Schnarrrenberger: " In meiner damaligen Funktion als Justizministerin..."

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    • Schnarrrenberger: " In meiner damaligen Funktion als Justizministerin..."

      In meiner damaligen Funktion als Justizministerin bin ich bei dem Gesetzgebungsverfahren mit vielen jüdischen Verbänden und Einzelpersonen in Kontakt gekommen.
      Genau so liest sich der 1631d auch. Wie maßgeschneidert. Mit negativ Betroffenen, mit Männern, die unter ihrer VA leiden hat SLS NICHT gesprochen.


      Wie ist Ihnen Antisemitismus schon mal begegnet?
      Unmittelbar betroffen war ich noch nie. Aber vor etwa sechs Jahren hat ein Gericht in Köln die Beschneidung verboten und als Körperverletzung geahndet.
      Aha, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit . antisemitisch.
      Die Kölner Richter, die Staatsanwältin: Antisemiten!

      Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist die erste Antisemitismusbeauftragte in NRW.
      Na, bitte hat sich doch gelohnt, alle Junge in Deutschland zu entrechten!

      Ich hatte mal große Stücke auf SLS gehalten. Kaum eine Politikerin hat mich jemals so enttäuscht.

      faz.net/aktuell/politik/inland…isemitismus-15937608.html
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Schnarrenberger schrieb:

      Es muss sich nicht immer direkt um eine Straftat oder einen körperlichen Angriff handeln
      Was ist die Genitalverstümmelung eines Kindes anderes als ein "körperlicher Angriff"? Denn sie achselzuckend abgesegnet hat!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Frau Leutheusser-Schnarrenberger soll sich ihre widerwärtig zynischen Äußerungen zu männlicher Genitalverstümmelung - gerade heute noch am 12. Dezember! - sonstwo in ihre intakten und vom Staat geschützten Sexualorgane schmieren.
      Dass durch ihr tolles Gesetz Säuglinge - wie letztes Jahr in Nürnberg - immer wieder in Notaufnahmen und Lebensgefahr geraten, geht dieser Person wohl am Arsch vorbei.
      Tja, und die Rechnung geht auf, schon hat sie wieder einen neuen Posten.
      Daran klebt Blut - die traurige Wahrheit.
    • Wie bereits vor sechs Jahren vertrete ich noch immer die Auffassung, dass der § 1631d BGB den Antisemitismus verstärkt hat. Immer wenn einer Gruppe einer Gesellschaft Privilegien zugestanden werden, welche sogar gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen, dann löst dies beim Rest der Bevölkerung unnötiges Missempfinden aus.

      Ich finde es daher ziemlich unklug, wenn der geistige Brandstifter, der das Öl ins Feuer gegossen hat, nun den Brand wieder unter Kontrolle bringen soll. Sicherlich ist Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht für den "eingewanderten" Antisemitismus verantwortlich, aber es wäre wohl für den eigentlichen Zweck besser gewesen, man hätte hier auf jemanden zurückgegriffen, der für alle Bereiche integer gewesen wäre.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Wie bereits vor sechs Jahren vertrete ich noch immer die Auffassung, dass der § 1631d BGB den Antisemitismus verstärkt hat.
      Bei dir? Bei mir nicht, weil ich habe gar keinen. Ich habe nur einen Anti-GM-ismus, und wenn Leute das zu einem Antisemitismus umdeuten, dann tun sie das halt, juckt mich nicht.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      NoCut schrieb:

      Wie bereits vor sechs Jahren vertrete ich noch immer die Auffassung, dass der § 1631d BGB den Antisemitismus verstärkt hat.
      Bei dir? Bei mir nicht, weil ich habe gar keinen.
      Bei dir nicht. Bei mir auch nicht. Aber wir wissen um was geht.

      Aber es ist viele Leute, die gar nicht wissen um was geht.

      Zu erst missbrauchen das agresive Beschneidungfetischisten und dann kann der Antisemitismus verstärken.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      NoCut schrieb:

      Wie bereits vor sechs Jahren vertrete ich noch immer die Auffassung, dass der § 1631d BGB den Antisemitismus verstärkt hat.
      Bei dir? Bei mir nicht, weil ich habe gar keinen.

      Bei "mir" bzw. genauer in meinem Umfeld oder bei den Menschen, mit denen ich direkt oder indirekt zu tun habe. Für viele ist Antisemitismus nur ein abstrakter Begriff. Es gibt aber viele verschiedene Haltungen zum Judentum oder vermeintlichen Judentum, die leider gerne in einen Topf geschmissen werden.

      Fangen wir mit der korrekten "deutschen" Haltung an. Das sind die Leute, die durch entsprechende Erziehung schon reflexartig brav zusammenzucken, wenn jemand nur das Ritual der Beschneidung oder des Schächtens kritisiert. Mit anderen Worten eine politisch korrekte, aber leider auch hin und wieder verlogene Haltung.

      Dann gibt es den Antisemitismus unter vorgehaltener Hand, der stark an Ludendorff & Co. erinnert. Da wird von einem vermeintlichen Reichtum jüdischer Mitmenschen gelabert, von Weltmacht und von politischem Einfluss. Gerade wenn solche Äußerungen von Menschen mit Migrationshintergrund kommen, wird hier oft sehr deutlich angeklagt. Genau bei dieser Gruppe ist der § 1631d BGB aber Wasser auf die Schaufelräder der Mühle.

      Es gibt aber auch die Gruppe der "vermeintlichen" Antisemiten. Dass sind "wir", die öffentlich die Beschneidung kritisieren oder auch jeder, der die Siedlungspolitik Israels nicht blind gut heißt (Israel ≠ Judentum) . Mit anderen Worten werden hier alle zu Antisemiten erklärt, die den Religionen oder Staaten mit religiöser Ausrichtung das Recht absprechen, sich über die Menschenrechte und jegliche ethische Grundsätze hinwegzusetzen. Anders ausgedrückt also all jene, die dem Humanismus oder den Menschenrechten mehr Beachtung schenken als den Religionen.

      Ich persönlich habe eine großen Respekt vor der jüdischen Kultur. Was mich neulich in einem persönlichen Gespräch überrascht hatte, war die Erfahrung, dass es einen jüdischen Säkularismus gibt, wo sich Menschen dem Judentum zugehörig fühlen, ohne dieser Religion angehören zu wollen. Soweit ich jedoch den Eindruck bekam, könnte dies eine Haltung sein, die auch mit dem Unverständnis zu tun hat, wie "Gott den Holocaust" hat zu lassen können.

      Bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger bin ich aber davon überzeugt, dass sie Antisemitismus eher als pauschalierende Floskel verwenden wird, weil ihr ähnlich wie beim § 1631d BGB einfach die Hintergründe unbekannt oder egal sind.

      BTW: Warum fand dieses Interview am 12.12. und nicht am 27.01. statt? Wer die Frage nicht versteht, auch gut.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von NoCut ()

    • Unmittelbar betroffen war ich noch nie. Aber vor etwa sechs Jahren hat ein Gericht in Köln die Beschneidung verboten und als Körperverletzung geahndet.
      Das glauben wir ihr sogar, dass SLS noch nie von Genitalverstümmelung unmittelbar betroffen war.

      Wie ist Ihnen Antisemitismus schon mal begegnet?
      ... Aber vor etwa sechs Jahren hat ein Gericht in Köln die Beschneidung verboten und als Körperverletzung geahndet.
      Keine Rede davon, dass es in Köln um ein Kind muslimischer Eltern ging. Dass 99% der GM Kinder betrifft die nicht jüdisch sind. Und dass die Eltern dieser Kinder z.T eine antisemitische Haltung haben. Weil sie in Ländern erzogen wurden, wo Antisemitismus zum "Bildungsprogramm" gehört.

      Übrigens hat nicht nur das Kölner Gericht, sondern auch der deutsche Bundestag "die Beschneidung" verboten. Allerdings leider und diskriminierenderweise nur die von Mädchen.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Keine Rede davon, dass es in Köln um ein Kind muslimischer Eltern ging. Dass 99% der GM Kinder betrifft die nicht jüdisch sind.

      Es war seinerzeit u.a. Joachim Gauck, der jede Kritik gegen Zwangsbeschneidungen mit Antisemitismus gleichgesetzt hatte. Ich denke, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger genau diese Ideologie hier aufzugreifen versucht.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ich habe ja schon geschrieben, dass ich mal eine hohe Meinung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte. Das kam u.a. von ihrem Rücktritt als Bujumini, weil sie den "großen Lauschangriff" (den wir inzwischen längst haben, größer, als wir ihn uns damals in unserer wildesten Träumen vorstellen konnten) nicht mitverantworten wollte.
      Damals hatte sie Rückgrat bewiesen, das hat mir Respekt eingeflößt.

      2012 hatte sie zunächst gesagt, das wäre keine Frage für den Gesetzgeber, das müssten die Gerichte klären. Und unser höchstes Gericht ist das Bundesverfasungsgericht.
      Und dann kam das (damals geheime) Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass der 1631d wahrscheinlich verfassungswidrig sei. Was nachvollziehbar ist.

      Daraufhin ist sie von IM Erika zurückgepfiffen worden, und hat brav gekuscht. Auf einmal war ihr Rückgrat weich wie Kautschuk.

      Diese Frage war noch viel elementarer als der Lauschangriff, den wir jetzt eh haben. Orwell hätte sich das niemals ausdenken können, was Edward Snowden "unerwünschterweise" für alle offengelegt hat. Sogar vor Merkels Telefon hat man nicht halt gemacht.

      Aber der Schutz vor Körperverletzung, vor Misshandlung rangiert noch weit über dem Datenschutz.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Aber der Schutz vor Körperverletzung, vor Misshandlung rangiert noch weit über dem Datenschutz.

      Wenn man die Biographie eines Menschen betrachtet, sieht man oft mehr als wenn man nur einzelne Stationen herauspickt. Nach dem Rücktritt im Jahr 1996 vergingen rund 13 Jahre, bis sie wieder diesen Ministerposten inne hatte. Bei ihrem Rücktritt wegen dem Lauschangriff war sie noch Mitte vierzig. Als sie 2012 den Zwangsbeschneidungsparagraphen ausarbeiten sollte, war sie bereits über sechzig Jahre alt. Im Jahr 2013 verfehle die FDP die 5%-Hürde und Frau Leutheusser-Schnarrenberger gehörte zu denen, deren politische Laufbahn dann mit einer Art vorgezogenem Ruhestand endete. Seit dem hat sie das eine oder andere vermutlich lukrative "Pöstchen" bekommen, aber in der großen Politik in Berlin gibt es seit dem keinen Platz mehr für sie.

      Sicherlich führt die FDP das Wort Freiheit in ihrem Namen, aber tendenziell ist damit wohl eher die Freiheit gemeint, die man für Geld kaufen kann. Die Freiheit eines Mannes, selbst zu entscheiden, ob er mit oder ohne Vorhaut leben möchte, gehört jedenfalls definitiv nicht zu den Grundwerten, welche die FDP als Freiheit subsumiert.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schrieb:

      In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter
      Den Ausschalter für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit hatte sie 2012 doch flugs gefunden: den §1631d BGB.
      Dabei konnte 2012 nicht ein mal von einer "Krisenzeit" gesprochen werden.

      Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schrieb:

      Auch in Krisensituationen gelten die Gewaltenteilung und die Grundrechte
      Gewaltenteilung! Dass die Frau, die 2012 die Gewaltenteilung vergewaltigte dieses Wort noch in den Mund zu nehmen wagt!

      heise.de/tp/features/In-Krisen…-Ausschalter-4692548.html
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Schnarrenberger schrieb:

      Wie Justitia müssen wir blind dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn zutage treten oder im Gegenteil Bekenntnisfreiheit gelebt wird. Blind dürfen wir hingegen nicht sein, wo die Grenzen unserer Verfassung überschritten werden.
      So verfassungsblind wie die Bundestagsmehrheit 2012?

      SLS schrieb:

      Streiten wir dafür, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Rechte unserer Verfassung zukommen, die ihnen das Grundgesetz und die dort garantierte Freiheit aller Religionen und die Freiheit der Weltanschauungen zuspricht
      Streiten wir dafür, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Rechte unserer Verfassung zukommen, die ihnen das Grundgesetz und das dort garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zuspricht
      Die Basis unseres Zusammenlebens bilden das Grundgesetz und die darin garantierten Grundrechte. Menschenwürde, Meinungsfreiheit und die Gleichbehandlung der Geschlechter sind universale Rechte, die allen Menschen zustehen.
      LOL! Siehe §1631d BGB und §226a StGB


      Es ist Aufgabe der Politik, das Grundgesetz und die garantierte Freiheit der vielen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Land so zu garantieren, dass jede unter ihnen die gleiche Chance erhält, in der Gesellschaft Gehör für ihre Anliegen zu finden.
      Warum sollen eigentlich nicht einfach alle Menschen Gehör für ihre Anliegen finden, ob sie nun religiös sind oder nicht.
      Z.B. Männer, die unter den Folgen ihrer "Beschneidung" leiden? Die haben 2012 keinerlei Gehör für ihre Anliegen gefunden.

      faz.net/aktuell/politik/kirche…eiche-chance-1591167.html
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.