Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "missglückter" Beschneidung in Thüringen.

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    • Do it yourself! Ja, wozu gibt es "Beschneidungs-Sets" bei Alibaba un Co.?
      In Deutschland dürfen unter gewissen Voraussetzungen muslimische und jüdische Familien
      ihre Kinder selbst beschneiden.
      Im Gesetz geht es nicht um "muslimische" oder "jüdische" sondern um alle Eltern und alle Jungen.

      Da hier weder von einem Arzt, noch von einem "von einer Religionsgesellschaft vorgesehenen" Jungverstümmler die Rede ist hört sich die Formulierung sehr danach an, dass hier die Mama oder der Papa selbst zum Messer oder zur Rasierklinge gegriffen haben.

      Eine Notärztin hat nach einer missglückten Beschneidung eines Säuglings die Polizei alarmiert.
      So eine Petze aber auch! Als moderner, kulturverständiger Mensch hat man in so einer Situation doch die Schnauze zu halten! ;)

      Danke, R2D2, dass du das Wort "missglückt" in Anführungszeichen gesetzt hast. Genitalverstümmelung ist aber nicht "Glückssache", sie geht praktisch zu 100% schief. Kaum eine Vorhaut überlebt das.
      Eher ist sie eine vorprogrammierte Pechsache, hier war es mal besonders schlimm.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Mario Lichtenheldt schrieb:

      Man darf gespannt sein, mit welch abstrusen "Begründungen" und "Argumenten" man sich hier wieder herauswinde
      Man wird sagen: "aber was wollt ihr denn, der Junge lebt doch noch!"

      Und in den Fällen, wo der Junge nicht mehr lebte war man um eine Ausrede "preexisting condition", "die Mutter hat zu früh den Verband gewechselt" oder wie in Norwegen "ja, in einer Arztpraxis kann so was schon mal passieren, also ab jetzt nur noch im Krankenhaus" (bloß im Krankenhaus sind auch schon Jungen gestorben, z.B. in Hamburg) nie verlegen.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • So bleibt es lediglich eine Frage der Zeit, wann auch hier in Deutschland ein Junge aufgrund seiner Verstümmelung sterben muss. Und ebenso sicher werden dann die Vorsitzenden der Zentralräte Krokodilstränen verdrücken und darauf bestehen, dass die Verstümmlerei weitergehen muss, worauf ihnen (un-)verantwortliche Politiker eilfertig zustimmen werden.
      Man ist ja schließlich keine Komikernation!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      worauf ihnen (un-)verantwortliche Politiker eilfertig zustimmen werden.
      Man hat sich da festgelegt. "Das muss sein, das geht nicht anders!"

      Wie soll man von dem Ross wieder runterkommen, ohne das Gesicht zu verlieren?
      Da müsste man ja zugeben: "Wir haben Mist gebaut!"

      Wenn es nicht anders geht - dann geht es nicht anders. Dann sind Diskussionen überflüssig. Dann muss man zusehen, dass man Ablenkungsmanöver startet, auf das möglichst schnell Gras über die Sache wachse - wie in Norwegen.

      Denn das Credo lautet: "Religionsfreiheit über alles!" (außer wenn es Mädchen betrifft, oder wenn es sich um eine christliche Sekte handelt)
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Die muslimischen Eltern des sieben Monate alten Jungen ließen den Eingriff nach ersten Erkenntnissen der Polizei am Sonntag von einem bisher Unbekannten vornehmen.
      Na und, war der Unbekannte "vorgesehen"?

      Die Polizei geht davon aus, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen veranlasst wurde. Die Eltern sollen nun mit Hilfe eines Dolmetschers verhört werden.
      Wird doch eh wieder eingestellt. Ist doch "Religionsfreiheit".


      Bundesjustizverunstaltungsministerium schrieb:

      Eine Beschneidung nach § 1631d Absatz 2 BGB durch eine Person, die nicht Arzt ist, ist jedoch selbstverständlich auch im muslimischen Kontext möglich


      Bundesjustizverunstaltungsministerium schrieb:

      Die Person muss von einer Religionsgesellschaft (für die Beschneidung) vorgesehen sein. Eine Kontrolle oder einen Nachweis staatlicherseits verlangt der Gesetzgeber nicht. Es ist insbesondere keine behördliche Erlaubnis für die Durchführung des Eingriffs durch die Person erforderlich (BT -Drs.17/11295, S. 19)
      Und man sieht, was dieses Scheißen auf das staatliche Wächteramt für Folgen hat

      tag24.de/nachrichten/foeritzta…tzt-muslime-brauch-889790

      thueringen24.de/thueringen/art…Eingriff-geht-schief.html

      presseportal.de/blaulicht/pm/126724/4132880

      Juchhu, der Verstümmler ist da!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Es ist zu befürchten, dass jetzt genau die falschen Konsequenzen aus solchen schlimmen Vorkommnissen gezogen werden: dass man fordert, dass allen Migranten gleich nach der Ankunft in D eine kostenlose GM für ihre Söhne im Krankenhaus anbietet, nach dem Motto: "die machen das ja sonst eh, und dann mit der rostigen Rasierklinge".
      Statt gleich zu allen klipp und klar zu sagen: "Genitalverstümmelung von gesunden Kindern gibt es hier nicht. Nicht nur die von Mädchen auch die von Jungen. Wird streng hier bestraft."
      Wenn der Rechtsstaat erst einmal auf die schiefe Bahn geraten ist, rutscht er immer weiter ab.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Der Junge war also sieben Monate alt. So ein Pech aber auch! Für den Jungen sowieso, aber auch für den Verstümmler und die Eltern. Einen Monat zuviel.
      Dann waren die Bestimmungen des 1631d also mit Sicherheit nicht eingehalten worden, und Eltern und Verstümmler haben sich strafbar gemacht. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Verstümmler kein Arzt war, ein Messer ist ein gefährliches Werkzeug, das wäre dann keine "einfache" Körperverletzung mehr, das wäre dann gefährliche Körperverletzung.

      Andererseits: so ein Glück aber auch! Da es nicht nach 1631d war, braucht man den Paragraphen jetzt gar nicht in Frage zu stellen. Denn eines ist doch sonnenklar: Wäre der Junge erst sechs Monate alt gewesen - wäre das niemals passiert! (Ironie)

      Deswegen gibt es ja diese 6-Monatsgrenze im Gesetz, das hat man sich schon schlau ausgedacht!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • T-Online schrieb:

      Die Kriminalpolizei ermittle wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen unbekannt und gegen die Eltern des Säuglings
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/