Osnabrücker Professoren: Kinderrechte im Grundgesetz - nicht nötig

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    • Osnabrücker Professoren: Kinderrechte im Grundgesetz - nicht nötig

      Weil - für Kinder gilt ja eh das Recht auf körperliche Unversehrtheit. :FP01

      Echt jetzt? Auch für Jungen?
      Braucht es besondere Kinderrechte im Grundgesetz?
      Die Ergänzung des Grundgesetzes um Grundrechte, die speziell für Kinder gelten, wäre erforderlich, soweit das Grundgesetz Kindern bislang keinen angemessenen Schutz gewährt, zum Beispiel, wenn das Grundgesetz nur Erwachsene schützte. Dies aber ist nicht der Fall, denn das Erreichen eines bestimmten Alters setzen Grundrechte ihrem Wortlaut nach überhaupt nicht voraus. Eine Ausnahme ist lediglich das Wahlrecht als „grundrechtsgleiches Recht“. So gelten etwa der Schutz der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit, der allgemeinen Handlungsfreiheit oder auch das Erbrecht für Kinder, ja teilweise sogar für Ungeborene.
      Nicht nur für Ungeborene, auch für kleine Jungen gilt jenes Recht nur "teilweise", hier im wahrsten Sinne des Wortes.
      Gewisse Teile sind davon ausgenommen. So äußeres Vorhautblatt, inneres Vorhautblatt, gefurchtes Band, Frenulum - rd. 50 % der sensiblen Oberfläche des Penis.

      Überhaupt ergibt sich der seitens des Staates gewährte Schutz erst aus einem Zusammenspiel verschiedener Regelungen. So verpflichtet das Grundgesetz den Staat zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit auch von Kindern und zur Kontrolle der Wahrnehmung elterlicher Pflichten
      Der blanke Hohn, die blanke Ignoranz!

      Ja, das Grundgesetz war mal prima, und ist trotz aller Verschlimmbesserungen immer noch gar nicht so schlecht.
      Aber die Regierung scheißt ja drauf.

      noz.de/lokales/osnabrueck/arti…nderrechte-im-grundgesetz
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Dies aber ist nicht der Fall, denn das Erreichen eines bestimmten Alters setzen Grundrechte ihrem Wortlaut nach überhaupt nicht voraus. Eine Ausnahme ist lediglich das Wahlrecht als „grundrechtsgleiches Recht“
      Blablabla. Da gibt es einmal die sechs-Monatsgrenze, bis zu der Jungen keinen Anspruch auf eine echte Betäubung bei einer Operation haben und auch keinen Anspruch auf Durchführung durch einen Arzt, und dann die nicht genau festgelegte Altersgrenze, solange sie als "nicht einsichts- und urteilsfähig" eingestuft werden. Bis dahin haben sie kein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und auch kein Recht, geschlechtlich nicht diskriminiert zu werden.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die Kommentarfunktion ist aber auch recht gut versteckt und der einzig richtige steht schon ausführlich drin. Dem habe ich nur noch einen kleinen Teil hizugefügt. Sollten vieleicht mehr machen.Traut euch.
      Die Menschheit war schon immer bereit, Themen im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Wichtigkeit zu diskutieren. Je mehr eine Frage uns alle berührt, umso mehr gilt daher, dass selbst kluge Menschen behaupten, die Frage existiert überhaupt nicht.--Samuel Butler--
    • Dieser ignorante Beitrag nach dem Motto: "Kinder sind ja bereits bestens geschützt" läuft dann auch noch unter "Wissensforum" - bei solchen Wissenslücken...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Es gibt wohl Juristen und es gibt Rechtsanwälte. Die einen setzen sich dafür ein, dass andere in ihren Rechten nicht benachteiligt werden und die anderen schweben in höheren Sphären und zertreten jedes Mal nach ihrer Landung aus diesen höheren Spähren alles, was Rechtsanwälte für ihre Mandantschaft mühsam erstritten haben.

      Gegenwärtig ist übrigens jeder fünfte im Bundestag ein Jurist.

      Natürlich sind Kinderrechte gewährt, wenn diese nur mit Einwilligung der Eltern entsprechend ausgeübt werden können. Nur stellt sich bei dieser Betrachtung dann die Frage, warum es z.B. verboten ist, Kinder körperlich zu züchtigen oder sie mit verbaler Gewalt zu besseren Noten zu zwingen. Könnten nicht auch hier die Eltern einfach ihre Einwilligung abgeben und dann zuschlagen bzw. das Recht der Kinder auf Bildung in derart ausüben, dass sie diese durch Liebesentzug, Hausarrest und andere Maßnahmen zu besseren Schülern trimmen?

      Wenn die Theorie den Bezug zur Praxis verliert bzw. Theoretiker Gesetze machen, kommen halt Dinge wie der § 1631d BGB zustande.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ich kann die Aufregung über den Vortrag des Professors nicht ganz nachvollziehen. Aber vielleicht habe ich da etwas übersehen.

      Nun gut seine Aussagen zeugen tatsächlich von Ignoranz bezüglich den "Beschneidungsparagraphen" im BGB.

      Grundsätzlich stellt er die Situation und das Grundgesetz schon richtig dar. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit auch von Kindern und zur Kontrolle der Wahrnehmung elterlicher Pflichten.


      Und ich habe auch Zweifel, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetzes etwas an der Rechtslage in Bezug zur Beschneidung ändern würde.
    • Sokrates schrieb:

      Nun gut seine Aussagen zeugen tatsächlich von Ignoranz bezüglich den "Beschneidungsparagraphen" im BGB
      Eben. Das ist der Punkt. Damit wird das ganze zu schönem Neusprech-Geschwurbel.

      Wenn ich nämlich eines nicht glaube, dann, dass der Herr Professor Dr. jur. Steffen Lampert noch nie etwas vom §1631d BGB gehört, hat, nee, nee! :evil:
      Und von daher ist dieser Artikel für mich genau das: eine Frechheit.


      Und ich habe auch Zweifel, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetzes etwas an der Rechtslage in Bezug zur Beschneidung ändern würde.
      Das käme sehr darauf an, wie man einen solchen Artikel formulierte. Dann könnte der schon bei einer irgendwann kommenden Entscheidung des BVerfG zum 1631d ein wichtiges Momentum sein.
      Bloß, in der jetzigen politischen Landschaft duckt sich doch alles weg, hat doch niemand ein Interesse sich da aus dem Fenster zu lehnen, irgendwas zu formulieren, worauf sich ein Recht von Jungen auf ihre vollständigen Genitalien ableiten ließe.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das käme sehr darauf an, wie man einen solchen Artikel formulierte. Dann könnte der schon bei einer irgendwann kommenden Entscheidung des BVerfG zum 1631d ein wichtiges Momentum sein.
      Vielleicht. Ich glaube aber, dass für diese Entscheidung der Wille der Richter ausschlaggebender ist als die Präsenz bzw. Nicht-Präsenz von Kinderrechten im Grundgesetz unabhängig von deren Formulierung.
    • Du meinst also, die Verfassungsrichter bräuchten sich um die Verfassung nicht zu scheren? :rolleyes:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Du meinst also, die Verfassungsrichter bräuchten sich um die Verfassung nicht zu scheren? :rolleyes:

      Ja, wenn Du es so direkt formulieren möchtest: Ja. Sie müssen sich um den Wortlaut der Verfassung nicht wirklich scheren. Sie können diesen Wortlaut ja defakto nach Gutdünken interpretieren. Und es wird sich schon eine absurde Argumentation finden lassen, um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit im Falle der Beschneidung "auszuhebeln"....

      Es gibt ja deutsche Jura-Proffesoren, die die Beschneidung von Jungen für grundsätzlich zulässig halten, obwohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit eigentlich klipp und klar und ohne Schranken im Grundgesetz steht und dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit, das Recht auf chirurgische Eingriffe an Kindern miteinschließen würde, nur einer Interpretation dieses Grundrechts ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Warum wird denn dann die Verfassung laufend geändert, wenn sich diese komischen "Verfassungsrichter" eh nicht dran halten? Macht dann doch gar keinen Sinn.... ?(
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"