Erneut Bewährung für illegale Beschneidung des Sohnes

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ohne Einwilligung der Mutter zu handeln sei zwar „sehr schlimm“, sagt Richterin Luise Nünning allerdings sei die Beschneidung an sich auch in Deutschland zulässig
      klar, da geht es ja auch um Frauenrechte!
      Jungenrechte zählen nicht, nur Mädchen- und Frauenrechte.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Ohne Einwilligung der Mutter zu handeln sei zwar „sehr schlimm“, sagt Richterin Luise Nünning, allerdings sei die Beschneidung an sich auch in Deutschland zulässig – wenn die Sorgeberechtigten es wollten
      Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Richterin Luise Nünning verweist auf den §1631d um zu begründen, dass dem Jungen kein Schaden, kein Verlust, keine Schmerzen entstanden wären. Sie sieht den Schaden nur bei der Mutter.

      Mit dieser abstrusen Logik hätte sie ebenso argumentieren können, dass es "sehr schlimm" sei, wenn nicht dem Willen des Vaters entsprochen würde, dass sein Sohn nicht nach Sitte der Vorväter und nach seinem Vorbild "beschnitten" würde.
      Es ist im Konfliktfall immer für eine der beiden Seiten schlimm.
      Ob es für den Jungen schlimm ist, interessiert die Richterin offenbar nicht die Bohne.

      Von einer gewissenhaften Richterin hätte man erwartet, dass sie statt sich simpel auf den 1631d zu berufen jenen zur Überprüfung ans BVerfG überwiesen hätte. Aber - das macht natürlich Arbeit...
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Zurück zum Patriarchat :
      Als Vater etwas ohne Einwilligung der Mutter zu machen heißt in Deutschland normalerweise direkt Sorgerecht weg, Besuchsrecht weg, du warst mal Vater gewesen... (egal worum es ging, Mutter's Wort ist Gesetz in Deutschland).

      Außer wenn's ums (Jungs) beschneiden geht, da kann Papa das schonmal ruhig "so" machen, die Frau hat ja eh keine Ahnung dass das für den Kleinen "das Beste ist was einem Mann passieren kann", und ist ja auch nur ein Stückchen Haut... Da spielt also Mutter's Wille nicht einmal mehr eine Rolle...

      Deutschland, wie tief kannst du noch sinken...
      Ohne Konsens ist alles Nonsens.
    • Entscheidend scheint mir bei diesem Urteil nicht das Urteil selbst sondern dessen Begründung.

      Ich weiß nicht, ob alle die Implikationen dieses Urteils und dessen Begründung begriffen haben.


      WAZ schrieb:

      Ohne Einwilligung der Mutter zu handeln sei zwar „sehr schlimm“, sagt Richterin Luise Nünning, allerdings sei die Beschneidung an sich auch in Deutschland zulässig – wenn die Sorgeberechtigten es wollten.

      Mit dieser Begründuing bestätigt die Richterin nun leider die Befürchtungen, die hier im Forum auch zu unterschiedlichen Anlässen geäußert wurden, nämlich dass der Paragraph § 1631d zu einer allgemeinen Bagatellisierung der Beschneidung wehrloser Kinder führt.

      Ich habe für die Bedeutung dieser Urteilsbegründung einen eigenen Thread erstellt: Das Beschneidungsurteil von Essen und seine Bedeutung.
    • Anders herum wird ein Schuh draus:

      Die Bagatellisierung der Beschneidung von Jungs war VORAUSSETZUNG für die Schaffung des 1631d.
      Somit IST der 1631d die Gesetz gewordene Bagatellisierung der wahllosen Beschneidung kleiner Jungs - selbst wenn sich die Eltern uneins drüber sind.

      Das ist auch der Grund warum ich in Rolf's Rechtsstreit wenig optimistisch bin, dass er sein Veto vor Gericht wird halten können. Denn im Zweifelsfall urteilt das Gericht unabhängig von der eventuellen Notwendigkeit der Beschneidung wegen Phimose, dass der Mutter's Entscheidungsrecht nach 1631d höher anzusetzen ist als das Veto des Vaters.
      Ohne Konsens ist alles Nonsens.
    • Nur leider wohl weniger wegen dem Verstümmelten Jungen sondern wegen der Nichtbeachtung des Wunsches der Mutter. Weiß ja nicht wie alt der arme ist und wie er darüber denkt, das interessiert das Gericht auch nicht die Bohne.
      Die Menschheit war schon immer bereit, Themen im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Wichtigkeit zu diskutieren. Je mehr eine Frage uns alle berührt, umso mehr gilt daher, dass selbst kluge Menschen behaupten, die Frage existiert überhaupt nicht.--Samuel Butler--
    • Etwas schrieb:

      Anders herum wird ein Schuh draus:

      Die Bagatellisierung der Beschneidung von Jungs war VORAUSSETZUNG für die Schaffung des 1631d.
      Nein, die 2012er Bagatellisierung fand im Bundestag und in der sog- "Qualitätspresse" statt, nicht in der "Mehrheitsgesellschaft", die BGM zu 70% ablehnte. Sie fand auch nicht vor Gericht statt, im Gegenteil, das Kölner LG hatte ein bahnbrechendes Urteil gesprochen.

      Das dogmatische Hauptargument der Verstümmelungsbefürworter im Bundestag war "Jüdisches Leben muss in Deutschland weiter möglich sein!"
      Peng! Schluss, aus, Ende!
      Irgendwelcher Schaden durch Verlust von Vorhaut und Frenulum spielte dagegen keine Rolle. Körperverletzung, ja scho... aber jüdisches Leben muss in Deutschland weiter möglich sein!

      Es gab auch viele Stimmen, die versucht haben auf den Schaden hinzuweisen, aber man wollte die gar nicht hören.

      Die Sache sähe heute vor Gericht ganz anders aus (auch im Falle "pseudomedizinischer Zirkumzisionen") wenn Marlene Rupprecht & Co. sich damals mit dem Alternativentwurf durchgesetzt hätten.

      Dann würden nämlich die jungenverstümmelnden Ärzte drangekriegt. Und die nicht-ärztlichen "Beschneider". Und die würden dann im Wiederholungsfall in den Knast gehen, und die Ärzte die Approbation verlieren. Und man wäre dann auch bei angeblich indizierten Zirkumzisionen viel kritischer.
      Der 12.12.2012 war eine Weichenstellung von enormer Tragweite.

      Jetzt wird aller Orten aus dem §631d abgeleitet: ist ja erlaubt, kann ja nicht so schlimm sein.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Wie tief kann ein "Rechtsstaat" sinken? Was für eine Farce, durch DREI Instanzen! Eine reine Show-Veranstaltung, die die Gerichte nur unnötig belastet.

      "Du-du-du-musst du aber nicht machen, gell!"

      "Oh, 'schuldigung, ich lass dem Jungen nie wieder die Vorhaut amputieren, ganz bestimmt!!!"

      (geht ja auch nur einmal)

      "Aber doch schön, dass wir mal drüber gesprochen haben!"

      Lächerlich. Der Vater hat sein Ziel erreicht, und lacht sich jetzt vielleicht heimlich ins Fäustchen "Eure Gesetze interessieren mich nicht!"

      Generalpräventive Wirkung? NULL! Diesen Stuß in drei Instanzen hätte man sich komplett sparen können, es ging nur um das "rechtsstaatliche Alibi".

      Werden Mütter dadurch geschützt, um ihr Sorgerecht betrogen zu werden? Nicht die Bohne!

      Väter "nutzen die Gelegenheit", machen das einfach, dann werden drei Instanzen beschäftigt und - eine Bewährungsstrafe, die keinen Vater der seinem Sohn "seinen Stempel aufdrücken" will abschreckt. Wiederholungsgefahr besteht ja in der Regel eh nicht - man kann einen Jungen nur einmal verstümmeln.
      Und dann ist alles gut, und die Vorhaut wächst dank des Urteils wieder nach?

      Vor allem aber: was ist mit dem Arzt? Warum kann eine Arzt eine nicht-indizierte Amputation an einem Kind vornehmen, ohne Rückversicherung, dass der Auftraggeber überhaupt (allein) sorgeberechtigt ist, bzw. dass alle Sorgeberechtigten zugestimmt haben? Das ist ein unhaltbarer Zustand!
      (Ganz abgesehen davon, dass BGM eh schon ein unhaltbarer Zustand ist)

      So werden wir einen nach dem anderen dieser traurigen Fälle erleben - dem Staat, der eigentlich ein Wächteramt hätte - nicht nur gegenüber Mädchen, auch gegenüber Jungen ist es offensichtlich schietegal.

      PS: Für den umgekehrten Fall (Vater ist dagegen, Mutter lässt einfach verstümmel) gilt natürlich das gleiche. Wird gemacht, ist nicht mehr rückgängig zu machen, und dann eine symbolische "Strafe".

      Zivilrechtliche Ansprüche sind dann schwierig, denn "Genitalverstümmelung ist ja erlaubt, kann also i.d.R. kein Schaden bei entstehen."
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.