§ 1631d BGB 6. Jahrestag

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    • § 1631d BGB 6. Jahrestag

      Heute sind nun schon sechs Jahre vergangen, seit der § 1631d BGB den Bundestag passiert hat.

      In diesem Zusammenhang möchte ich stellvertretend an zwei Hauptverantwortliche erinnern, die dieses Gesetz auf den Weg brachten:

      - Frau Angela Merkel: "Wir machen uns zur Komikernation!"

      - Frau Leutheusser-Schnarrenberger: "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten. Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. "
      tagesspiegel.de/politik/koerpe…cht-strafbar/7181098.html

      Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist übrigens Mitglied eines Beirats, bei dem es um das "Recht auf digitales Vergessenwerden" geht. Ob die Kinder oder Männer, die aufgrund der Gesetzesvorlage der ehemalige Justizministerin zwangsbeschnitten wurden, tatsächlich einmal vergessen werden, dass sie und die 434 JA-Sager im Bundestag ohne Not über ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit entschieden haben, wird sich zeigen.

      Ich möchte jedenfalls heute wenigstens an diese beiden Frauen erinnern, damit auch nach deren Eintritt in den Ruhestand niemals vergessen wird, dass sie es waren, die hier im Bereich der Legislativen bei jeder Zwangsbeschneidung symbolisch das Skalpell in der Hand haben und somit auch symbolisch das Blut der Opfer an ihren Händen tragen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Heute sind nun schon sechs Jahre vergangen
      Ob die Zahl der Jungenverstümmelung rauf- oder runtergegangen ist seit dem - die Zahl der Komplikationen - keiner weiß es.

      Weil es keiner wissen soll. Darauf hat der Bundestag vor sechs Jahren großen Wert gelegt - "die Spuren verwischen". Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Evaluierung des Gesetzes abgelehnt - und die Abgeordneten wussten genau, warum.

      Denn blöd waren sie nicht, die feigen Kinderverräter.

      Wer sagt denn auch, dass es in einer Gesellschaft immer nur Fortschritt geben muss? Man kann die Uhr doch auch mal zurückdrehen, Richtung Mittelalter, Richtung Bronzezeit!

      Der 12.12.2012 war kein Tag des Fortschritts. Er war ein Tag, an dem vieles unter den Teppich gekehrt wurde.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Ob die Zahl der Jungenverstümmelung rauf- oder runtergegangen ist seit dem - die Zahl der Komplikationen - keiner weiß es.
      Über die Zahl der Komplikationen gibt es keine Statistik. Was es jedoch gibt, zumindest im Bereich der Kliniken, sind die sogenannten Qualitätsberichte, welche die Kliniken erstellen und veröffentlichen müssen. Hier kann man klar erkennen, das die Zahl der Beschneidungen deutlich gestiegen ist. Ich habe inzwischen auch schon Qualitätsberichte gesehen, wo die Klinken keine Angaben zu den Fallzahlen bei Beschneidungen machen und die Fallzahlen bei Beschneidungen als Datenschutz ausweisen.
    • NoCut schrieb:

      "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten. Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. "
      Entspricht das nicht eigentlich dem Tatbestand des § 340 StGB Körperverletzung im Amt? Eine Ministerin ist doch eine Amtsträgerin.

      Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
      dejure.org/gesetze/StGB/340.html
      de.wikipedia.org/wiki/Amtstr%C3%A4ger