Medizinethiker Prof. Dr. Giovanni Maio

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    • Medizinethiker Prof. Dr. Giovanni Maio

      ".....RhÄ: Sie schreiben:„Auch Kinder müssen in ihrer grundsätzlichen Unverfügbarkeit respektiert werden.“ Wie sehen Sie vor diesem Hintergrund die rituelle Beschneidung von Jungen?


      Maio: Das Gebot der Unverfügbarkeit gilt auch für Eltern. Für jedes ärztliche Handeln darf nur das Wohl und das Interesse des Kindes maßgeblich sein. Über die gesundheitlichen und psychischen Folgen der Beschneidung gibt es unterschiedliche Meinungen. Eindeutig ist jedenfalls, dass es sich um einen Eingriff in die Integrität der Person handelt. Ich wäre daher dafür, dass man das Kind entscheiden lässt, wenn es dazu in der Lage ist. Ich finde, dass man es sich zu einfach macht, wenn man sich als Mediziner darauf zurückzieht, dass die Eltern den Eingriff wollen. ...."


      aekno.de/downloads/archiv/2012.10.014.pdf