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  • Hausarbeit zum Thema FGM und §1631d BGB

    Lutz Herzer - - Links

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    Liebe Forenleitung. Ich erlöse nun dieses Forum von meiner Mitgliedschaft. Mein Account möge deaktiviert werden. Es muss sich dann auch niemand mehr durch meine Beiträge gelangweilt oder anderweitig gestört fühlen. Adieu!

  • Hausarbeit zum Thema FGM und §1631d BGB

    Lutz Herzer - - Links

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    Liebe Frau Werner, Sie missverstehen das, was ich schreibe und weshalb ich es schreibe. Ich fühle mich nicht an die Aufgabenstellung der Hausarbeit gebunden und werde auch weder ein 60 seitiges Gutachten verfassen noch meine Beiträge im Gutachtenstil schreiben. Vielmehr erlaube ich mir, schlagwortartig Aspekte darzulegen, die ich für interessant halte. Mehr gibt dieses Forum auch nicht her, bitte sehen Sie mir das nach. Davon abgesehen: Wenn ich beurteilen möchte, ob die Eltern "durch die amtsge…

  • Hausarbeit zum Thema FGM und §1631d BGB

    Lutz Herzer - - Links

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    Wenn man von der Frage einer Mittäterschaft der Eltern absieht, müsste die Sache im Endeffekt darauf hinauslaufen, ob ein Verbotsirrtum gem. § 17 StGB durch geschlechtsneutrale Auslegung des § 1631d BGB begründet werden kann oder nicht. Falls nicht, dürften die Eltern durch die amtsgerichtliche Verurteilung wohl nicht in ihren Grundrechten verletzt werden, sofern wie gesagt die Frage der Täterschaft außen vor bleibt. Ob sie darüber hinaus durch den § 1631d BGB per se in ihren Grundrechten verlet…

  • Hausarbeit zum Thema FGM und §1631d BGB

    Lutz Herzer - - Links

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    Zitat von Maria Werner: „Eine Hausarbeit ist ein Gutachten. Das hat überhaupt nichts mit einem Urteil oder einer "Verurteilung" zu tun. Ganz, ganz andere Baustelle.“ Zitat: „ "Die E bitten um eine gutachterliche Stellungnahme zu der Frage, ob sie durch die amtsgerichtliche Verurteilung in ihren Grundrechten verletzt werden." (Prof. Dr. Stefan Huster/Dr. Jörn Lüdemann, WS 2014/15, Staatsrecht I (Grundrechte): Hausarbeit) “

  • Hausarbeit zum Thema FGM und §1631d BGB

    Lutz Herzer - - Links

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    Wer für eine Tat verurteilt wird, die er selbst nicht begangen hat, dürfte zunächst wohl in seinen Grundrechten verletzt sein. Es hätte m.E. der Arzt verurteilt werden müssen und nicht die Eltern für ihre Abgabe einer (nichtigen) Einwilligung. So geschehen in Köln am 07.05.2012. Weiter stellt sich die Frage, ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 GG den Unterschied zwischen Eltern eines Sohnes und Eltern einer Tochter umfasst. Ich würde das bejahen, obwohl das Geschlecht der Eltern…

  • Ach was. Niemand wird beleidigt. Die sog. Heiligen Schriften hingegen enthalten ordentlich Beleidigungen und Schmähungen gegenüber Frauen, Ungläubigen, Andersgläubigen und Homosexuellen (hab' ich noch jemanden vergessen?). Wer die Legitimation zu Kindesmisshandlungen - oder wie es hier im Forum allenthalben heißt: Verstümmelungen - aus dem Alten Testament ableitet, kann meine allgemeinen Standpunkte zu diesem Werk schon aushalten.

  • Zitat von Guy: „Es reicht also die Absicht gehabt zu haben, ausführen muss man es dann nicht mehr.“ Wer eine Stimme hört, die ihm befiehlt seinen Sohn zu töten und wer infolgedessen die Absicht verspürt, diesen Befehl umzusetzen, der sollte sich umgehendst einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen.

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Du bemühst dich sämtliche Unterstellungen der Verstümmelungsbefürworter zu bestätigen und beschädigst dieses Forum.“ Das Forum ist prall gefüllt mit allerhand Verstümmelungsvorwürfen, die nicht von mir sind und die ich einfach mal so stehen lasse. Gegen wen bitteschön sollen die aber gerichtet sein? Soll die Leserschaft etwa annehmen, religiöse Beschneidungen seien davon ausgenommen? Wohl kaum. Und für wen auch immer diese massive Antiverstümmelungskampagne zumutbar …

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Die "Existenzfrage Gottes" ist hier völlig off-topic (off topic)“ Ja ja ist ja gut! Die von dir ursprünglich herbeigezogene Meldung, dass das Vertrauen einer Bamberger Gemeinde in Frau Deusel unheilbar erschüttert sei, dürfte wohl zum Thema Beschneidung kaum mehr beitragen, als die Frage, ob durch die Beschneidung ein Bund mit einem Wesen geschlossen wird, dessen Existenz getrost ausgeschlossen werden kann. Wer jedoch den Konflikt mit Religionsgesellschaften scheut, …

  • Der Artikel auf http://www.schwaebische.de/panorama/aus-…d,10207529.html ist einerseits hochinteressant, andererseits unterschlägt Michael Lehner entscheidende Tatsachen: der Bund zwischen einem Menschen und Gott wird eben nicht allein durch die Beschneidung hergestellt, sonst würden (bzw. müssten) ja Christen auch beschneiden. Voraussetzung für den Bund mit Gott durch Beschneidung ist die Zugehörigkeit zum auserwählten Volk durch Abstammung von einer jüdischen Mutter oder im Falle der Priesterk…

  • Zitat von Franke87: „Aber mein Freund ist sauer und schläft nicht mehr mit mir.“ Tja - so ist das nun mal im Leben. Wer die Vorhaut nicht ehrt, ist des Penis nicht wert.

  • Nach dem jüngsten (unsäglichen) Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts müsste man jetzt eigentlich die Muslime feiern lassen und es zunächst auf einen Unfrieden ankommen lassen. Wenn Lehrerinnen solange Kopftücher tragen dürfen bis der Schulfriede gefährdet ist, dann sollten Muslime am Karfreitag solange feiern dürfen, bis der erste erboste Christ einen Stein aufhebt.

  • Im Oktober 2012, kurz nachdem der Gesetzentwurf zum § 1631d BGB auf dem Tisch war, hatte ich dem Herrn Bundespräsidenten einen mehrseitigen Brief geschrieben und u.a. an ihn den Appell gerichtet, er möge die Unterzeichnung des Gesetzes verweigern. Das Bundespräsidialamt hatte mir innerhalb von zwei Wochen geantwortet und die Lektüre meines Briefs durch den Adressaten bestätigt. Es wurde mir von einem Justiziar u.a. mitgeteilt: "... Ich darf Ihnen aber versichern, dass der Bundespräsident, sollte…

  • Zitat: „"A third of the male population has been circumcised, but..." “ Das mit dem Drittel aller Männer ist einer der doofsten Einwände, die ich in der Debatte jemals gehört habe. Ein Drittel der Weltbevölkerung ließe sich problemlos heranziehen um auch Defizite in Ernährung, medizinischer Versorgung, Bildung etc. pp. zu rechtfertigen. Da gab es doch ein Mitglied aus dem Ethik(ver)rat, das im Zusammenhang mit Beschneidung glatt von der "Evidenz normaler Lebenswege“ sprach. Diese Argumentationsw…

  • Zitat von Edward: „Die Kasse kann klingeln, denn das unsichtbare chemische Kondom per Ganzkörpervergiftung bis in die Haarspitzen hinein muss bald auch für Hepatitis B erfunden werden, ein weiteres (nach HIV dann drittes) Medikament für Hepatitis A. Für die Syphilis bitteschön die vierte lebenslang einzunehmende Tablette. Gonorrhö (Tripper), Ulcus molle genannt weicher Schanker, und, und, und, dem Pharma-Fabrikanten leuchten die Augen.“ Edward (bei dessen Vornamen wahrscheinlich ein NSA-Mitarbei…

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Jetzt driftet es ins alberne ab, gell? Über Krebs sollte man sich nicht lustig machen.“ Tut doch auch niemand. Mit dem latinisierten Begriff wollte ich eigentlich nur die Pathologisierung des gemeinen Vorhautbefalls des männlichen Penis in den USA zum Ausdruck bringen. Man kann diesem Phänomen eine gewisse Komik abgewinnen, muss es aber nicht.

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Und das ohne Zwinkern, jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen, du guckst zu viele Krimis, Lutz!“ Krimis langweilen mich meistens, weshalb ich sowas nur selten kucke, das nur nebenbei. Sonderbar finde ich in dem einen Fall allerdings schon, dass ein tödlicher Peniskrebs erst nach Eintritt der Narkose und erst nach Ansetzen des Skalpells beim Abtrennen der Vorhaut diagnostiziert worden sein soll. Zitat von Selbstbestimmung: „Wenn sich jemand mit 59 "zirkumzidie…

  • Zitat von Josc: „Zwei Möglichkeiten: a. Operationsauftrag falsch verstanden b. Komplikationen bei der Beschneidung“ wie wär's noch mit: c. Zahlungskräftiger Transplantationsempfänger.

  • Zitat von Edward: „... hätte man den damals jedem Akteur seit Monaten bekannten Entwurf zu einem zu schaffenden § 1631d (vom 20.07.2012) verwenden können eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/ Zitat § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst k…

  • Ich würde sagen, Guy hat sich bei nicht-B vertan. Die logische Umkehrung müsste, könnte, dürfte lauten : wer unbeschnitten besser dran ist, der wäscht sich. Das klingt doch einigermaßen plausibel, oder?

  • Zitat von Selbstbestimmung: „nehmen wir an, es käme ganz selten vor, dass ein Junge ohne Penis geboren würde. Könnte man daraus ableiten, dass man Jungen ruhig den Penis abschneiden kann?“ Wenn aus dem Jungen ein Prophet wird, bestünde zumindest die Gefahr, dass es in klimatisch extremen Gegenden praktiziert wird.

  • Medethics

    Lutz Herzer - - Medizin allgemein (Studien, usw.)

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    Zitat von R2D2: „Ich finde, er berührt einen Punkt auf den ich auch immer wieder zurückkomme: die Folgen der Beschneidung reichen ein Leben lang, also weit über die Kindheit hinaus. Für einen sagen wir mal, dreissigjährigern Mann macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob er mit 2 oder mit 20 beschnitten wurde. Sein Zustand ist der gleiche. warum aber dürfen Eltern diesen Zustand dem 30jährige zumuten, wenn sie es ihm als zweijährigen antun und nicht als zwanzigjährigem? Die einzige Erklärung w…

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Andererseits: Lt. Bericht ist ja HIV 2030 ausgerottet.“ Falls zusammen mit der Menschheit, dann ja.

  • Mir ist an dem Beitrag was ganz anderes aufgefallen: fünfeinhalb Minuten wird über HIV-Bekämpfung berichtet, ohne den Begriff Kondom zu erwähnen. Das halte ich für wesentlich beachtlicher, als das Weglassen des Beschneidung-hilft-gegen-HIV-Märchens. Dem Zuschauer soll offensichtlich suggeriert werden, dass Medikation alleine ausreichend sei, um die Epidemie in den Griff zu bekommen. Dahinter verbergen sich knallharte Pharma-Interessen. Kondome sind gerade in Deutschland natürlich schlecht für da…

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Ein Wunder, ein Wunder! :thumbsup:“ Könnte es sein, dass du vielleicht nur mal Urlaub brauchst? Oder haben die da auch noch einen Wacholderbusch gezeigt?

  • Deutscher Juristentag 2014

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

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    Auf einem Juristentag werden sich aller Voraussicht nach Juristen überwiegend damit beschäftigen, was für Juristen gut sein könnte. Einige Familienrechtler werden den § 1631d BGB wahrscheinlich loben, da er ihnen zusätzliche Mandate beschert. Wenn die "Haus- und Hofjuristen" dieses Forums auf dieser Veranstaltung dann noch erklären, was sie uns bis jetzt vorenthalten, nämlich wie man sogar Einstweilige Verfügungen gegen die Ausübung eines gesetzlich verbrieften Rechts (§ 1631d BGB: "Die Personen…

  • Zitat von Selbstbestimmung: „Zitat: „ Soll nun durch einen Arzt ein Junge beschnitten werden, dann bedarf es hierfür einer Rechtfertigung. Wie bei allen ärztlichen Heileingriffen kommt dafür die erklärte Einwilligung des Rechtsgutsträgers in Betracht.“ Heileingriff? Wovon faselt der Mann?“ Tja - und wovon faselt der Gesetzgeber? Zitat: „ VI. Gesetzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für § 1631d Absatz 1 BGB- E folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG („das bürgerliche Recht“)…

  • Zitat von Mario Lichtenheldt: „Was der Gesetzgeber im Rahmen der 1631 d Debatte gesagt hat, ist hier völlig wurscht.“ Wenn es um die Höhe von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen geht, sind die "Einlassungen des Gesetzgebers zu 1631d BGB" keineswegs wurscht. Im Hinblick auf die Verharmlosung der Folgen einer Vorhautamputation ist dem § 1631d BGB samt der Begründung des Gesetzentwurfs durchaus eine gesetzesübergreifende Wirkung zu unterstellen. Es wäre schon sehr naiv, zu glauben, Versicher…

  • Straftatbestand FGM

    Lutz Herzer - - Politik allgemein

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    Falls sich jemand wundert, dass Beiträge von mir verschwunden sind: das habe ich selbst veranlasst, da mir meine ersten Interpretationen der Ausführungen Prof. Ringels zu unsachlich waren. Daher ein neuer Anlauf, um die Schrift zur Rettung der Kinderbeschneidung zu "entkernen". Das Machwerk stützt sich im Kern auf verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Der Versuch, das Verbot der Klitorisvorhautbeschneidung bei Mädchen aufgrund des geschlechtsspezifischen Diskriminierungsverbots gem. Art. 3 Abs.…

  • Straftatbestand FGM

    Lutz Herzer - - Politik allgemein

    Beitrag

    Zitat von Cato: „Es ist aber ein Spiel mit dem Feuer. Ich traue unseren Politikern nicht mehr über den Weg, die würden im Zweifelsfall lieber das FGM-Verbot aufweichen als auch nur einen Millimeter von der MGM-Legalisierung abzurücken. Dann hätten wir Gleichheit im Unrecht ...“ Das würde bedeuten, der § 1631d müsste erweitert werden oder es müsste ein § 1631e geschrieben werden. Mit dem Begriff "Beschneidung" wärs da wohl nicht mehr getan, da müsste schon in die Details gegangen werden, um Klarh…

  • Straftatbestand FGM

    Lutz Herzer - - Politik allgemein

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    Zitat von Guy: „Ich glaube niemand hier hält ihn für verfassungskonform.“ Mag sein, dass dir das reicht. Ein Blick über den Tellerrand dieses Forums könnte aber gelegentlich nicht schaden. Die Rosine *1631d=verfassungsgemäß* kann sich nun jeder herauspicken, ohne Hinweis auf die Mädchenbeschneidung. Die Literatur ist also zusätzlich kontaminiert. Mehr wollte ich nicht sagen. Das Forum kann ja jetzt unter Beweis stellen, was es dem Papier nach außen entgegenzusetzen hat. Ich lass mich gerne überr…

  • Straftatbestand FGM

    Lutz Herzer - - Politik allgemein

    Beitrag

    Zitat von Pizarro73: „Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.“ Da würde ich dir ja gerne zustimmen und tue es auch fast. Die Entlarvung erfolgt halt leider nicht ohne Nebenwirkungen, da der § 1631d BGB von den Entlarvern für verfassungsgemäß gehalten wird. Die Ableitung von unten nach oben ist dabei einfach nur Blödsinn. Weil also Erwachsene mit sich selbst und mit Kindern seit jeh…

  • Straftatbestand FGM

    Lutz Herzer - - Politik allgemein

    Beitrag

    Nur ein Beispiel für methodisch fehlerhafte Vorgehensweise in dieser halbwissenschaftlichen Abhandlung: Zitat: „ "Dass Eingriffe im weiblichen Genitalbereich grundsätzlich anders zu bewerten wären, nämlich als sittenwidrig, lässt sich nicht in nachvollziehbarer Weise vertreten. Dies zeigen schon die in jüngerer Zeit in Mode gekommenen Schönheitsoperationen im weiblichen Genitalbereich und Intim-piercings, die nach der Gesetzesbegründung zu § 226a StGB ja gerade nicht vom Tatbestand erfasst sein …

  • Straftatbestand FGM

    Lutz Herzer - - Politik allgemein

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    Hurra - der § 1631d BGB ist verfassungsgemäß!!! Wer beschnitten ist, der werfe einen kurzen Blick in die Hose. Wenn da noch was dran ist, dann ist ihm nichts passiert (Penektomie). Mensch lasst uns feiern! Jetzt müssen wir nicht mehr weiter kämpfen und uns streiten. Die ganze Mühsal hat ein Ende. Und die kleinen Mädchen sind dann auch bald dieses lässtige Häutchen los. Mann - jetzt muss nur noch Deutschland Weltmeister werden.

  • Altfälle und Verjährung

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

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    Zitat von Selbstbestimmung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden.“ Im Bereich des Grundgesetzes sollten eigentlich Prinzipien (Grundsätze) zur Anwendung kommen. Ein Prinzip zum Thema Beschneidung abgeleitet aus Artikel 2 Abs. 2 S. 1 GG könnte z.B. lauten: "Der Körper eines nicht einsichts- und urteilsfähigen Menschen muss vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen geschützt werden" Man könnte es auch noch verfeinern: "Der Körper eines nicht einsichts- und urteilsfähigen…

  • Altfälle und Verjährung

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

    Beitrag

    Zitat von Bela2012: „Im übrigen habe ich von Maria bislang ungeheuer viel gelernt“ Ich auch!

  • Altfälle und Verjährung

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

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    Maria Werner prahlt an anderer Stelle im Forum damit, vor Kurzem eine Einstweilige Verfügung gegen eine Beschneidung erwirkt zu haben. Wie sie das hinbekommen haben möchte, darüber verrät sie mit dem Hinweis auf ihre Schweigepflicht nichts, auch nicht das, was keineswegs unter die Schweigepflicht fallen würde. Jedenfalls muss es ihr gelungen sein, einen Verfügungsrichter davon zu überzeugen, dass es Gründe gibt, einem Elternteil dessen Grundrecht auf freie Erziehung gem. Art. 6 Abs. 2 GG, umgese…

  • Altfälle und Verjährung

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

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    Zitat von Weguer: „Du hast es noch nicht verstanden, Lutz. Ich hege keinen Unmut gegen Dich. Ich wollte damit nur nochmal klarstellen, warum die Admins dieses Forums so zögerlich auf Klagebestrebungen reagieren.“ Deine Bemerkung "und die Frage beantwortet ist, warum dieses Forum nicht mit Hurragebrüll jeder Idee von Verfassungsbeschwerde oder anderweitigen Klagen hinterher hechelt." klang so, als hätte ich etwas völlig Unseriöses vorgeschlagen. Strategisches Vorausdenken meine ich im Hinblick au…

  • Altfälle und Verjährung

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

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    Zitat von Weguer: „Womit sich der Kreis wieder schließt und die Frage beantwortet ist, warum dieses Forum nicht mit Hurragebrüll jeder Idee von Verfassungsbeschwerde oder anderweitigen Klagen hinterher hechelt.“ Du brauchst deinen Unmut mir gegenüber nicht weiter kund zu tun. Wer sich als die Herren (und Damen) dieses Forums, das sich massiv in Google ausbreitet, betrachten, habe ich mittlerweile verstanden.

  • Altfälle und Verjährung

    Lutz Herzer - - Rechtliche Aspekte

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    Zitat von Gerhard: „Die Verfassungsbeschwerde muss vom Beschwerdeführer umfangreich begründet werden und dem Beschwerdeführer steht kein Antragsgegner gegenüber.“ Ganz ohne Gegnerschaft muss es nicht unbedingt ablaufen. Zitat: „ § 94 BVerfGG (1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer zu bestimmenden Frist zu äußern. (2) Ging die Handlung oder…