Religion und Weltanschauung ist weiterhin nicht dasselbe: Klage der Pastafari wird nicht angenommen.

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    • Religion und Weltanschauung ist weiterhin nicht dasselbe: Klage der Pastafari wird nicht angenommen.

      Auch wenn das BVerfG immer wieder betont, dass Religionen und Weltanschauungen gleich behandelt werden müssen und dass die Inhalte von Religion nicht Gegenstand der äußeren Bewertung sein dürfen, macht das BVerfG genau dies und betreibt Gewissensforschung.

      Offenbar kommt es auch beim BVerfG doch darauf an, wie viele einer Weltanschauung anhängen und mit welcher Wehemenz sie ihre Glaubensinhalte vertreten. "Weltreligionen" werden weiter offiziell bevorteilt. Vielleicht sollten die Pastafari mal militanter auftreten, damit man ihnen die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens abnimmt? Wie schon beim kürzlichen EGMR Urteil zum Thema Mohammedbeleidigung: Militanz zahlt sich offenbar aus. Sonst wird man nicht ernst genommen.

      katholisch.de/aktuelles/aktuel…-bundesverfassungsgericht'''
    • Sowohl das BVG, wie dann wohl auch bald der EuGH, sind lediglich weltliche Gerichte.

      Davon abgesehen legt das Spaghettimonster ohnehin keinen Wert darauf, dass alle an es glauben (1. Gebot).

      Was ich aber an dieser Kirche bzw. Religion absolut toll finde, ist das klare Bekenntnis, dass kein Mensch im Namen des Spaghettimonsters leiden soll (bzw. es wäre ihm so lieber). Es verlangt nämlich im Gegensatz zu den Weltreligionen (Judentum, Teile des Christentum oder Islam) keine Menschenopfer (=Beschneidung). Vielmehr stellt es klar, dass der Begriff Reinheit besser zu Trinkwasser als für Menschen gelten sollte.

      Ergo, das Spaghettimonster unterscheidet sich von den durch Menschen erschaffenen Gottesbildern wohl darin, dass es lediglich als Monster bezeichnet wird, aber absolut keines ist. Umgekehrt ist das von Menschen erschaffene Gottesbild jedoch sehr oft dem eines Monsters gleich. Wer meine Worte jetzt als Gotteslästerung empfindet, sollte mal darüber nachdenken, wer hier der Ketzer ist. Wer nämlich behauptet, dass es Gottes Wille sei, dass wehrlose Kinder in seinem Namen unter furchtbaren Schmerzen zwangsbeschnitten werden müssen, bezichtigt Gott ein Monster zu sein. Aber auch diese Frage wird am Ende eher das jüngste Gericht und nicht ein irdisches Gerichts zu klären haben.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Dabei sagte doch schon Nino Cerruti:

      Nino Cerruti schrieb:

      Nudeln muss man Ernst nehmen, weil sie die Seele fröhlich machen

      :thumbsup:

      Vielleicht gibt es ja auch einfach nicht genug Missbrauch-und Misshandlungsfälle bei den Pastafarianern (ich liebe Pasta übrigens auch sehr :love: ), als dass sie das BVerfG ernst nehmen würde?

      Und gibt es etwas ernsthafteres, als wenn jemand sogar bereit ist sein Leben in Form eines Selbstmordanschlages a la 9/11 für seine Religion zu opfern? Der muss es doch wohl total ernst meinen. Blutiger Ernst.

      Da können die Pastafarianer einfach nicht mithalten. Wollen sie auch nicht.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Ganz bestimmt würde das BVerfG auch keine Religionsgemeinschaft ernst nehmen, die es als religiöse Verpflichtung ansieht, kleinen Jungen (oder - noch schlimmer - kleinen Mädchen) die Ohrläppchen abzuschneiden. Die würden eher als "terroristische Vereinigung" eingestuft.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Ganz bestimmt würde das BVerfG auch keine Religionsgemeinschaft ernst nehmen, die es als religiöse Verpflichtung ansieht, kleinen Jungen (oder - noch schlimmer - kleinen Mädchen) die Ohrläppchen abzuschneiden. Die würden eher als "terroristische Vereinigung" eingestuft.
      Käme sehr darauf an. Ich bin mir z.B. überhaupt nicht einig, wie das BVerfG auf die Maori oder einige Sepik-Völker reagieren würde. Deren Initiationsbräuche sind auch nicht wirklich mit unseren Erziehungsvorstellungen vereinbar. Auf der anderen Seite haben auch diese Gruppen ein Pfund in der Hand, das weder die Pastafaris noch eine neugeschaffene Religion mit Ohrläppchenmodifikation haben/hätten: Tradition

      Stand heute würde ich davon ausgehen, daß diese alten Stammesgemeinschaften durchaus auch die Anerkennung als Religionsgemeinschaft bekommen könnten (was ja nicht die Errichtung als KdöR bedeutet).

      Und wo kein Kläger, da kein Richter. Solange das alles innerhalb der Gemeinschaft bleibt und die Mehrheitsgesellschaft bzw. "der Staat" NICHT mit diesen Dingen konfrontiert wird, passiert vermutlich erstmal gar nichts.
      Gruß
      Hickhack
    • Hickhack schrieb:

      Auf der anderen Seite haben auch diese Gruppen ein Pfund in der Hand, das weder die Pastafaris noch eine neugeschaffene Religion mit Ohrläppchenmodifikation haben/hätten: Tradition
      Dann sollte das BVerfG aber auch so ehrlich sein von "Traditionsfreiheit" statt von "Religionsfreiheit" zu reden.

      Dass Ehemänner ihre Frauen verkloppen ist auch eine noch in vielen Ländern selbstverständliche Tradition (war in Bayern bis ins 20. Jh. formal erlaubt) und ist auch von mindestens einer Weltreligion "abgesegnet". "dann züchtigt sie"

      Deswegen - bei den Ohrläppchen bin ich mir nur im Falle der Mädchen sicher...
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.