"Dabei handelt es sich lediglich um die Beschneidung der Vorhaut..."

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    • "Dabei handelt es sich lediglich um die Beschneidung der Vorhaut..."

      Warum interessiert sich der Staat überhaupt für das Geschlecht?
      Das ist eine gute Frage, weil wir ja ein "Diskriminierungsverbot" haben. Im §226a StGB und im §1631d BGB interessiert sich der Staat aber ganz doll für das Geschlecht.


      Aber es stimmt: es ist interessant, wann rechtliche Bestimmungen plötzlich hoch politisch werden. Etwa bei der Beschneidungsdebatte. Mit welcher Empörung hier Kindesrechte gegen Elternrechte ausdiskutiert wurden! Dabei handelt es sich lediglich um die Beschneidung der Vorhaut, keineswegs um eine Kastration von Kindern, wie dies bei Intergeschlechtlichen der Fall ist.
      Kastrationen sind schon lange verboten. §226 StGB:

      StGB schrieb:

      Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

      1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert....
      Es liegt an unserem Wertesystem. Ein Kind an eines der zwei herrschenden Geschlechterbilder anzupassen, erscheint richtig, während die Beschneidung aus religiösen Gründen als fremd und daher falsch wahrgenommen wird.
      Da irrt Franziska Brachthäuser auf ganzer Linie. Offenbar hält es die Politik genau anders herum erst hat sie die Genitalverstümmlung von Jungen explizit legalisiert und später dann das "dritte Geschlecht" beschlossen.

      Aber, watte mal, Elsa Koester, war da nicht was?

      TU Berlin: Kritik an Beschneidung ist Antisemitismus

      freitag.de/autoren/elsa-koester/1794-waren-wir-weiter

      Ja, und im Juni 2012 waren wir auch schon mal weiter. Aber nur bis zum Dezember


      Sie hat die Genitalverstümmelung von Jungen explizit legalisiert
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Pizarro73 schrieb:

      Diese Relativiererei ist ja furchtbar
      Genau. Fair wäre es, zu fordern dass ALLE medizinisch nicht notwendigen Operationen an Kindern endlich aufhören. Und nicht immer dieses dämliche "dieses (gewöhnlich die schlimmste Form von "dieses") ist aber doch viel, viel schlimmer als jenes!" (also vergesst jenes).
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Dieses lediglich um die Beschneidung der Vorhaut klingt für mich fast wie das - lediglich um die wegnahme des lebens. Ich glaube ihr wißt welchen fürchterlichen Film ich meine.
      Die Menschheit war schon immer bereit, Themen im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Wichtigkeit zu diskutieren. Je mehr eine Frage uns alle berührt, umso mehr gilt daher, dass selbst kluge Menschen behaupten, die Frage existiert überhaupt nicht.--Samuel Butler--
    • CCrippled schrieb:

      Ärzte versuchen dennoch, B*s****idung als medizinisch notwendig zu verkaufen.
      Das ist doch nicht zur bei Zirkumzisionen so.
      Im einen Kreis praktiziert HNO-Arzt A, im anderen HNO-Arzt B. Im einen Kreis werden vielen Kindern die Mandeln entfernt im anderen nur ganz wenigen.
      Deswegen sollten - wenn es sich nicht um eine Not-Operation handelt - bei bestimmten Operationen an Kindern ein zweiter Gutachter eingeschaltet werden. Da passieren viel zu viele Elternwunsch- und Ärztekontoaufbesserungs-Operationen, wo dann Etikettenschwindel "indiziert" - zu Lasten aller Beitragszahler - und vor allem zu Lasten der Kinder - getrieben wird.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      CCrippled schrieb:

      Ärzte versuchen dennoch, B*s****idung als medizinisch notwendig zu verkaufen.
      Das ist doch nicht zur bei Zirkumzisionen so.Im einen Kreis praktiziert HNO-Arzt A, im anderen HNO-Arzt B. Im einen Kreis werden vielen Kindern die Mandeln entfernt im anderen nur ganz wenigen.
      Deswegen sollten - wenn es sich nicht um eine Not-Operation handelt - bei bestimmten Operationen an Kindern ein zweiter Gutachter eingeschaltet werden. Da passieren viel zu viele Elternwunsch- und Ärztekontoaufbesserungs-Operationen, wo dann Etikettenschwindel "indiziert" - zu Lasten aller Beitragszahler - und vor allem zu Lasten der Kinder - getrieben wird.


      Das ist ein ganz entscheidendes Problem, das du ansprichst, das wir in seiner ganzen Tragweite und Ausmaß wahrscheinlich gar nicht richtig erfasst haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

    • Elsa Koester mal wieder:


      Gute Idee: Kindern nichts mehr abschneiden





      Nein, war es nicht; Operationen an den Genitalien von Kindern, die nicht selbst gewählt und medizinisch nicht notwendig waren, waren schon immer, was überflüssige Operationen ganz offensichtlich sind: Körperverletzung. Und damit verboten.
      Bis sie 2012 z.T. legalisiert wurden. Das unterschlägt Koester ganz bewusst. (s.o)


      Die bereits veränderten Körperteile bekommen Betroffene davon nicht wieder.

      Nein, die zerstörten Körperteile gibt es nicht zurück. Und es wird weiter zerstört, und zerstört, und zerstört...

      freitag.de/autoren/elsa-koeste…n-nichts-mehr-abschneiden
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.