2012 wurde immer gesagt, durch die Genitalverstümmelung würde überhaupt nichts festgelegt, man könne ja später immer noch Buddhist werden...Eltern dürfen ihr Kind nicht in einem bestimmten religiösen Glauben erziehen, wenn sie sich nicht darüber einig sind, welcher Glaube das sein soll. Das schließlich eingeschaltete Oberlandesgericht Karlsruhe befand: Aus Gründen des Kindeswohls bestehe kein Anlass, die Religionszugehörigkeit des dreijährigen Jungen, der nach Ansicht des türkischen Vaters beschnitten werden sollte, bereits festzulegen. Die Eltern müssten sich in „religiöser Toleranz untereinander üben“. Der Vater folgte dem (Az.: 20 UF 152/15).
ovb-online.de/wirtschaft/kinde…-einig-sind-10182997.html
Aber das ganze läuft mal wieder unter dem Motto "Lügenpresse"
Es ging bei dem Streit nicht um BGM, sondern die Mutter wollte das alleinige Sorgerecht bzgl. der Religionszugehörigkeit haben.
OLG Karlsruhe:
Na, das ist doch ein tolles Argument, jegliche religiös motivierte Genitalverstümmelung zu unterlassen. Schließlich gilt "Religionsfreiheit" auch für das Kind.Maßgebend hierfür ist im Wesentlichen das geringe Alter des Kindes M. von knapp drei Jahren. M. ist, wie auch der Verfahrensbeistand aufgezeigt hat, nicht in der Lage, Fragen des religiösen Bekenntnisses sinnvoll zu verstehen. Er ahmt lediglich das ihm von seinen Eltern aufgezeigte Verhalten nach, ohne hiermit Sinnhaftes verknüpfen zu können. Bei dieser Sachlage ist eine Entscheidung über sein religiöses Bekenntnis aus Gründen seiner Erziehung nicht geboten.
jusmeum.de/urteil/olg_karlsruhe/olg_karlsruhe_20-UF-152-15
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.