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  • Die in der Fernseh-Dokumentation dargestellten Privilegien der Kirchen sind – wie alle der sehr vielen weiteren nicht genannten Privilegien – nachweisbar rechtswidrig und unchristlich: 1. Die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit beinhaltet auch eine so genannte „negative“ Religionsfreiheit, welche verbietet, dass eine Religion den Anspruch erhebt, vom Staat bevorzugt zu werden. Es ist verboten, das gleichberechtigte Freiheitsrecht einer anderen Religion zu beschneiden (wie bei allen Fr…