur wenige Bundesstaaten nachgekommen. 2009 erklärte eine Fatwa
      weibliche Genitalverstümmelung für islamische Frauen in Malaysia verpflichtend, es sei denn, es sei dadurch
      gesundheitlicher Schaden zu erwarten. 90 Prozent der muslimischen Frauen sollen beschnitten sein. Religion
      wird als Hauptgrund für weibliche Genitalverstümmelung angeführt.
      "Gender Equality"

      dip21.bundestag.de/dip21/btd/1…Vaw3xH6DndKwSOFuPJBPDt6Lf
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.