UN-Kinderrechtskonvention

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    • UN-Kinderrechtskonvention

      Manchmal denke ich, sind wir hier in diesem und ähnlichen Foren denn die Einzigen, die nicht blind sind? Jedes Gesetz, jede internationale Konvention, die sich mit den Rechten der Kinder befasst lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass die Zwangsbeschneidung unzulässig ist - und trotzdem wird sie von Politikern fast jedweder Couleur vertreten.
      Da schaue ich mir grade mal die UN-Kinderrechtskonvention (danke, Ava, für den Link) genauer an, und lese dort in Artikel 2 bzw. 14:
      Artikel 2

      (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

      (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
      Artikel 14


      (1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

      (2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses
      Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.

      (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

      Ich finde, hier sind sehr klar die Rechte des Kindes im Vergleich zu denen der Eltern ausgedrückt, insbesondere aber auch sowohl die Anerkennung als auch die Beschränkung der Religionsfreiheit beider Seiten.
    • @Descant

      Ich verweise hier noch einmal auf die Diskussionen - auch hier im Forum - über das Zustandekommen dieser Konvention. Auch der Kommentar des Beschneidungsgesetzes bezieht sich ja auf diese Konvention. Natürlich bleibt es jedem überlassen, auch die Zwangsbeschneidung von Kindern unter die Konvention zu subsumieren. M.E. wäre die Konvention jedoch niemals zustandegekommen, wenn sie es im "Sinn" gehabt hätte, die Zwangsbeschneidung von Kindern zu "meinen". Da wären die islamischen Länder, Israel und Amerka und deren "Interessenverbündete" absolut dagegen gewesen. Es müsste erst wieder die Diskussion darüber aufgenommen werden, welche Rechtsverletzungen damit gemeint sind.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Hast vollkommen Recht!
      Nur wenn man diese Konvention liest, dann frägt man sich, hätte damals jemand die Beschneidung damit gemeint haben wollen, wie man das dann rhetorisch ausgeschlossen hätte. Genau den Klimmzug verweigert ja unserer Regierung, in dem Sie jeglichen Eingriff in das Ermessen der Eltern stellt und die Unteilbarkeit gewisser Grundrechte untergräbt.
      Und jetzt wird es peinlich, wenn die Befürworter erklären wollen, warum die Beschneidung damit nicht gemeint gewesen sein kann.
      Ich freue mich drauf!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • @Guy

      Jedes Land hatte die Möglichkeit, in Form von "Protokollnotizen" seinen persönlichen "Senf" zu den einzelnen Artikeln abzugeben. Kein Land hat dabei auf die Beschneidung von Kindern verwiesen. Also müssen sich m.E. nicht die Befürworter legitimieren, sondern die Gegner, warum sie es nicht getan haben.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • @werner
      Ich versteh schon, was Du meinst. Aber in meinen Augen ist hier "unsauber" formuliert worden. Der Text lässt viel Interpretationsspielraum zu und ich neige dazu zu sagen: Sorry, dann hättet ihr die Zirkumzision halt explizit von dieser Regelung ausschließen müssen!
      Das ist aber nicht geschehen. Und wenn sich nun die Erkenntnis breit macht, dass eine weitverbreitete Praxis eben so schädlich ist, dass sie unter Berücksichtigung der Kinderrechtskonventionen nicht aufrecht zu erhalten ist, dann ist das eben so.

      Ist schon klar, das ist jetzt meine Interpretation, aber ich fühle mal, dass ich damit nicht so falsch liegen dürfte.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Artikel 2 würde ich als ersatzweise vorgenommene Abwehrpflicht des Vertragsstaates gegen bestimmte Maßnahme der Eltern oder des Kindesvormunds interpretieren.
      Artikel 2

      (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von ... der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft ... seiner Eltern oder seines Vormunds.

      (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskriminierung ... wegen der Tätigkeiten... oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
      Artikel 14 als Bestimmung elterlicher/vormundschaftlicher Einwirkungen auf das Kind im Sinn von Leiten = Vorangehen, aber nicht Nötigen = zwingen und Überordnung der Gesundheit gegenüber der Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden. Ausserdem: Es heißt "seine Weltanschauung". Nur weil ich etwas glaube oder anschaue, muss es nicht auch mein Kind. Und Freiheit zu bekunden heißt auch: Freiheit es zu unterlassen zu bekunden.
      Artikel 14

      (1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

      (2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.

      (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

      Das Dilemma, ob vom religiösen Standpunkt der Eltern die Zwangsbeschneidung (viel wäre schon gewonnen, wenn man sich angewöhnte diesen Begriff zu verwenden, statt Beschneidung) zur Personensorge gehört,könnte für eine Blickwinkelerweiterung vielleicht auf einer anderen Ebene und einem anderen Beispiel besser diskutiert werden.
      In seinem Buch "Was ist Vernunft?" referiert Ulrich Steinvorth fogendes Beispiel:
      Sie, lieber Leser, stehen auf einer Brücke uhnd sehen unter sich eine Straßenbahn auf eine Gruppe spielender Kinder zurasen. Sie erkennen mit Ihrem schnellen Verstand, daß die Bremsen kaputt sind und die spielenden Kinder keine Chance haben, vor der rasenden Bahn davonzulaufen. Sie erkennen ebenso schnell, daß eine Katastrophe nur dann verhinder wird, wenn ein schwerer Körper vor die Bahn gerät und sie aus den Schienen wirft. Sie würden sich ohne zu zögern selbst vor die Bahn werfen, wenn Sie nicht wüßten, daß Sie einfach zu leicht dafür sind. Aber neben Ihnen steht ein großer dicker Mann, der das Geschehen ebenso aufmerksam verfolgt und seinen schweren Körper vor Aufregung schon weit übers Brückengeländer lehnt. Er jedoch hat offensichtlich noch nicht begriffen, wei er das Unglück verhindern kann. Dürfen Sie ihm den Schubs geben, daß er vor die BAhn fällt und das Leben vieler Unschuldiger rettet?
      Steinforth, Ulrich: Was ist Vernunft? Eine philosophische Einführung. München 2002 (Beck Verlag), S. 153.
    • werner schrieb:

      M.E. wäre die Konvention jedoch niemals zustandegekommen, wenn sie es im "Sinn" gehabt hätte, die Zwangsbeschneidung von Kindern zu "meinen". Da wären die islamischen Länder, Israel und Amerka und deren "Interessenverbündete" absolut dagegen gewesen.
      Vielleicht sind die gar nicht auf die Idee gekommen, dass die Beschneidung von Jungen darunter fallen könnte: es handele sich ja schließlich in deren Augen nur um einen unbedeutenden, religiös gerechtfertigten Eingriff ????????????????
      Aber wie ich den Text lese, muss man die Beschneidung von Jungen unter die Bestimmungen subsumieren.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Jetzt wo man weiß, wie oft sie wie schädlich ist, natürlich.
      Deshalb erzählen die Befürworter immer noch Gebetsmühlenhaft, es sei nur gut und vorteilhaft, auch für den Gutmensch Mann, der seine Partnerin schützt. Müssen sie ja, sonst isses rum.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)