Manchmal denke ich, sind wir hier in diesem und ähnlichen Foren denn die Einzigen, die nicht blind sind? Jedes Gesetz, jede internationale Konvention, die sich mit den Rechten der Kinder befasst lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass die Zwangsbeschneidung unzulässig ist - und trotzdem wird sie von Politikern fast jedweder Couleur vertreten.
Da schaue ich mir grade mal die UN-Kinderrechtskonvention (danke, Ava, für den Link) genauer an, und lese dort in Artikel 2 bzw. 14:
Da schaue ich mir grade mal die UN-Kinderrechtskonvention (danke, Ava, für den Link) genauer an, und lese dort in Artikel 2 bzw. 14:
Artikel 2
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Ich finde, hier sind sehr klar die Rechte des Kindes im Vergleich zu denen der Eltern ausgedrückt, insbesondere aber auch sowohl die Anerkennung als auch die Beschränkung der Religionsfreiheit beider Seiten.Artikel 14
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses
Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.